- Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Die Vorentwurfsplanung des Architekturbüros F. Heinz zum Neubau eines Jugendhauses mit Räumlichkeiten für den Bauspielplatz am Standort „Butterheide“ in Leverkusen-Rheindorf wird zur Kenntnis genommen.
Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung mit der Zielsetzung zu überarbeiten, die im investiven Haushalt bei der Finanzstelle 6500 052701 1001 und auf der Finanzposition 783100 bereit gestellten Mittel in Höhe von 2.000.000 € nicht zu überschreiten und dabei die geplanten Synergien beizubehalten.
gezeichnet:
Adomat Mues
Begründung:
Notwendigkeit für die Errichtung eines Jugendhauses:
Der vom Rat am 14.12.2009 (Vorlage 0029/2009) beschlossene Neubau eines Jugendhauses in Rheindorf auf dem Gelände des Bauspielplatzes im Geländedreieck Boberstraße – Solinger Straße – Oderstraße soll aus Städtebaumitteln im Rahmen des Modellprojekts "Soziale Stadt NRW" gefördert werden, die Förderhöhe liegt bei
80 - 90 %.
Laut Mitteilung der Bewilligungsbehörde ist für die Erteilung des Förderbescheides folgendes zu beachten:
- die Schaffung der bau- und planungsrechtlichen
Voraussetzungen
- Beendigung
des Bauvorhabens im Förderzeitraum (Rechnungslegung bis spätestens 2013)
-
Schaffung
größtmöglicher synergetischer Effekte durch die Zusammenführung verschiedener
Einrichtungen und somit die optimale Nutzung der Raumkapazitäten
Planungsrechtliche
Voraussetzungen:
Für den Neubau des Jugendhauses werden die
Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich.
Der Bau- und Planungsausschusses der Stadt
Leverkusen hat am 10.05.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 191/I
„Jugendhaus Rheindorf/Butterheide“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
BauGB beschlossen. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 191/I „Jugendhaus Rheindorf/Butterheide“ wird zeitgleich mit
dem Einreichen dieser Vorlage vorbereitet.
Aufgrund der zeitlichen Verfahrensabläufe wird
eine Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben des Jugendhauses auf Grundlage
des § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung)
angestrebt.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes (FNP)
wird nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgen.
Vorgesehene Baumaßnahme:
Das durch die Nutzer vorgelegte Raumprogramm ist mit dem Entwurf
überzeugend umgesetzt worden.
Auf dem Grundstück Solinger Straße / Boberstraße
/ Oderstraße wird als Ersatz für das Jugendhaus an der Felderstraße ein Neubau
errichtet.
Das Baugrundstück wird zurzeit durch den
Pädagogisch betreuten Bauspielplatz genutzt, der im geplanten Neubau Aufenthalts-
und Sanitärräume erhalten soll, da der bestehende eingeschossige Holzbau den
Anforderungen für Aufenthaltsräume nicht mehr genügt und künftig als Lagerraum
dienen soll.
Der Baukörper wird an
der Ecke Solinger Straße und Oderstraße platziert.
Die lauten Aktivitäten wie Musik-Proberäume und
Werkräume sind der Solinger Straße, die leisen Gruppenräume der Oderstraße
zugewandt. Freibereiche zur Solinger Straße werden als Bistroterrasse und
Freiluftwerkstätten genutzt.
Der bestehende Bolzplatz und der Kleinkinderspielplatz
Ecke Oderstraße /
Boberstraße bleiben erhalten, während die wenig
frequentierte öffentliche Grünfläche an der Solinger Straße / Boberstraße der
Nutzung des Pädagogisch betreuten Bauspielplatz zugeordnet wird.
Um die Frequentierung der Anwohnerstraßen
Oder-/Boberstraße nicht zu vergrößern, sind Zugang und Zweiradparkplatz des
Jugendhauses und der Eingang des Bauspielplatzes von der Solinger Straße
geplant.
Es wird ein
eingeschossiger Baukörper geplant, in dem die Räume des Jugendhauses funktional
und sachgerecht untergebracht sind.
Im Souterrain werden
Räume für den Bauspielplatz angeordnet.
Kostensparendes
Bauen:
Kriterien für den
Vorentwurf:
-
Es wurde ein
kompakter Baukörper geplant.
-
Durch die
eingeschossige Planung kann auf eine Treppe und einen Aufzug verzichtet werden.
-
Die
elementierte Bauweise (Betonfertigteile) ist sehr wirtschaftlich und ermöglicht
eine kurze Bauzeit.
-
Wiederkehrende
Abmessungen ermöglichen günstige Angebote.
-
Ausführung
innen wie außen als einfacher Zweckbau.
-
Verwendung
einfacher preiswerter Materialien.
Aufgrund der reduzierten
Material- und Technikausstattung wird ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit
bezogen auf die realisierten Nutzungen erreicht.
Baukosten:
Mit dem Vorentwurf
erfolgt lediglich eine Kostenschätzung (Kostenkennwert hochgerechnet über die
Fläche). Die detaillierte Berechnung der Kosten kann erst nach Zustimmung des
Rates über den Vorentwurf beauftragt werden.
Zum Zeitpunkt der
Veranschlagung im Haushaltsplan lag noch keine Standortentscheidung vor.
Deshalb wurde lediglich die zu planende Baumasse für ein Jugendhaus (935.qm)
über einen Kostenkennwert hochgerechnet und die Summe von 2.000.0000 €
angemeldet.
Durch die zusätzlichen
Räume für den Bauspielplatz erhöht sich die Baumasse um 215 qm auf 1150 qm
(wird aber auch der von der Bewilligungsbehörde geforderte Nachweis zur
Ausschöpfung von Synergien erbracht, d.h. Zusammenführung von zwei
Jugendeinrichtungen von unterschiedlichen Trägern an einem Standort).
Nach der Kostenschätzung
würde dies Gesamtbaukosten (Kostengruppen 200 – 700) in Höhe von 2.500.000 €
inklusive Mehrwertsteuer entsprechen.
Am Standort Oder-/Boberstraße
sind erhöhte Aufwendungen für Baureifmachung, Herrichten und Außengestaltung
erforderlich.
Genaue
Kostenberechnungen dazu liegen noch nicht vor.
Es ist von einer
Zuwendungshöhe zu den Gesamtkosten von 80 - 90 % zu rechnen.
Zur Finanzierung stehen im investiven Haushalt bei Finanzstelle 6500 052701 1001 und auf der Finanzposition 783100 Mittel in Höhe von 2.000.000 € zur Verfügung.
Im Zuge der Fortschreibung der Planung bei gleichzeitiger Konkretisierung des Entwurfes ist durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Reduzierung des Raumprogramms oder Standardreduzierungen bei der Bauausführung, sicherzustellen, dass die Gesamtausgaben in Höhe von 2.000.000 € nicht überschritten werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Förderungswürdigkeit
der Maßnahme (Synergieeffekte durch Zusammenführung von zwei Jugendeinrichtungen von unterschiedlichen Trägern an einem
Standort) nicht gefährdet wird.
Terminplan:
Nach Erteilung des
Planungsbeschlusses kann die Entwurfsplanung beauftragt werden, so dass eine
detaillierte Kostenberechnung erstellt werden kann.
Für den Frühsommer 2011
ist der Baubeschluss geplant, so dass im Herbst 2011 mit dem Bau begonnen
werden könnte. Die Fertigstellung wäre dann im Sommer 2012 möglich.
Fortführung der
Planung:
Es ist beabsichtigt die weiteren
Architekten- und Ingenieurleistungen gem. HOAI an folgende Büros zu vergeben:
Architektenleistung : Architekturbüro
Frieder Heinz, Solingen
Ingenieurleistung
Haustechnik : Ingenieurbüro
Brockoff, Krefeld
Ingenieurleistung Statik : Ingenieurbüro Rauhaus
& Partner, Leverkusen
Ingenieurleistung
Brandschutz :.Ingenieurbüro b-i-b,
Köln
Schnellübersicht über die
finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0683/2010
Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich
/ Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Errichtung eines Jugendhauses mit Räumen für den Pädagogisch betreuten Bauspielplatz in Leverkusen Rheindorf.
Der geplante und vom Rat
beschlossene Neubau eines Jugendhauses in Rheindorf soll aus Städtebaumitteln
im Rahmen des Modellprojekts "Soziale Stadt" gefördert werden. Laut
Mitteilung der Bewilligungsbehörde ist für die Erteilung des Förderbescheides
die Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzung zwingend
notwendig.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Zur Finanzierung stehen im Finanzplan unter der Finanzstelle 6500 052701 1001, Finanzposition 783100 2.000.000 € zur Verfügung.
100.000 € Planungskosten in 2010
1,9 Mio. € VE in 2010
1,5 Mio. € in 2011
400.000 € in 2012
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle
Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Im Rahmen des Vermieter-/Mietermodells sind für diesen Gebäudetyp eine kalkulatorische Miete von 10,40 €/m²/Monat und Betriebskosten von 3,97 €/m²/Monat ermittelt worden. Bei einer Fläche von 1.150 m² ergeben sich daraus, ohne das für den Betrieb der Einrichtung benötigte Personal, jährliche Folgekosten in Höhe von 198.306 €.
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung
zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Zum Zeitpunkt der
Veranschlagung wurde bei dem Gebäude für das Jugendhaus von einer
Bruttogeschossfläche von 935 qm ausgegangen. Ein Standort lag noch nicht fest.
Deshalb wurde die Summe von 2.000.0000 € angemeldet und im Haushaltsplan 2009
erstmals veranschlagt.
Durch die nun
erforderlichen Räume für den Bauspielplatz erhöht sich die Bruttogeschossfläche
auf 1150 qm. Dies würde einer Bausumme von 2.500.000 € entsprechen.
Auf Grund der weiterhin angespannten Haushaltslage sind die mit insgesamt 2.000.000 € veranschlagten Gesamtbaukosten für das Jugendhaus Rheindorf strikt einzuhalten. Dementsprechend ist die Planung dieser Kostenobergrenze durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Reduzierung des Raumprogramms oder Standardreduzierung in der Bauausführung, anzupassen.
Begründung der
besonderen Dringlichkeit:
Durch die umfangreiche verwaltungsinterne Abstimmung konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingereicht werden.
Um die geplanten Terminabläufe – besonders in Hinblick auf die finanzielle Förderung – realisieren zu können, ist eine Beratung in diesem Sitzungsturnus notwendig.