Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für den Lärmschutz Oulustraße extern zur vergeben.
2. Auf der Finanzstelle 66431205021090 – Lärmschutz Oulustraße werden die für die Planung erforderlichen Mittel i. H. v. 36.000,00 € freigegeben.
gezeichnet:
Adomat
(i. V. für Dez. V)
Begründung:
Die auf der für den Neubau der abgängigen Lärmschutzanlage vorgesehenen Mittel - Finanzstelle 66431205021090- wurden bei Beratungen des Haushaltes 2010 mit einem Sperrvermerk zugunsten des Bau- und Planungsausschusses versehen. Die Zuständigkeit liegt jedoch bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III. Zur Vorbereitung des Neubaus ist beabsichtigt, die Ausführungsplanung extern zu vergeben. Der Auftrag umfasst die Erstellung der Pläne (Lageplan, Querschnitt, Details, Bauablauf und Verkehrsführung), Ausschreibungsunterlagen als auch die überschlägige Bemessung der Wandbegrünung. Das den TBL vorliegende Angebot beläuft sich auf 35.796,20 €
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Pitzer, 66 97……………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Maßnahme ist in der Prioritätenliste unter lfd. Nr. 176 enthalten
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle 66431205021090, 100.000,-€ in 2010
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Zinswirkung: 4% v. 36.000=1.440 € p/a
Abschreibungen fallen erst nach Fertigstellung der Anlage an
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s.o.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Durch den Beitrittsbeschluss des Rates zur Duldungsverfügung der Bezirksregierung zum Haushalt 2010 sind erst jetzt die Voraussetzungen zur Vergabe des Planungsauftrages gegeben. Eine Teilfreigabe der Mittel im Novemberturnus würde den Fortgang des Projektes unnötig verzögern. Die Anlage ist abgängig und breitet sich teilweise auf die Privatgrundstücke aus. Sie muss als Bestandteil der Straße neu hergestellt werden.