- neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Mittelfristplanung 2022 - 2024
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, der von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Mittelfristplanung 2022 - 2024 Zustimmung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Nach § 15 des Gesellschaftsvertrages der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet, eine Mittelfristplanung zu erstellen und diese dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Die Mittelfristplanung für die Jahre 2022 - 2024 ist als Anlagen 1 - 3 beigefügt.
Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der nbso haben sich in ihren Sitzungen am 14.01.20201 mit der Mittelfristplanung befasst und vorbehaltlich einer entsprechenden Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen Zustimmung erteilt. Die sich aus der Mittelfristplanung ergebenden Konsequenzen für die Haushaltsplanung der Stadt Leverkusen werden entsprechend berücksichtigt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projektes neue bahnstadt opladen aufgrund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt.
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Die Etatisierung der erforderlichen Mittel für die Produktgruppe
0929 erfolgt unter dem Sachkonto 531700, der Finanzstelle PN0929, und dem
Innenauftrag 82000920105.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Das Projekt neue bahnstadt opladen ist mittelfristig angelegt; Kosten für die nbso werden mindestens bis zum Jahr 2024 anfallen. Auf Basis der Mittelfristplanung der nbso sind unter Berücksichtigung zu aktivierender Eigenleistungen derzeit folgende Zahlen im Haushalt der Stadt etatisiert:
Jahr 2022 2023 2024
Belastung: 937.914 € 938.147 € 952.651 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |