Beschlussentwurf:           

1.      Die Bezirksvertretungen I, II und III nehmen den Sachstand zum Straßeninstandsetzungskonzept zur Kenntnis.

2.      Die Bezirksvertretungen I, II und III befürworten die im Anschluss an die laufenden Maßnahmen für 2011 geplanten Straßensanierungen für ihren Bereich (Anlage 1).

3.      Die Bezirksvertretungen I, II und III befürworten die geplanten Geh- und Radwegsanierungen als Reservemaßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten für ihren Bereich (Anlage 2).

 

4.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt im Rahmen der Straßeninstandsetzung folgende Straßenraumumgestaltungen (Lagepläne der Maßnahmen in der Anlage 3):

4.1.   Am Werth

4.2.  Fährstraße zwischen Hitdorfer Straße und Ringstraße

4.3.  Hindenburgstraße zwischen Manforter Straße und Ehrlichstraße

4.4.  Memelstraße

 

5.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt im Rahmen der Straßeninstandsetzung folgende Straßenraumumgestaltungen (Lagepläne der Maßnahmen in der Anlage 4):

5.1.  Düsseldorfer Straße zwischen Berliner Platz und An St. Remigius

5.2.  Steinstraße zwischen Altstadtstraße und Gartenstraße

5.3.  Gartenstraße

5.4.  Damaschkestraße

5.5.  Jakobistraße

5.6.  Am Frankenberg

5.7.  Leichlinger Straße / Sanddornstraße

 

6.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt im Rahmen der Straßeninstandsetzung folgende Straßenraumumgestaltungen (Lagepläne der Maßnahmen in der Anlage 5):

6.1.  Am Scherfenbrand

6.2.  Brucknerstraße

6.3.  Bernhard-Letterhaus-Straße

6.4.  Nikolaus-Groß-Straße

6.5.  Carlo-Mierendorff-Straße

6.6.  Lützenkirchener Straße zwischen Lehner Mühle und Kapellenstraße

6.7.  Felix-von-Roll-Straße

 

gezeichnet:

Mues

Begründung

 

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit Vorlage Nr. R 1130 / 15. TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202 / 16. TA beschloss der Rat am 23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält.

 

Die Finanzierung erfolgt wie bisher z. T. über den städt. konsumtiven Haushalt der Produktgruppe 1205 mit 740.000 Euro und aus Unterhaltungsmitteln der TBL, die durch das pauschale Leistungsentgelt abgedeckt sind.

Stellt sich beim Bau der Maßnahme heraus, dass es sich um eine grundlegende Erneuerung handelt, so sind Mittel im investiven Haushalt zu veranschlagen bzw. umzubuchen. Hierfür wurde eine Vorbehaltshaushaltsstelle mit 300.000 Euro jährlich eingerichtet.

 

Wird wegen des festgestellten Straßenzustandes ein stärkerer Eingriff in den Straßenaufbau erforderlich, so kann dies zu einer Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW führen. Von den Anliegern der Straße ist dann, abhängig von der Straßenart, eine Beteiligung zwischen 30 % und 70 % der Kosten zu fordern. Bei Geh- und Radwegen liegt dieser Anteil entsprechend bei 30 % bis 80 %. (Beitragspflicht gemäß neuer Satzung; Vorlage: 0690/2010 im gleichen Turnus)

 

Die Umsetzung der geplanten Straßeninstandsetzungsmaßnahmen ist abhängig von anstehenden Kanalsanierungsarbeiten, evtl. Arbeiten der EVL am Trassennetz sowie weiteren Randbedingungen, wie z. B. dass Hochbaumaßnahmen in der Straße erst durchgeführt werden sollten.

 

Sachstand aktueller Instandsetzungsmaßnahmen

 

Aus dem letzten Sachstandsbericht zur Straßeninstandsetzung (Vorlage 46/2009) wurden in 2010 die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Maßnahmen:

 

Ø          fertig gestellt

Ø          befinden sich noch im Bau (bzw. werden in 2010 noch umgesetzt)

Ø          wurden nach 2011 und später verschoben

 


 

Bez.

Maßnahmen

Sachstand

I

Alfred-Stock-Str.

Ende 2010 / Anfang 2011

I

An der Laach

fertig

I

Baumberger Straße

fertig

I

Burgstraße einschl. westl. Gehweg zw. Wittenbergstr. und Wupperstraße

fertig

I

Dresdner Straße

fertig

I

Fährstraße zw. der Hitdorfer Str. und der Rheinstr.

fertig

I

Graebestraße

Ende 2010 / Anfang 2011

I

Hallesche Str.

fertig

I

Heinrich-Heine-Str.

fertig

I

Hindenburgstr. zw. Rathenausstr. und Hermann-von-Helmholtz-Str.

Ende 2010 / Anfang 2011

I

Langenfelder Straße zw. der Hitdorfer Straße und der Rheinstraße

fertig

I

Legienstraße ohne Wohnweg im Lageplan bezeichnet als Legienstraße.1

fertig

I

Monheimer Straße

fertig

I

Rückertstraße

fertig

I

Werftstraße

fertig

II

Bismarckstraße

Rad-/Gehweginstandsetzung östl. Seite zw. A1 und Dhünnbrücke

fertig

II

Olof-Palme-Straße

fertig

II

Elsbachstraße einschl. Imbacher Weg Teil 2

fertig

II

Erzbergerstraße

fertig

II

Imbacher Weg Teil 1

fertig

II

Kolberger Straße, 1. Teil zwischen der Quettinger Straße und der Feldstraße

fertig

II

Stresemannplatz incl. südl. Gehweg

fertig

II

Wiembachallee, Nordseite

fertig

II

Wuppertalstraße zw. Imbacher Weg und Burscheider Str.

fertig

III

Busschleuse Opladener Straße

fertig

III

Edelrather Weg

fertig

III

Heinrich-Lübke-Straße

in Bau

III

Holunderweg

Ende 2010 / Anfang 2011

III

Käthe-Kollwitz-Str.

fertig

III

Opladener Straße (einschl. Reserve)

fertig

III

Straßburger Straße zwischen Willy-Brandt-Ring und Dünnwalder Grenzweg

zusammen mit Kanalbau im östlichen Abschnitt in 2012

III

Von-Knoeringen-Straße einschl. Hufer Weg Gehweg

im Bau

 

 

Maßnahmen, die im Instandsetzungskonzept enthalten sind und im Anschluss an die laufenden Maßnahmen für 2011 vorgesehen sind.

 

Vorbehaltlich noch möglicher neuer Randbedingungen, die zu Verschiebungen oder dem Austausch von Maßnahmen führen können, sind die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Maßnahmen für 2010/2011 vorgesehen (Lagepläne der Maßnahmen in der Anlage 1).  

 

Bez.

Maßnahme

Bauzeit

Dauer der Maßnahme

I

Am Werth

Okt.-Nov. 2011

2 Wochen

I

Ehrlichstraße

Februar – März 2011

4 Wochen

I

Fährstraße (zw. Hitdorfer Str. und Ringstraße)

Oktober 2011

3 Wochen

I

Hindenburgstraße (zw. Ehrlichstraße und Manforter Straße)

Januar – Februar 2011

4 Wochen

I

Lohrstraße zw. Borussiastraße und Stöckenstr.

Januar 2011

2 Wochen

I

Memelstraße

November 2011

3 Wochen

II

Am Falkenberg

Mai 2011

2 Wochen

II

Am Frankenberg

Juni/Juli 2011

3 Wochen

II

Am Hang

Dezember 2011

3 Wochen

II

Am Kreispark

Juli 2011

2 Wochen

II

Damaschkestraße

Mai – November 2011 

In Teilabschnitten, im Zuge des Kanalbaus

II

Düsseldorfer Straße (zw. Berliner Platz und An St. Remigius)

Mitte Juni bis Ende Oktober 2011

10 Wochen

II

Gartenstraße

Ende März – Mitte Mai 2011

7 Wochen


 

II

Jacobistraße

Februar 2011

4 Wochen

II

Leichlinger Straße/ Sanddornstr.

Mai – Oktober

2011

In Teilabschnitten, im Zuge des Kanalbaus

II

Miselohestraße

Juni 2011

2 Wochen

II

Moselstraße

Febr.-März 2012

6 Wochen

II

Raushofstraße

März 2011

2 Wochen

II

Schlebuscher Straße

März-April 2012

6 Wochen

II

Steinstr. (zw. Altstadtstr. und Gartenstraße)

März 2011

2 Wochen

III

Am Scherfenbrand (zw. Mülheimer Str. und Am Märchen)

Juli - August

2011

6 Wochen

III

Bernhard-Letterhaus-Str.

November 2011

4 Wochen

III

Brucknerstraße

August – September 2011

6 Wochen

III

Carlo-Mierendorff-Str.

Februar – März 2012

6 Wochen

III

Edelrather Weg (zw. Uppersberg und Ortsgrenze)

März – Mai 2011

11 Wochen

III

Elisabeth-von-Thadden-Str.

März – April 2012

6 Wochen

III

Engstenberger Weg

Juni 2011

3 Wochen

III

Felix-von-Roll-Straße

2. Jahreshälfte 2011 bis

1. Jahrshälfte 2012

In Teilabschnitten im Zuge des Kanalbaus

III

Im Bühl

Juni - Juli 2011

2 Wochen

III

Lützenkirchener Straße (zwischen Lehner Mühle und Kapellenstraße)

Febr.-April 2011

10 Wochen

III

Nikolaus-Groß-Straße

Dezember 2011

4 Wochen

III

Semmelweißstraße

Oktober 2011

4 Wochen

 

Für diese Maßnahmen werden bis Ende 2010 Erstberatungen der Anwohner durchgeführt um die Untersuchungen nach  § 61a LWG durchzuführen, um damit Aufbrüche nach der Straßeninstandsetzung zu vermeiden.

 

 

 

Geh- und Radweginstandsetzungen

 

Neben den zuvor genannten Straßeninstandsetzungen sind ferner folgende Geh- und Radweginstandsetzungen als Reservemaßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten geplant (Lagepläne in  der Anlage 2). Im Rahmen der geplanten Gehweginstandsetzungen sind an den hierfür möglichen Stellen Aufwertungen durch Absenkung der Bordsteine, Baumpflanzungen, Grünflächen, etc. vorgesehen.

 


Gehweginstandsetzungen

 

Bez.

Straße

Abschnitte der Gehwege

I

Bodelschwinghstraße

Sackgasse bis Ende Moosweg

I

Hemmelrather Weg

von Ecke Friedrichstraße bis Einmündung Theodorstraße mit Platzfläche Luisenstraße 

II

Robert-Blum-Straße

Kreisel Bismarckstraße bis Knoten Im Eisholz/ Motessoriweg

III

Auf dem Bruch

Weyerweg bis Dohrgasse

III

Brüder Bonhöffer Straße

Alkenrather Straße bis Carlo-Mierendorf-Str.

III

Hans von Dohnanyi Straße

ab Karl-Friedrich-Goerdeler-Straße bis Ende

III

In Holzhausen (K4)

Lützenkirchener Straße bis v.-Knoeringen-Str.

III

Kreuzbroicher Straße

Ophovener Str. bis Grüner Weg

III

Leineweberstraße

 zwischen In Holzhausen und Lützenkirchener Straße

III

Linienstraße

ab Höhe Aral-Tankstelle bis Ende Sackgasse

III

Reuterstraße

Sackgassenende K.-C.-Ring bis Mülheimer Straße

 

Radweginstandsetzungen

 

Bez.

Radweg

Abschnitt

II

Dhünn/ BayArena

Bahnlinie bis Bismarckstraße

II

 

Weg entlang der Wupper

(Kastanienallee)

Bonner Straße bis Am Weiher

 

III

Dhünn/ Schlebuschrath

Bahnlinie bis Kleingartenanlage

 

 

 

Geplante Straßenraumgestaltungen im Rahmen des Instandsetzungsprogramms

 

In Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Stadtplanung und Bauaufsicht, Stadtgrün und Straßenverkehr wurden vom Fachbereich Tiefbau die nachfolgend beschriebenen Planungen erstellt, die eine Aufwertung des vorhandenen Straßenraums als Ziel haben und im Zuge der Straßeninstandsetzungsmaßnahmen mit hergestellt werden sollen. Dabei mussten die vorhandenen Kanal- und Leitungstrassen mitberücksichtigt werden. Bei den vorgeschlagenen Baumstandorten können im Einzelfall noch geringfügige Verschiebungen auftreten, da vor allem mit der EVL noch nicht alle Maßnahmen bis zur Erstellung dieser Vorlage im Detail abgestimmt werden konnten.

 

 

Bez. I - Am Werth

 

Die derzeitige Einmündung der Straße Am Werth auf die Hitdorfer Straße besteht aus zwei räumlich getrennten Fahrbahnen, wobei die südlich gelegene Fahrbahn mit einem Verbot der Einfahrt von der Hitdorfer Straße beschildert ist. Aus verkehrlicher Sicht ist dieser Einmündungsbereich überdimensioniert und kann entsprechend der Planung reduziert werden.

Diese Planung sieht einen kompletten Straßenrückbau der nördlich gelegenen Fahrbahn vor; an dieser Stelle soll eine Grünfläche angelegt werden, die durch einen Gehweg von der vorhandenen Grünfläche getrennt wird. Das vorhandene Einfahrtsverbot von der Hitdorfer Straßen wird aufgehoben und der Einmündungsbereich den Erfordernissen entsprechend aufgeweitet. Die in diesem Bereich vorhandenen Längsparkplätze entfallen und werden durch Ausweisung von zusätzlichen Stellplätzen auf der schräg gegenüber liegenden Straßenseite nahezu kompensiert.

Durch diese Planung soll ein erster Schritt zur Aufwertung des Hitdorfer Kirmesplatzes gemacht werden.

 

Bez. I – Fährstraße zwischen Hitdorfer Straße und Ringstraße

 

Auf der nordwestlichen Straßenseite sind auf der Fahrbahn 5 Baumstandorte vorgesehen. Zwischen diesen Baumstandorten soll das Parken ermöglicht werden. Es werden ca. 4 Stellplätze entfallen.

 

Bez. I - Hindenburgstraße zwischen Manforter Straße und Ehrlichstraße

 

Zusätzlich zu den Straßenschäden aufgrund der langen Nutzungsdauer, Frost, unzureichenden Straßenaufbau etc. sind durch die Wurzeln der vorhandenen Bäume weitere Aufplatzungen und Aufwölbungen entstanden.

Um den weiteren Bestand der Bäume langfristig zu sichern, müssen die vorhandenen Baumscheiben vergrößert werden. Diese Vergrößerung bewirkt, dass sich im Bereich der Baumscheiben der Fahrbahnquerschnitt auf ca. 3,80 m reduziert und somit ein einspuriges Befahren „auf Sicht“ bedingt, was zu einer gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung beiträgt. Im Gegensatz zur heutigen Situation wird durch die bauliche Herstellung eine Trennung von Fahrbahn, Längsparkplätzen und Gehweg vorgenommen. Der vorhandene Straßenquerschnitt ist mit 4,75 m ausreichend für den Begegnungsverkehr in einer Tempo-30-Zone dimensioniert. Der übergroße Einmündungsbereich der Stichstraße wird durch das Herstellen von 2 Grünflächen und Vorrücken des Gehweges auf das notwendige Maß zurückgebaut.

Durch diese Planung soll der langfristige Schutz der Bäume gesichert, das Parken geordnet und der Straßenraum entsprechend einer Tempo-30-Zone gestaltet werden.

 

Bez. I - Memelstraße

 

Die Memelstraße und speziell die Wendeanlage stellt einen Übergangsbereich zum Friedenspark dar. Die Wendeanlage und die angrenzende platzartige Fläche bestehen aus einer gestalterisch unbefriedigenden Asphaltfläche.

Die Planung sieht eine Aufwertung dieser Platzfläche durch eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs und eine Begrünung mit 3 Bäumen vor. Die Parkplatzbilanz bleibt ausgeglichen. Zusätzlich soll eine Ergänzung der vorhandenen Gehwege vorgenommen werden.


Bez. II –  Düsseldorfer Straße zwischen Berliner Platz und An St. Remigius

 

Im Rahmen der Straßen- und Gehweginstandsetzung soll der bisherige stadtgestalterische unbefriedigende Straßenraum aufgewertet und den Bedürfnissen einer Geschäftsstraße angepasst werden. Hierfür ist die Pflanzung von 16 Bäumen vorgesehen, die dem Straßenraum einen alleeartigen Charakter geben sollen. (4 bisherige Baumstandorte entfallen) Die Längsparkplätze werden baulich hergestellt und somit vom Gehweg und der Fahrbahn getrennt; die Parkraumbilanz bleibt gegenüber dem heutigen Zustand ausgeglichen. Im Bereich östlich der Gerhart-Hauptmann-Str. wird zurzeit noch überprüft, ob trotz der vorhandenen Leitungen zusätzliche Bäume gepflanzt werden können.

Im Gegensatz zu den bisher schwankenden Fahrbahnbreiten erhält die neue Fahrbahn eine durchgehende Breite von 7,0 m. Analog zu den Planungen zum Ausbau des Berliner Platzes wird den Bedürfnissen des Busverkehrs Rechnung getragen und auf der südlichen Fahrbahnseite eine zusätzliche Bushaltestelle angelegt. Grundsätzlich werden alle Bushaltestellen mit Buskapsteinen ausgerüstet.  

Die überalterte Seilüberspannungsanlage wird demontiert und gegen eine beidseitige Beleuchtungsanlage mit ca. 19 Stahlmasten und einer Lichtpunkthöhe von 6 m ersetzt (Finanzierung aus: Erneuerung/Energiesparmaßnahmen Straßenbeleuchtung; Finanzstelle: 66001205022007; Kosten ca. 40.000 €).

 

Bez. II – Steinstraße zwischen Altstadtstraße und Gartenstraße

 

Im Zuge der Straßen- und Gehweginstandsetzung werden die bisher fehlenden Bordsteinabsenkungen hergestellt und auf der westlichen Straßenseite 4 zusätzliche öffentliche Stellplätze errichtet.

 

Bez. II - Gartenstraße

 

Im Zuge der Straßen- und nördlichen Gehweginstandsetzung werden die Längsparkplätze baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt und ersetzen somit das bisherige halbseitige Gehwegparken. Die städtebaulich unbefriedigende Platzsituation an der Einmündung Gartenstraße / Birkenbergstraße wird durch die Begradigung des Straßenverlaufs und Neupflanzung eines Baumes mit umgebender Grünfläche attraktiver gestaltet. In diesem Zusammenhang können 6 zusätzliche Stellplätze in der Umgebung des Platzbereiches geschaffen werden.

 

Bez. II - Damaschkestraße

 

Im Anschluss an die notwendigen Kanalbauarbeiten ist eine Straßeninstandsetzung vorgesehen. Die Planung sieht im Platzbereich eine Entsiegelung der vorhandenen Asphaltflächen, eine Begrünung mit 3 Bäumen, eine Neuordnung der Parkplätze und notwendige Verbreiterung des vorhandenen Gehweges vor. Zusätzliche Baumpflanzungen sind zur Einfassung der bereits vorhandenen Parkflächen gegenüber der Hausnummer 2b und vor der Hausnummer 56 vorgesehen. Im Kreuzungsbereich Friedrich-Naumann-Str. / Thomas-Dehler-Straße wird der schmale Gehweg verbreitert. Vor den Häusern Nr. 14-22 wird ein Parkstreifen baulich hergestellt, so dass die vorhandenen Poller entfallen können. Zusätzlich ist in diesem Bereich eine Grünfläche auf der gegenüberliegenden Seite vorgesehen.


Bez. II - Jakobistraße

 

Auf der Fahrbahn sind auf nördlichen bzw. hinter dem Kurvenbereich auf der östlichen Seite insgesamt 6 Baumstandorte vorgesehen. Zwischen den Baumscheiben soll das Parken ermöglicht werden. Im Kurvenbereich wird der bisher unbefestigte Bereich des nördlichen Gehweges gepflastert werden. Südlich der Einmündung Raushofstraße wird der überbreite unbefestigte östliche Gehweg auf eine Breite von ca. 2,00 m plattiert und die Restfläche als Parkstreifen mit Pflaster hergestellt.

 

Bez. II – Am Frankenberg

 

Im Zuge der Fahrbahn- und der südlichen Gehweginstandsetzung ist vorgesehen, die Längsparkplätze baulich vom Gehweg und der Fahrbahn zu trennen, so dass das heutige halbseitige Gehwegparken entfällt. Zur Einfassung der Längsparkplätze sollen 5 Bäume neu gepflanzt werden. Der vorhandene markierte Behindertenparkplatz wird ebenfalls baulich hergestellt. Insgesamt werden 2 zusätzliche Stellplätze geschaffen werden. Die vorhandenen Leuchten werden an die Gehweghinterkante versetzt.

 

Bez. II – Leichlinger Straße / Sanddornstraße

 

Im Platzbereich der Leichlinger Straße wird durch Entsiegelung die vorhandene Grünfläche vergrößert und das Parken durch die bauliche Herstellung von Senkrechtstellplätzen geordnet, wobei weiterhin 9 Stellplätze zur Verfügung stehen. Vor dem Haus Nr. 8 wird die vorhandene  asphaltierte Fläche entsiegelt und durch eine Grünfläche mit einem Baumstandort ersetzt.

 

Bez. III - Am Scherfenbrand

 

In Höhe der Hausnummer 53 hat der vorhandene Gehweg lediglich eine Breite von ca. 20 cm. Aufgrund der hohen Fußgängerfrequentierung soll in diesem Bereich der Gehweg auf einer Länge von ca. 12 m auf ca. 2,00 m verbreitert werden. Dadurch entfallen ca. 2 Stellplätze. Aufgrund des hohen Parkdrucks wird bei der Instandsetzungsmaßnahme auf das Pflanzen von Bäumen verzichtet.

 

Bez. III - Brucknerstraße

 

Im Zuge der Straßen- und Gehwegsanierung sind auf der westlichen Straßenseite auf der Fahrbahn insgesamt 11 Baumstandorte vorgesehen. Aufgrund vorhandener Kanal- und Leitungstrassen ist auf der östlichen Fahrbahnseite keine Baumpflanzung möglich. Da es auf der Brucknerstraße keinen nennenswerten Parkdruck gibt, ist die vorgesehene Baumpflanzung vor diesem Hintergrund unproblematisch.

 

Bez. III - Bernhard-Letterhaus-Straße

 

Auf der Ostseite sind auf der Fahrbahn 3 Baumstandorte geplant.

 

 


Bez. III - Nikolaus-Groß-Straße

 

Es sind 6 Baumstandorte auf der Fahrbahn geplant, wovon sich 4 auf der östlichen Seite befinden und 2 auf der westlichen. Zwischen den Baumscheiben soll das Parken ermöglicht werden.

 

Bez. III - Carlo-Mierendorff-Straße

 

Es sind insgesamt 7 Baumstandorte auf der Fahrbahn vorgesehen, wovon sich 4 auf der westlichen Seite und 4 auf der östlichen Seite befinden. Im Einmündungsbereich zur Wilhelm-Leuschner-Str. besitzt die Carlo-Mierendorff-Str. eine Breite von ca. 15 m. Diese wird in diesem Bereich auf ca. 6 m reduziert, der Gehweg der neuen Straßenführung angepasst und die entsiegelte Fläche der angrenzenden Grünfläche zugeschlagen.

 

Bez. III - Lützenkirchener Straße zwischen Lehner Mühle und Kapellenstraße

 

Im heutigen Zustand wird entlang der Lützenkirchener Straße in beiden Richtungen halb auf den Gehwegen und halb auf der Fahrbahn geparkt, wobei die Gehwege durch Hochborde von der Fahrbahn abgetrennt sind. Durch bauliche Herstellung der Längsparkplätze soll das Parken einerseits komfortabler werden andererseits eine Trennung zum Gehweg erfolgen. Im Knotenbereich Lehner Mühle werden die Gehwege entsprechend der vorhandenen Markierungen erweitert. Zusätzlich sind auf den Gehwegen 7 neue Baumstandorte vorgesehen.

 

 

Bez. III – Felix-von-Roll-Straße

 

Im Anschluss an die notwendigen Kanalbauarbeiten ist eine Straßeninstandsetzung vorgesehen. Zwischen der Gezelinallee und der Morsbroicherstraße werden die Kanalbauarbeiten in unmittelbarer Nähe zu den auf der westlichen Seite vorhandenen Bäumen durchgeführt. Es wird angestrebt, möglichst viele dieser Bäume trotz der Kanalbauarbeiten zu bewahren. Sollte dies nicht überall möglich sein, werden an derselben Stelle neue Bäume mit entsprechenden Schutzmaßnahmen gepflanzt werden. Die vorhandene wassergebundene Decke soll erhalten bleiben; es wird lediglich die Fahrbahn durch einen abgesenkten Bord hiervon getrennt werden.

Im Abschnitt zwischen Morsbroicherstraße und Von-Diergardt-Straße sind  6 neue Baumstandorte auf dem Gehweg vorgesehen. Zwischen den Baumstandorten ist weiterhin das Parken möglich; die Längsparkplätze werden hierbei baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt und ersetzen somit das bisherige halbseitige Gehwegparken. 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 688/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Christian Syring

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Programm der Instandsetzung von Straßen im Stadtgebiet für das Jahr 2011

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

konsumtiven Haushalt der Produktgruppe 1205:  740.000 Euro

 

Vorbehaltsmittel Straßenerneuerung

laut Instandsetzungskonzept (jährlich):                                300.000 Euro

 

Ergänzt durch Unterhaltungsmittel der TBL AöR.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Je nach Eingriff in den Straßenaufbau, kann eine Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW ausgelöst werden.