Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II lehnt den Bürgerantrag aus den in der Vorlage dargelegten Gründen ab.

 

gez. Buchhorn

 

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 07.09.2010 (Posteingang) (Anlage 1) macht der Petent, diverse Vorschläge zur Neugestaltung der Olof-Palme-Straße/Rüttersweg.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten der Originalanträge nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 3 beigefügt.

 

In z. d. A.-Rat Nr. 8 vom 11.08.2010, Seite 260 ff. (Anlage 2) wurden aufgrund einer Anfrage der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Wähler OWG/UWG unter anderem die planerischen Änderungen, die im Rahmen der Sanierung der Olof-Palme-Str. vorgesehen sind, erläutert und zugleich die Möglichkeit einer Herstellung eines Kreisverkehres erörtert.

 

Ergänzend zu dieser Mitteilung in z. d. A.-Rat wird zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung bezogen:

 

Zu 1) Einrichtung eines Kreisverkehres

 

Die vorhandene Kreuzungsgeometrie  Olof-Palme-Straße/Rüttersweg erlaubt es, ohne Probleme einen einspurigen Kreisverkehr anstelle der Lichtsignalanlage einzurichten. Ein einspuriger Kreisverkehr wäre leistungsfähig und könnte die vorhandene Verkehrsbelastung problemlos bewältigen. Die grundsätzlichen Vorteile eines Kreisverkehres (kontinuierlicher Verkehrsfluss, reduzierte Lärm- und Abgaswerte, geringes Unfallrisiko aufgrund verminderter Geschwindigkeit etc.) würden auch an diesem Knotenpunkt zutreffen. Die Kosten für einen endgültig hergestellten einspurigen Kreisverkehr betragen ca. 330.000 €. Die Demontage der vorhandenen Lichtsignalanlage wird ca. 15.000 € kosten. Von Seiten der Verwaltung kann ein provisorischer, mit Markierung und Baken ausgestatteter Kreisverkehr auch aufgrund der Erfahrungen mit dem provisorischen Kreisverkehr Stauffenbergstraße / Rennbaumstraße nicht empfohlen werden. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Leverkusen ist eine Finanzierung dieses Kreisverkehres in absehbarer Zeit nicht möglich; zudem ist aufgrund der hohen Auslastung des Förderprogramms eine Bezuschussung dieser Maßnahme seitens des Landes zurzeit nicht möglich.

 

Zu 2) Längsparkplätze auf der Südseite der Olof-Palme-Straße

 

Die aufgrund der Längsparkplätze notwendige Fahrbahneinziehung hat zu keinen Verkehrsbehinderungen oder gefährlichen Situationen geführt und soll daher im Rahmen der Sanierungsmaßnahme dauerhaft baulich hergestellt und mit entsprechender Begrünung versehen werden.

 

 

Zu 3) Abbiegespur Rüttersweg

Aufgrund der Unfallsituation an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/Rüttersweg wurde in 2009 provisorisch mit Baken eine Fahrbahneinziehung durchgeführt. Diese Verkehrsführung hat sich hinsichtlich Geschwindigkeitsniveau und Verkehrssicherheit bewährt und soll nun dauerhaft baulich hergestellt und mit entsprechender Begrünung versehen werden. Eine Zurücknahme dieser Fahrbahneinziehung kann daher von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

keine

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

keine

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

 

keine

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

 

Im Sinne einer bürgerfreundlichen Bearbeitung wird von der Verwaltung eine Beratung in diesem Sitzungsturnus vorgeschlagen.