Betreff
Sonderausschüttung und Vorabausschüttung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) zum 30.06.2021
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2021/0557
Aktenzeichen
201-01-18-th
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der WGL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die für die folgenden, im Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 etatisierten Ausschüttungen notwendigen Beschlüsse nach Maßgabe der Begründung zu fassen:

 

1.  Ausschüttung in Höhe von brutto 2.970.000 Euro,

2.  Sonderausschüttung in Höhe von brutto 4.752.000 Euro,

3.  Vorabausschüttung aufgrund des reduzierten Gewerbesteuerhebesatzes in
Höhe von brutto 156.000 Euro.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat gemäß § 60 Absatz 2 GO NRW für die Dauer der vom Landtag des Landes NRW festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite seine Entscheidungsbefugnisse – mit Ausnahme von Organisationsentscheidungen, Wahlen, Abwahlen, Bestellungen und Abberufungen – auf den Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss übertragen.

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 den Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit der darin enthaltenen Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 (HSP) beschlossen. Der HSP beinhaltet sowohl Ausschüttung in Höhe von brutto 2.979.000 €, der Sonderausschüttung in Höhe von brutto 4.752.000 Euro und der Vorabausschüttung aufgrund des reduzierten Gewerbesteuerhebesatzes in Höhe von brutto 156.000 Euro. Bei der Vorabausschüttung steht die Zahlung unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Jahresergebnisses für 2021.

 

Gemäß § 20 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages der WGL kann der Bilanzgewinn an den Gesellschafter Stadt Leverkusen ausgeschüttet werden. Es bedarf im Vorfeld einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gremien der WGL. Laut § 11 Abs. 2 lit. b) des Gesellschaftsvertrages beschließt der Aufsichtsrat unter anderem über die Einstellung in und die Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen. Die Gesellschafterversammlung beschließt laut § 16 lit. e) des Gesellschaftsvertrages über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Eine vorbehaltliche Beschlussfassung in den Organen der WGL durch die städtischen Vertreterinnen und Vertreter erfolgte am 23.03.2021. Der Auszahlungszeitpunkt der Ausschüttungen wurde in Absprache mit der Gesellschaft auf den 30.06.2021 terminiert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in: Frau Thielen / Fachbereich 02 / Telefon: 406 - 2243

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Ausschüttung: Finanzstelle: 8200151601

Produkt:151601

Produktgruppe:1516

Betrag: 7.878.000 Euro

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]