Betreff
Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Leverkusen
- Verwendung des Jahresüberschusses 2019
Vorlage
2021/0560
Aktenzeichen
020-01-72-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt, den durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 2.847.259,97 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Molitor

 

Begründung:

 

Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse mit Ausnahme des Vorschlags zur Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 Sparkassengesetz NRW (SpkG) in seiner Sitzung am 10.06.2019 gefasst und der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 24.08.2020 den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) Entlastung erteilt.

 

In seiner Sitzung am 24.02.2021 hat der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den Jahresüberschuss der Sparkasse Leverkusen in Höhe von 2.847.259,97 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Demnach erfolgt an den Träger für Zwecke nach § 25 Abs. 3 SpkG keine Ausschüttung.

 

Bei der Entscheidungsfindung wurden folgende Punkte berücksichtigt:

 

1. Das allgemeine wirtschaftliche Umfeld im Bankensektor und die Eigenkapitalsituation bei der Sparkasse Leverkusen.

2. Die anhaltende Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Risiken für die Sparkasse Leverkusen.

3. Die aus den ersten beiden Punkten resultierenden Restriktionen/Erwartungen der Aufsicht bezüglich etwaiger Ausschüttungen.