Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2021/0561
Aktenzeichen
020-01-80-04-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.

Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit Wirkung zum 31.03.2021 Herrn Stadtdirektor Markus Märtens aus den folgenden Organen von Unternehmen und Einrichtungen ab:

 

Unternehmen/Einrichtung

Organ

Funktion

a)         

Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl)

Gesellschafterversammlung

Mitglied

b)         

PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD)

Gesellschafterversammlung

Mitglied

c) 

Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)

Verwaltungsrat

Stellvertretender Vorsitzender

 

2.

2.1. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW mit Wirkung zum 01.04.2021 die Beigeordnete/den Beigeordneten für das Dezernat VI – Konzernsteuerung und Digitalisierung in die folgenden Organe von Unternehmen und Einrichtungen:

 

 

Unternehmen/Einrichtung

Organ

Funktion

a)         

ivl

Gesellschafterversammlung

Mitglied

b)         

PD

Gesellschafterversammlung

Mitglied

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Stadtdirektor Märtens kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW bei Buchstabe a) nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.

 

2.2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. mit Wirkung zum 01.04.2021 die Beigeordnete/den Beigeordneten für das Dezernat VI – Konzernsteuerung und Digitalisierung als stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der TBL.

 

3. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW Herrn Oberbürgermeister Uwe Richrath aus dem Aufsichtsrat der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. Ko. KG (EVL) ab.

 

4. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 3. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der EVL:

 

Frau Aylin Dogan

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Mit der Gründung des neuen Dezernates VI – Konzernsteuerung und Digitalisierung zum 01.04.2021 sollen die Mandate, die bisher von Herrn Stadtdirektor Märtens wahrgenommen werden, zukünftig auf die neue Beigeordnete/den neuen Beigeordneten verlagert werden.

 

Zu 2.:

 

2.1. a) Gesellschafterversammlung ivl

 

Gem. § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ivl entsendet die Stadt Leverkusen 2 Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.

 

Als Nachfolgerin/Nachfolger für Stadtdirektor Märtens kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht. Der Oberbürgermeister schlägt die Beigeordnete/den Beigeordneten des neuen Dezernates VI – Konzernsteuerung und Digitalisierung vor.

 

2.1.b) Gesellschafterversammlung PD

 

Gem. § 113 Abs. 1 GO NRW ist die Gesellschaftsvertreterin/der Gesellschaftsvertreter durch den Rat der Stadt Leverkusen zu bestellen. Der Oberbürgermeister schlägt die Beigeordnete/den Beigeordneten des neuen Dezernates VI – Konzernsteuerung und Digitalisierung vor.

 

2.2. Verwaltungsrat TBL:

 

Gem. § 5.1 der Satzung der TBL besteht der Verwaltungsrat aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und 13 weiteren Mitgliedern. Der Oberbürgermeister schlägt als stellvertretende/stellvertretenden Vorsitzende/

Vorsitzenden die Beigeordnete/den Beigeordneten des neuen Dezernates VI – Konzernsteuerung und Digitalisierung vor.

 

Zu 3. und 4. Aufsichtsrat EVL:

 

Gem. § 10.1 a) des Gesellschaftsvertrages der EVL besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, wovon fünf Mitglieder durch den Rat der Stadt Leverkusen bestellt werden. Als Nachfolgerin/Nachfolger für Herrn Oberbürgermeister Richrath kommt nur die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Mandatswahrnehmung direkt mit der Gründung des neuen Dezernates zum 01.04.2021 verändert werden soll, ist eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 22.03.2021 erforderlich.