Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt gem. §113 Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL:
Herrn Thomas Lind (pro NRW)
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.09.2010 hat Herr Manfred Rouhs (pro NRW) seinen Rücktritt als Mitglied im Verwaltungsrat der TBL erklärt. Daher ist gem. § 113 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW ein neues Mitglied in den Verwaltungsrat zu wählen. Danach wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, mit einfacher Mehrheit einen Nachfolger.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0693/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn, FB 20, 2042.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.