Betreff
Satzungen der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)
Vorlage
0696/2010
Aktenzeichen
664-RA
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am14.09.2010 in anliegender Fassung (Anlage 1) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen „Elberfelder Str.“, „Hauptstr.“ und „Moskauer Str.“ zustimmend zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am 14.09.2010 in anliegender Fassung (Anlage 2) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen „Hermann-Löns-Str.“, „Hermann-Milde-Str.“, „Kolpingstr.“, „Nordstraße“ und „Reusrather Straße“ zustimmend zur Kenntnis.

 

3. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am 14.09.2010 in anliegender Fassung (Anlage 3) beschlossene Änderungssatzung zur 2. Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL), über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung TBL) zustimmend zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass der Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes werden dem Rat der Stadt Leverkusen die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 14.09.2010 in anliegender Fassung beschlossenen Satzungen zur Kenntnis gegeben.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1   Vorlage VR 153, Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen „Elberfelder Str.“, „Hauptstr.“ und „Moskauer Str.“

 

Anlage 2   Vorlage VR 154, Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen „Hermann-Löns-Str.“, „Hermann-Milde-Str.“, „Kolpingstr.“, „Nordstraße“ und „Reusrather Straße“

 

Anlage 3   Vorlage VR 155, Änderungssatzung zur 2. Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL), über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung TBL)