Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Im zweiten Halbjahr 2021 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III fallen, gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 1.680 €.
Leverkusen, 29.04.2021
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksbürgermeister
stv.
Bezirksbürgermeister
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0634.
Am 7. April 2021 befand die Jury in einer Zoom-Videokonferenz über 19 Anträge. Die Beschlussfähigkeit der Jury wurde durch die Teilnahme aller drei Jurymitglieder sichergestellt. Zugeschaltet waren Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e.V. und zuständig für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens (Regisseurin für Film und Theater, Dozentin an der Kunsthochschule für Medien Köln und vom Gremium der „Kulturkonferenz“ gewählte Vertreterin der freien Kulturszene in Leverkusen) sowie Johannes Garbe (Autor, Musiker und vom Gremium der „Kulturkonferenz“ gewählter Vertreter der freien Kulturszene in Leverkusen).
Der Vorschlag über die Verteilung der Gelder wurde auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Richtlinien vom 25.06.2020 erstellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Ja –
ergebniswirksam
Produkt: Kulturelle Veranstaltungen im
Stadtgebiet, Sachkonto: Wirtschaftsplan der KSL 2021
Aufwendungen für die Maßnahme: 90.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
in
Höhe von €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus musste die
Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 06.05.2021 leider
entfallen.
Die Zuschüsse können zweimal jährlich beantragt werden, zum 15.09. für
das erste Halbjahr des kommenden Jahres und zum 15.03. für das zweite Halbjahr
des laufenden Jahres. Die Anträge müssen von der Jury gesichtet und in einer
gemeinsamen Sitzung bewertet werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden,
dass die antragstellenden Künstlerinnen und Künstler so früh wie möglich
darüber informiert werden, ob und mit welchem Betrag sie gefördert werden. Die
Entscheidung darüber erst im Juni zu treffen, würde diesem Ziel
entgegenstehen. Daher ist eine dringliche Entscheidung notwendig.
Außerdem sollen die Restgelder als Corona-Kulturhilfen genutzt werden.
Hier steht dringend eine Entscheidung an, da die antragstellenden
Institutionen/KünstlerInnen diese Hilfen voraussichtlich kurzfristig benötigen
werden.