Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Programmplanung des Teilbetriebes FORUM für die Spielzeit 2021/2022
Vorlage
2021/0574/1
Aktenzeichen
416-bf
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW:

 

1. Dem Programmentwurf wird zugestimmt.

 

2. Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 622.000 € abgeschlossen
 wer
den.

 

 

Leverkusen, 29.04.2021

 

gezeichnet:

Richrath                                         Rf. Arnold                                                Rf. Di Padova

 

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0574.

 

Die KSL (KulturStadtLev) bittet um Zustimmung für das in der Anlage vorgelegte Programm. Für die geplanten Veranstaltungen gibt es jeweils einen „Plan B“, d. h., auf eventuelle Einschränkungen, die sich pandemiebedingt bzw. aus der am Veranstaltungstag gültigen CoronaSchVO ergeben, kann mit Programmanpassungen, Verkleinerung der Besetzung, Verlegung in eine andere Spielstätte und dergleichen reagiert werden.

 

Ein gut funktionierendes Hygieneschutzkonzept für die Forumveranstaltungen und mögliche andere potenzielle Spielstätten der KSL hat sich bereits im September/Oktober 2020 bewährt und kann aktualisiert bzw. angepasst wieder zum Einsatz kommen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus ist die Sitzung des Betriebsausschusses KulturStadtLev am 27.04.2021 entfallen.

 

Aufgrund der terminlichen Abfolge bei der Vorbereitung der Spielzeit 2021/2022 ist eine Verschiebung der Programmvorlage in den BKSL-Ausschuss im Juni nicht möglich. Hier sind zum einen insbesondere die Verlängerungs- und Kündigungsfristen der Abonnements zu nennen sowie ferner der für eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs erforderliche Vorverkaufsbeginn. Für beide sind die langfristig geplante Drucklegung und Erscheinung des Saisonprospekts unabdingbare Voraussetzung. Dessen zeitlicher Vorlauf gestattet eine Verschiebung der Drucklegung in den Juni nicht. Zum anderen erfordern bereits gestellte Förderanträge für die Saison 2021/2022 (Inthega Neustart Kultur, Kultursekretariat NRW Gütersloh), dass Verträge für die Veranstaltungen auch gezeichnet werden können. Eine Verschiebung würde somit die Förderungen gefährden. Insofern ist eine dringliche Entscheidung notwendig.