Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Kleingartenanlage Hitdorf 3. Bauabschnitt
Vorlage
2021/0616/1
Aktenzeichen
01-40-2021/0616-bl
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Erweiterung der Kleingartenanlage Hitdorf im Rahmen des 3. Bauabschnitts zu.

 

Leverkusen, 29.04.2021

 

gezeichnet:

Di Padova                                                                       Dick

Bezirksbürgermeisterin                                                stv. Bezirksbürgermeisterin

 

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0616.

 

Für die Erweiterung der Kleingartenanlage konnten die notwendigen Grundstücke, Gemarkung Hitdorf, Flurstück 2, Parzelle 41, und ein 5 m breiter Streifen der Parzelle 40 gemäß Beschluss des Finanz- und Rechtsauschusses vom 02.12.2019 zur Vorlage Nr. 2019/3292 erworben werden. Waren in den vorausgegangen Bauabschnitten Stellplätze aus Gründen der Flächenverfügbarkeit provisorisch in einer Ausgleichsfläche erstellt worden, werden diese nun im Zuge der Erweiterung zurückgebaut und entsprechend des Bebauungsplanes Nr. 109/I Hitdorf Nord im Bereich des Gemeinschaftshauses angelegt.

 

Aus diesem Grund stellt sich der Ausbau im 3. Bauabschnitt wie folgt dar:

 

  1. Rückbau der provisorischen Stellplätze an der Zugangsstraße,
  2. Anlage von sieben neuen Gartenparzellen von jeweils 300 m²,
  3. Neuanlage von 53 Stellplätzen laut Bebauungsplanfestsetzung.

 

Die Maßnahme wird durch Fördermittel der Bezirksregierung Köln i. H. v. ca. 20.000 € unterstützt. Der schriftliche Bescheid steht jedoch noch aus.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305011002 Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 245.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja, für sieben Kleingartenparzellen

Name Förderprogramm: Richtlinie über die Förderung von Dauerkleingärten

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 20.000 €

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus musste die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 03.05.2021 entfallen. Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch vor der nächsten regulären Sitzung im Juni-Turnus angeraten. Daher ist eine dringliche Entscheidung notwendig.