Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk I stimmt der Erweiterung der Kleingartenanlage Hitdorf im Rahmen des
3. Bauabschnitts zu.
Leverkusen, 29.04.2021
gezeichnet:
Di
Padova Dick
Bezirksbürgermeisterin
stv.
Bezirksbürgermeisterin
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage Nr. 2021/0616.
Für die Erweiterung der Kleingartenanlage konnten die notwendigen Grundstücke, Gemarkung Hitdorf, Flurstück 2, Parzelle 41, und ein 5 m breiter Streifen der Parzelle 40 gemäß Beschluss des Finanz- und Rechtsauschusses vom 02.12.2019 zur Vorlage Nr. 2019/3292 erworben werden. Waren in den vorausgegangen Bauabschnitten Stellplätze aus Gründen der Flächenverfügbarkeit provisorisch in einer Ausgleichsfläche erstellt worden, werden diese nun im Zuge der Erweiterung zurückgebaut und entsprechend des Bebauungsplanes Nr. 109/I Hitdorf Nord im Bereich des Gemeinschaftshauses angelegt.
Aus diesem Grund stellt sich der Ausbau im 3. Bauabschnitt wie folgt dar:
- Rückbau der provisorischen Stellplätze an der Zugangsstraße,
- Anlage von sieben neuen Gartenparzellen von jeweils 300 m²,
- Neuanlage von 53 Stellplätzen laut Bebauungsplanfestsetzung.
Die Maßnahme wird durch Fördermittel der Bezirksregierung Köln i. H. v. ca. 20.000 € unterstützt. Der schriftliche Bescheid steht jedoch noch aus.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001305011002 Finanzposition/en:
783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 245.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja, für sieben Kleingartenparzellen
Name Förderprogramm: Richtlinie über die
Förderung von Dauerkleingärten
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 20.000 €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus musste die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 03.05.2021 entfallen. Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege leiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch vor der nächsten regulären Sitzung im Juni-Turnus angeraten. Daher ist eine dringliche Entscheidung notwendig.