Betreff
Widmung Im Grunde
Vorlage
2021/0685
Aktenzeichen
660-1335-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt zur rechtlichen Klarstellung die Widmung der Straße Im Grunde bis Nr. 11 als Gemeinde-/Anliegerstraße sowie die Fortsetzung bis zur Straße Auf der Grieße als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Straße Im Grunde wurde bis zur Nr. 11 im Jahr 1969 erstmals ausgebaut. Der Rad-/ Gehweg wurde 1970 hergestellt. Zur Abrechnung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im Jahr 1971 wurde die faktische Widmung (Bestand vor dem 01.01.1962) zugrunde gelegt. Die Nachforschungen haben jedoch ergeben, dass der Vorläufer im Flurbereinigungsverfahren 1930 lediglich als „Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg“ entstanden war.

 

Da selbst die Kanalisation erst 1962 gebaut wurde, gibt es keine gerichtsverwertbaren Nachweise, dass die Straße am Stichtag des Straßen- und Wegegesetzes bereits als öffentliche Straße galt. Daher wird zur rechtlichen Klarstellung die Straße im Umfang der damaligen Abrechnung formell nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet.

 

Im Anlageplan sind die Flächen farblich markiert. Der zu beschränkende Teil ist zusätzlich schraffiert.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein