Beschlussentwurf:
1. Die im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung / Offenlage des Lärmaktionsplans in der Fassung vom
29.10.2009 vorgebrachten Stellungnahmen (Anlagen 4, 5, 6, 7 der Vorlage) sind in
der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
2. Der Lärmaktionsplan in der Fassung vom 28.09.2010
(Anlagen 1, 2a/2b, 3a/3b der Vorlage) wird beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn Stein Mues
Begründung/Sachverhalt:
Hintergrund/Stand der Lärmaktionsplanung
Die Lärmbelastung stellt heute auf europäischer und nationaler Ebene
eines der größten Umweltprobleme dar. Das gilt auch für Leverkusen als
Teil des Ballungsraumes Köln/ Bonn/ Ruhrgebiet mit Verkehrsachsen von
europäischer Bedeutung. Das Rhein-Ruhr-Gebiet zählt mit über elf Millionen Einwohnern
und einer mittleren Einwohnerdichte von über 500 Einwohnern je Quadratkilometer
zu den am dichtesten besiedelten Regionen in Europa.
Die Europäische Union hat im Jahr 2002 eine
Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - die EG-Umgebungslärmrichtlinie
- verabschiedet. Sie wurde 2005 im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
in nationales Recht umgesetzt.
"Umgebungslärm" im Sinne dieser
Richtlinie sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien,
die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden.
Die Gemeinden sind gemäß § 47 e in Verbindung mit §
47 d BImSchG angehalten in zwei Stufen Lärmaktionspläne aufzustellen, die alle
fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet und aktualisiert werden
sollen. Die Lärmaktionsplanung ist damit ein erster Schritt im Zuge der
Umsetzung der EG-Umgebungslärm-Richtlinie, die die Grundlage zur EU-weiten
Lärmbekämpfung darstellt.
Lärmkartierung
In der ersten Stufe der Lärmkartierung
wurden die besonders lärmrelevanten Bereiche bearbeitet. Im Rahmen der
Umgebungslärmkartierung NRW wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) für die Stadt Leverkusen
Lärmkarten erstellt. Sie zeigen die am stärksten befahrenen Bundes- und
Landesstraßen mit über sechs Millionen Kraftfahrzeugen/ Jahr (entspricht 16.400
Kraftfahrzeugen/ Tag). Die Kartierung wurde im Umgebungslärmportal des Landes
unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/laerm/viewer.htm
veröffentlicht.
Die Lärmkarten für die
Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen/Jahr
(entspricht 164 Zügen pro Tag) wurden vom Eisenbahnbundesamt erarbeitet und unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/
veröffentlicht.
In der zweiten Umsetzungsstufe sind bis Ende
Juni 2012 für alle Ballungsräume mit > 100.000 Einwohner und > 1.000
Einwohner/km2 und die Hauptlärmquellen weitere Lärmkartierungen
abzuschließen.
Lärmaktionsplan
Durch Lärmaktionspläne sollen die Kommunen die
anhand der Lärmkarten festgestellten Probleme regeln und ruhige Gebiete vor
einer Zunahme des Lärms schützen.
Auslösewerte für die Aktionsplanung sind die Schallimmissionspegel
LDEN
≥ 70 dB(A) (gemittelter 24-Stunden-Pegel mit Nacht- und Abendzuschlägen)
und/oder Lnight ≥ 60 dB(A) (gemittelter Nachtpegel - 22.00 bis 06.00 Uhr).
Der Lärmaktionsplan kann z.B. die folgenden
Maßnahmen beinhalten:
- Verkehrsplanerische Maßnahmen wie
Minderung bzw. Verlagerung des Verkehrsaufkommens - (emissionsmindernde
Maßnahme),
- Bauliche Maßnahmen wie Erneuerung des
Fahrbahnbelags oder Aufbringen von lärmarmen Fahrbahndecken -
(emissionsmindernde Maßnahme),
- Verkehrssteuernde Maßnahmen wie
Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitl. Beschränkungen des
Schwerlastverkehrs - (emissionsmindernde Maßnahme),
- Aktive Schallschutzmaßnahmen wie
Bau/Erhöhung einer Schallschutzwand.
Hierbei sind Maßnahmen vorzuziehen, die bereits die Entstehung von Lärm
verhindern (emissionsmindernd).
In Leverkusen sind für 13 Bereiche des
Stadtgebietes so genannte "Teilaktionspläne" aufzustellen.
Planbezeichnung |
Straßenverkehr |
1 |
Rat-Deycks-Straße (B 232), Opladen |
2a |
BAB A 3,
Bereich Mühlenweg/Zeisigweg, Küppersteg |
2b |
BAB A 3,
Bereich Erlenweg, Küppersteg |
2c |
BAB A 3,
Bereich Apenrader Str./Am Stadtpark, Manfort |
3 |
Europaring (B
8), Küppersteg |
4 |
BAB A 1, Bereich Eichenweg/Eschenweg,
Küppersteg |
5a |
Gustav-Heinemann-Str.(L 290), Manfort |
5b |
Gustav-Heinemann-Str.(L 290), Manfort |
|
Schienenverkehr |
6 |
Lucasstraße, Im Winkel, Opladen |
7 |
Bürriger Weg, südl. Mühlenweg, Bürrig |
8 |
Föhrenweg / Eisholz, Küppersteg |
9 |
Sonderburger Str.
(Schleswig-Holstein-Siedlung), Manfort |
10 |
südl. Gustav-Heinemann-Str.
/Kunstfeldstraße, Manfort |
11 |
Fr. Ferdinand-Runge-Straße, Bf.
Lev.-Mitte, Wiesdorf |
12 |
Carl-Rumpff-Str. (Bayer-Werkssiedlung),
Wiesdorf |
13 |
Burgloch (Fixheide), Quettingen |
Der Lärmaktionsplan Leverkusen gliedert sich in drei Teile: 1. Bericht,
2. Maßnahmenkatalog Straßenverkehr und 3. Maßnahmenkatalog Schienenverkehr
(Anlagen 1, 2a/b und 3a/b).
Weiteres
Vorgehen
Der Lärmaktionsplan
Leverkusen wird nach seiner Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Leverkusen
über die Bezirksregierung Köln und das Landesamt für Natur, Umwelt- und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen an die EU-Kommission gemeldet. Damit ist
die erste Umsetzungsstufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie (EG-ULR)
abgeschlossen.
Ab 2011 folgt dann die zweite Umsetzungsstufe der EG-ULR für den
Ballungsraum Leverkusen mit dem Beginn der strategischen Lärmkartierung für den
Ballungsraum Leverkusen.
Jahr |
Aufgabe |
2011/2012 |
Strategische Lärmkartierung gem. § 47c BImSchG und 34. BImSchV:
Hauptsverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/Jahr, sonstige lärmrelevante Straßen,
Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr, nicht-bundeseigene
Schienenstrecken, lärmrelevante Flughäfen und -plätze, Gewerbe (IVU-Anlagen) (Frist: 30. Juni 2012 – Umsetzung EG-ULR, 2.
Stufe) |
2012/2013 |
Erstellung Lärmaktionsplan gem. § 47d BImSchG (Frist: 18. Juli 2013 – Umsetzung EG-ULR, 2.
Stufe) |
Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überprüft und
erforderlichenfalls fortgeschrieben.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0708/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner /
Fachbereich / Telefon: Georg Kimmerle/ FB 32/ 3244.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Der Lärmaktionsplan ist eine Pflichtaufgabe (gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz)
Die Gemeinden sind gemäß § 47 e in Verbindung mit §
47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) angehalten in zwei Stufen Lärmaktionspläne
aufzustellen, die alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet und
aktualisiert werden sollen. Die Lärmaktionsplanung ist damit ein erster Schritt
im Zuge der Umsetzung der EG-Umgebungslärm-Richtlinie, die die Grundlage zur
EU-weiten Lärmbekämpfung darstellt.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Planungsmittel stehen unter Innenauftrag 320002600203 – Schutz vor Lärm, Luftverunreinigungen, Gerüchen, Erschütterungen und nicht ionisierenden Strahlen - zur Verfügung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Der Lärmaktionsplan ist ein Strategieplan. Es besteht keine rechtliche
Verpflichtung zur Umsetzung der hierin aufgeführten Maßnahmen. Der
Lärmaktionsplan muss aber künftig bei Planungen und Entscheidungen – ähnlich
wie ein informeller Rahmenplan – berücksichtigt werden. Über die Durchführung
und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Ausführung zu B.)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)