Betreff
Satzung zur 8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009
Vorlage
2021/0728
Aktenzeichen
011-10-07-zi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage zur Vorlage beigefügte Satzung zur 8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen vom 26.10.2009.

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Zur Änderung § 6, Anregungen und Beschwerden, Abs. 4

Die aktuelle Fassung des § 6 Abs. 4 lautet wie folgt:

 

„Soweit eine Anregung oder Beschwerde nach Absatz 1 Satz 1 einen bereits in der Beratung bzw. Bearbeitung befindlichen Gegenstand betrifft, über den der Rat, ein Ausschuss des Rates oder der Oberbürgermeister zu entscheiden hat, leitet der Vorsitzende des Ausschusses für Bürgereingaben und Umwelt die Anregung oder Beschwerde unverzüglich zunächst an diese zuständige Stelle weiter. Diese nimmt gegenüber dem Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt in der Sache Stellung.“

 

Diese Regelung deckt sich aktuell nicht mehr mit der gängigen Verfahrensweise in der Praxis. Der Vorsitzende des Ausschusses für Bürgereingaben und Umwelt leitet die Anregung bzw. Beschwerde, die sich bereits in der Beratung bzw. Bearbeitung des Rates, eines Ausschusses des Rates oder in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters befindet, unverzüglich an diese zuständige Stelle zur Erledigung weiter. Der Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt wird abschließend über das Ergebnis informiert.

 

Die aktuelle Formulierung wurde folglich an die gängige Praxis angepasst und bildet diese nun besser ab.

 

Die modifizierte Regelung ist auch gemäß § 24 Abs. 1 S. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) rechtmäßig, da diese Vorschrift dem Rat Ermessen einräumt, ob dieser die Erledigung der Anregung oder Beschwere einem Ausschuss übertragen möchte. Die Aufgabe, den Petenten zu bescheiden bzw. ihn über das Ergebnis zu informieren, sollte bei einer Stelle liegen. Durch die Unterrichtung wird der Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt dazu in die Lage versetzt.

 

Zur Änderung § 14, Beigeordnete, Abs. 1

Mit dem Antrag Nr. 2021/0717, Abberufung von Herrn Stadtdirektor und Stadtkämmerer Markus Märtens zum 30.06.2021, vom 05.05.2021 beantragen die Ratsfraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP folgende Beschlussfassung in der Ratssitzung am 28.06.2021:

 

„Der Rat beschließt die Abberufung von Kämmerer und Stadtdirektor Markus Märtens zum 30. Juni 2021.“

 

Sofern der Rat einen entsprechenden Beschluss fasst, ist beabsichtigt, die Aufgaben des Dezernates II, Finanzen, Recht und Ordnung, mit den Aufgaben des neugebildeten Dezernates VI, Konzernsteuerung und Digitalisierung, zusammenzulegen. Die Zusammenlegung erfolgt als Dezernat II, Finanzen und Digitalisierung.

 

Folglich soll ein Dezernat eingespart und die Zahl der Beigeordneten von fünf auf vier reduziert werden.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zur Abberufung von Herrn Stadtdirektor und Stadtkämmerer Markus Märtens zum 30.06.2021 und der damit verbundenen thematischen Zusammenlegung der Dezernate II und VI macht diese in der vorgesehenen Zeitschiene eine Änderung der in der Hauptsatzung festgelegten Anzahl der Beigeordneten aus rechtlichem Aspekt erforderlich.

 

Da sich die Vorschriften der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen mit dem Verfahren in der Praxis decken müssen und diese als Ermächtigung für das Handeln dienen, ist auch eine schnellstmögliche Anpassung der Verfahrensweise mit Anregungen und Beschwerden erforderlich.