Betreff
1. Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.11.2020
Vorlage
2021/0729
Aktenzeichen
011-20-02-zi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.11.2020 wird mit Wirkung zum 01.07.2021 wie folgt geändert:

 

Im § 2 Nr. 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert.

 

Im § 3 Abs. 1 Nr. 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert.

 

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

(1)     Der Haupt- und Personalausschuss ist unbeschadet seiner gesetzlichen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten

 

-    des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke,

-    des Frauenbüros,

-    des Fachbereichs Personal und Organisation (mit Ausnahme der Digitalisierung) sowie

-    des Büros Stadtmarketing

 

der Stadtverwaltung.

 

§ 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

(3)     Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist unbeschadet seiner gesetzlichen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten

 

-    des Fachbereichs Konzernsteuerung,

-    des Fachbereichs Digitalisierung,

-    des Fachbereichs Finanzen,

-    des Fachbereichs Recht und Vergabestelle sowie

-    des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr

 

der Stadtverwaltung.

 

§ 4 Abs. 4 S.1 wird wie folgt neu gefasst:

 

(4)     Der Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt ist beratend zuständig für die Angelegenheiten

 

-    der Statistikstelle,

-    des Fachbereichs Mobilität und Klimaschutz,

-    des Fachbereichs Umwelt,

-    des Fachbereichs Bürger und Integration,

-    des Fachbereichs Veterinärmedizin,

-    des Tierheims sowie

-    des Wildparks Reuschenberg

 

der Stadtverwaltung.

 

Im § 6 Nummer 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert. Ebenfalls wird der Buchstabe c) ersatzlos gestrichen

 

Der § 6 Nummer 2 wird um den Buchstaben e) wie folgt ergänzt:

 

e)      den Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sofern sie im Einzelfall unmittelbar zu Einzahlungen oder Auszahlungen über 25.000 Euro und bis zu 250.000 € führen.

 

gezeichnet:

Richrath

 

 

Begründung:

 

Zur Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2

Es ist beabsichtigt vor dem Hintergrund der Abberufung von Kämmerer und Stadtdirektor Markus Märtens zum 30.06.2021, die Aufgaben des Dezernates II, Finanzen, Recht und Ordnung, mit den Aufgaben des neugebildeten Dezernates VI, Konzernsteuerung und Digitalisierung, zusammenzulegen. Die Zusammenlegung erfolgt als Dezernat II, Finanzen und Digitalisierung.

 

In diesem neugegliederten Dezernat II, Finanzen und Digitalisierung, liegt auch die Zuständigkeit für die Beteiligungen. Aus diesem Grund werden die Beteiligungen dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss neu zugeordnet.

 

Folglich ist eine Umbenennung des bisherigen Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschusses in Haupt- und Personalausschuss notwendig. Eine Umbenennung des Finanz- und Digitalisierungsausschuss erfolgt nicht, da eine Ergänzung des Titels um die Beteiligungen den Gesamttitel sehr lang erscheinen lassen würde.

 

Zur Änderung § 3, Zusammensetzung der Ausschüsse, Abs. 1 Nr. 1

Hier muss die geänderte Bezeichnung des Haupt- und Personalausschusses angepasst werden (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2).

 

Zur Änderung § 3, Zusammensetzung der Ausschüsse, Abs. 1 Nr. 1

Hier muss die geänderte Bezeichnung des Haupt- und Personalausschusses angepasst werden (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2).

 

Zur Änderung § 4, Beratungskompetenz der Ausschüsse, Abs. 1

Hier muss die geänderte Bezeichnung des Haupt- und Personalausschusses angepasst werden (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2).

 

Der Fachbereich Konzernsteuerung (02) wird aufgrund der thematischen Zusammenlegung des Dezernates II und des Dezernates VI (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2) in der Beratungskompetenz vom Haupt- und Personalausschuss in den Finanz- und Digitalisierungsausschuss verlagert. Folglich ist er im Absatz 1 zu streichen.

 

Die Stabsstelle Bürgerdialog, Stadtwerbung, soziale Medien wurde zum Büro Stadtmarketing (18) umorganisiert. Eine Anpassung der Bezeichnung ist folglich notwendig.

 

Zur Änderung § 4, Beratungskompetenz der Ausschüsse, Abs. 3

Der Fachbereich Konzernsteuerung (02) wird aufgrund der thematischen Zusammenlegung des Dezernates II und des Dezernates VI (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2) in der Beratungskompetenz vom Haupt- und Personalausschuss in den Finanz- und Digitalisierungsausschuss verlagert. Folglich ist er im Absatz 3 zu ergänzen

 

Da für die Thematik der Digitalisierung ein eigener Fachbereich, der Fachbereich Digitalisierung (04), zum 01.04.2021 gegründet wurde, ist dieser Fachbereich noch dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss zuzuordnen.

 

Zur Änderung § 4, Beratungskompetenz der Ausschüsse, Abs. 4, S.1

Orientiert an den Beschlüssen zum Stellenplan 2021 und einer vorausgegangenen verwaltungsinternen Entscheidung wurde der Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (31) im Dezernat III eingerichtet.

 

Diesem werden im Wesentlichen die folgenden Aufgaben zugeordnet:

 

-       Klimaschutzmanagement und –koordination

-       Klimaanpassungskonzept, eea, eca

-       Luftreinhalteplan

-       Leitbild Grün

-       ÖPNV-Angelegenheiten/Jobticket (strategisch)

-       Nahverkehrsplanung

-       Umsetzung Mobilitätskonzept (Planung, Koordination, Management)

-       Carsharing

-       Fahrradverkehr inkl. E-Scooter

-       Parkraumbewirtschaftung

-       Flottenmanagement gem. der Organisationsuntersuchung über die gpa.

 

Der neugegründete Fachbereich Mobilität und Klimaschutz ist folglich hinsichtlich der Beratungskompetenz dem Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt zuzuordnen.

 

Zur Änderung § 6, Besondere Entscheidungskompetenzen einzelner Ausschüsse, Nr. 1

Hier muss die geänderte Benennung des Haupt- und Personalausschusses angepasst werden (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2).

 

Die Entscheidungsbefugnisse über den Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sofern sie im Einzelfall unmittelbar zu Einzahlungen oder Auszahlungen über 25.000 Euro und bis zu 250.000 € führen, werden aufgrund der thematischen Zusammenlegung des Dezernates II und des Dezernates VI (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2) auf den Finanz- und Digitalisierungsausschuss übertragen. Folglich ist der Buchstabe c unter Nummer 1 zu streichen.

 

Zur Änderung § 6, Besondere Entscheidungskompetenzen einzelner Ausschüsse, Nr. 2

Die Entscheidungsbefugnisse über den Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sofern sie im Einzelfall unmittelbar zu Einzahlungen oder Auszahlungen über 25.000 Euro und bis zu 250.000 € werden aufgrund der thematischen Zusammenlegung des Dezernates II und des Dezernates VI (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2) auf den Finanz- und Digitalisierungsausschuss übertragen. Folglich ist dies unter Buchstabe e) unter Nummer 2 zu ergänzen.

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zur Abberufung von Herrn Stadtdirektor und Stadtkämmerer Markus Märtens zum 30.06.2021 und der damit verbundenen thematischen Zusammenlegung der Dezernate II und VI ergeben sich in der Zuständigkeitsordnung einige Änderungen, die in der vorgesehenen Zeitschiene aus rechtlichen Aspekten berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für die Neuorganisationen durch das Büro Stadtmarketing (18), den Fachbereich Konzernsteuerung (02), den Fachbereich Digitalisierung (04) sowie den Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (31).