Beschlussentwurf:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.11.2020 wird mit Wirkung zum 01.07.2021 wie folgt geändert:
Im § 2 Nr. 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert.
Im § 3 Abs. 1 Nr. 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert.
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Der Haupt- und Personalausschuss ist unbeschadet seiner gesetzlichen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten
- des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke,
- des Frauenbüros,
- des Fachbereichs Personal und Organisation (mit Ausnahme der
Digitalisierung) sowie
- des Büros Stadtmarketing
der
Stadtverwaltung.
§ 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist unbeschadet seiner gesetzlichen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten
- des Fachbereichs Konzernsteuerung,
- des Fachbereichs Digitalisierung,
- des Fachbereichs Finanzen,
- des Fachbereichs Recht und Vergabestelle sowie
- des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr
der Stadtverwaltung.
§ 4 Abs. 4 S.1 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Der Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt ist beratend zuständig für die Angelegenheiten
- der Statistikstelle,
- des Fachbereichs Mobilität und Klimaschutz,
- des Fachbereichs Umwelt,
- des Fachbereichs Bürger und Integration,
- des Fachbereichs Veterinärmedizin,
- des Tierheims sowie
- des Wildparks Reuschenberg
der
Stadtverwaltung.
Im § 6 Nummer 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert. Ebenfalls wird der Buchstabe c) ersatzlos gestrichen
Der § 6 Nummer 2 wird um den Buchstaben e) wie folgt ergänzt:
e) den Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sofern sie im Einzelfall unmittelbar zu Einzahlungen oder Auszahlungen über 25.000 Euro und bis zu 250.000 € führen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zur Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2
Es ist beabsichtigt vor dem Hintergrund der Abberufung von Kämmerer und Stadtdirektor Markus Märtens zum 30.06.2021, die Aufgaben des Dezernates II, Finanzen, Recht und Ordnung, mit den Aufgaben des neugebildeten Dezernates VI, Konzernsteuerung und Digitalisierung, zusammenzulegen. Die Zusammenlegung erfolgt als Dezernat II, Finanzen und Digitalisierung.
In diesem neugegliederten Dezernat II, Finanzen und Digitalisierung, liegt auch die Zuständigkeit für die Beteiligungen. Aus diesem Grund werden die Beteiligungen dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss neu zugeordnet.
Folglich ist eine Umbenennung des bisherigen Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschusses in Haupt- und Personalausschuss notwendig. Eine Umbenennung des Finanz- und Digitalisierungsausschuss erfolgt nicht, da eine Ergänzung des Titels um die Beteiligungen den Gesamttitel sehr lang erscheinen lassen würde.
Zur Änderung § 3, Zusammensetzung der Ausschüsse, Abs.
1 Nr. 1
Hier muss die geänderte Bezeichnung des Haupt- und Personalausschusses angepasst werden (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2).
Zur Änderung § 3, Zusammensetzung der Ausschüsse, Abs.
1 Nr. 1
Hier muss die geänderte Bezeichnung des Haupt- und Personalausschusses angepasst werden (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2).
Zur Änderung § 4, Beratungskompetenz der Ausschüsse,
Abs. 1
Hier muss die geänderte Bezeichnung des Haupt- und Personalausschusses angepasst werden (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2).
Der Fachbereich Konzernsteuerung (02) wird aufgrund der thematischen Zusammenlegung des Dezernates II und des Dezernates VI (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2) in der Beratungskompetenz vom Haupt- und Personalausschuss in den Finanz- und Digitalisierungsausschuss verlagert. Folglich ist er im Absatz 1 zu streichen.
Die Stabsstelle
Bürgerdialog, Stadtwerbung, soziale Medien wurde zum Büro Stadtmarketing (18)
umorganisiert. Eine Anpassung der Bezeichnung ist folglich notwendig.
Zur Änderung § 4, Beratungskompetenz der Ausschüsse,
Abs. 3
Der Fachbereich Konzernsteuerung (02) wird aufgrund der thematischen Zusammenlegung des Dezernates II und des Dezernates VI (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2) in der Beratungskompetenz vom Haupt- und Personalausschuss in den Finanz- und Digitalisierungsausschuss verlagert. Folglich ist er im Absatz 3 zu ergänzen
Da für die Thematik der Digitalisierung ein eigener Fachbereich, der Fachbereich Digitalisierung (04), zum 01.04.2021 gegründet wurde, ist dieser Fachbereich noch dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss zuzuordnen.
Zur Änderung § 4, Beratungskompetenz der Ausschüsse,
Abs. 4, S.1
Orientiert an den Beschlüssen zum Stellenplan 2021 und einer vorausgegangenen
verwaltungsinternen Entscheidung wurde der Fachbereich Mobilität und
Klimaschutz (31) im Dezernat III eingerichtet.
Diesem werden im Wesentlichen die folgenden Aufgaben zugeordnet:
- Klimaschutzmanagement und –koordination
- Klimaanpassungskonzept, eea, eca
- Luftreinhalteplan
- Leitbild Grün
- ÖPNV-Angelegenheiten/Jobticket (strategisch)
- Nahverkehrsplanung
- Umsetzung Mobilitätskonzept (Planung,
Koordination, Management)
- Carsharing
- Fahrradverkehr inkl. E-Scooter
- Parkraumbewirtschaftung
- Flottenmanagement gem. der
Organisationsuntersuchung über die gpa.
Der neugegründete Fachbereich Mobilität und Klimaschutz ist folglich hinsichtlich der Beratungskompetenz dem Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt zuzuordnen.
Zur Änderung § 6, Besondere Entscheidungskompetenzen einzelner Ausschüsse, Nr. 1
Hier muss die geänderte Benennung des Haupt- und Personalausschusses angepasst werden (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2).
Die Entscheidungsbefugnisse über den Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sofern sie im Einzelfall unmittelbar zu Einzahlungen oder Auszahlungen über 25.000 Euro und bis zu 250.000 € führen, werden aufgrund der thematischen Zusammenlegung des Dezernates II und des Dezernates VI (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2) auf den Finanz- und Digitalisierungsausschuss übertragen. Folglich ist der Buchstabe c unter Nummer 1 zu streichen.
Zur Änderung § 6, Besondere Entscheidungskompetenzen einzelner Ausschüsse, Nr. 2
Die Entscheidungsbefugnisse über den Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sofern sie im Einzelfall unmittelbar zu Einzahlungen oder Auszahlungen über 25.000 Euro und bis zu 250.000 € werden aufgrund der thematischen Zusammenlegung des Dezernates II und des Dezernates VI (siehe Begründung zu Änderung § 2, Bildung der Ausschüsse, Nr. 2) auf den Finanz- und Digitalisierungsausschuss übertragen. Folglich ist dies unter Buchstabe e) unter Nummer 2 zu ergänzen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zur Abberufung von Herrn Stadtdirektor und Stadtkämmerer Markus Märtens zum 30.06.2021 und der damit verbundenen thematischen Zusammenlegung der Dezernate II und VI ergeben sich in der Zuständigkeitsordnung einige Änderungen, die in der vorgesehenen Zeitschiene aus rechtlichen Aspekten berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für die Neuorganisationen durch das Büro Stadtmarketing (18), den Fachbereich Konzernsteuerung (02), den Fachbereich Digitalisierung (04) sowie den Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (31).