Beschlussentwurf:
Der „Verein der Freunde und Förderer der Gezelin-Schule e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Verbindung mit § 25 AG KJHG unbefristet öffentlich anerkannt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der „Verein der Freunde und Förderer der Gezelin-Schule e. V.“ wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 16.11.2017 zunächst befristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Mit Schreiben vom 15.03.2021 beantragt der „Verein der Freunde und Förderer der Gezelin-Schule e. V.“ die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und legt einen Tätigkeitsbericht über die bisher geleistete Jugendarbeit vor (Anlage 1 der Vorlage).
Da die Gesellschaft die Voraussetzungen des § 75 (1) KJHG erfüllt, wird eine Anerkennung seitens der Verwaltung empfohlen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |