Betreff
Endgültige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des "Vereins der Freunde und Förderer der Gezelin-Schule e. V."
Vorlage
2021/0737
Aktenzeichen
514-75-lo-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der „Verein der Freunde und Förderer der Gezelin-Schule e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Verbindung mit § 25 AG KJHG unbefristet öffentlich anerkannt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Der „Verein der Freunde und Förderer der Gezelin-Schule e. V.“ wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 16.11.2017 zunächst befristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Mit Schreiben vom 15.03.2021 beantragt der „Verein der Freunde und Förderer der Gezelin-Schule e. V.“ die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und legt einen Tätigkeitsbericht über die bisher geleistete Jugendarbeit vor (Anlage 1 der Vorlage).

 

Da die Gesellschaft die Voraussetzungen des § 75 (1) KJHG erfüllt, wird eine Anerkennung seitens der Verwaltung empfohlen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein