Betreff
Anschaffung von Jugendpflegematerial gem. Pos. II. 8. der Richtlinien für die Förderung der freien Jugendhilfe in Leverkusen - Zuschuss an den Bund der kath. Jugend zur Anschaffung einer Hüpfburg
Vorlage
2021/0756
Aktenzeichen
514-lo-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Ring deutscher Pfadfinder (RdP) wird vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln ein Zuschuss für die Anschaffung einer Hüpfburg in Höhe von 672 € aus dem Innenauftrag 510006100102 und dem Sachkonto 531800 - Erstattung an Jugendverbände - gezahlt.

 

Ein Verwendungsnachweis ist bis 15.01.2022 vorzulegen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 19 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 02.06.2021 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

Begründung:

 

Der Ring der deutschen Pfadfinder (RdP) stellt mit Schreiben vom 26.04.21 (s. Anlage) einen Antrag auf Bezuschussung einer Hüpfburg. Gem. Pos. II. 8 der Richtlinien für die Förderung der freien Jugendhilfe in Leverkusen ist für die Anschaffung von Jugendpflegematerial ein Zuschuss bis zu 30 % der anerkannten Kosten (2.238 €) möglich. Der Antragssteller legte drei Vergleichsangebote vor, wobei bei der Bezuschussung von Anschaffungskosten der mittleren Preisklasse ausgegangen wurde.

 

Demnach beträgt der Zuschuss 672 €. Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussentwurf dargestellt, zu verfahren.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 510006100102 Sachkonto: 531800     

Aufwendungen für die Maßnahme: 672 €

Fördermittel beantragt:  - Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Damit die weiteren Bearbeitungsschritte zur Umsetzung der Maßnahme zeitnah erfolgen kann, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.