Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2021/0827
Aktenzeichen
020-01-80-04-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gemäß § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit Wirkung zum 30.06.2021 Herrn Beigeordneten Marc Adomat aus der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH ab.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gemäß § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW mit Wirkung zum 01.07.2021 in die Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und die Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH:

 

Herrn Beigeordneten Michael Molitor

 

 

 

 

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gem. § 7.1 des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG besteht die Gesellschafterversammlung aus Vertretern der Kommanditisten, wobei jeder Kommanditist bis zu drei Vertreter entsenden kann. Als Mitglied lfd. Nr. 3 kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

Nach § 7.2 des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH sind die Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und die der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH personenidentisch besetzt.

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Mandatswahrnehmung zum 01.07.2021 verändert werden soll, ist eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 28.06.2021 erforderlich.