Betreff
Neubestellung eines Mitgliedes in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
Vorlage
0719/2010
Aktenzeichen
201-01-02-03-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW und § 7.2 der Gesellschaftsverträge der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und die Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH:

 

Ratsherrn Dieter März (SPD)

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

Begründung:

 

Ratsfrau Eva Lux (SPD) hat ihren Rücktritt als Mitglied der Gesellschaftersammlung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG erklärt. Gem. § 7.2 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH gilt das Ende der Amtszeit eines Mitglieds der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG automatisch und gleichzeitig auch für die Amtszeit als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH.

 

Gem. § 7.2 des Gesellschaftsvertrages Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG sowie des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH sind die Mitglieder in beiden Gesellschafterversammlungen personenidentisch besetzt.

 

Gem. § 113 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW i. V. m. § 7.2 der beiden Gesellschaftsverträge ist ein neues Mitglied in beide Gesellschafterversammlungen zu wählen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0719/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

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A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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