- Bürgerantrag vom 19.06.2021
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Der Bürgerantrag wird gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen gemeinsam mit dem Antrag der Gruppe DIE LINKE vom 20.05.2021 „Gesundheitsschutz von Kindern während der Coronapandemie“ (Antrag Nr. 2021/753) beraten.
Da die Zuordnung des Bürgerantrags erst nach der Drucklegung des Nachtrags für den Finanz- und Digitalisierungsausschuss erfolgt ist, ist durch den Finanz- und Digitalisierungsausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2021 entsprechend § 19 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zu entscheiden, ob der Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung genommen wird. Da die Anschaffungen während der Sommerferien erfolgen sollen, liegt eine Dringlichkeit vor.