Betreff
1. Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.11.2020
Vorlage
2021/0729/1
Aktenzeichen
01-011-20-02-zi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Beschlussentwurf zur Vorlage Nr. 2021/0729 „1. Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.11.2021“ wird wie folgt ergänzt:

 

§ 4 Abs. 11 S. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

(11)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen ist unbeschadet seiner satzungsgemäßen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten

 

-    der Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung,

-    des Fachbereichs Feuerwehr,

-    des Büros Baudezernat,

-    des Fachbereichs Stadtplanung,

-    des Fachbereichs Kataster und Vermessung,

-    des Fachbereichs Bauaufsicht,

-    des Fachbereichs Gebäudewirtschaft,

-    des Fachbereichs Tiefbau sowie

-    des Fachbereichs Stadtgrün

 

der Stadtverwaltung.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Aufgaben der Stabsstelle Mobilität und des Aufgabenfeldes Mobilität werden in den neugegründeten Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (31) verlagert, mit dem Ziel Schnittstellen zu reduzieren und die Fachaufgaben in einem Fachbereich zu bündeln.

 

Mit dem Stellenplan für das Jahr 2021 wurde eine neue Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung eingerichtet. Die Gesamtkoordination und –information zur nachhaltigen Stadtentwicklung soll so gebündelt werden. Um dem Themenfeld die erforderliche Bedeutung zukommen zu lassen, wurde dieses als Stabsstelle unmittelbar im Zuständigkeitsbereich von Frau Beigeordneter Deppe angesiedelt.

 

Die in der bisherigen Fassung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vorgesehenen Spiegelstriche „- der Stabsstelle Mobilität“ und „- der Mobilität (mit Ausnahme des ÖPNV)“ sind daher zu streichen und durch den Spiegelstrich „- der Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung“ zu ersetzen.