- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso GmbH) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
1.1 Den Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer
Bilanzsumme von 132.971,24 € und einem Jahresfehlbetrag von 461,70 €
festzustellen,
1.2 den Lagebericht 2020 zu genehmigen,
1.3 den Jahresfehlbetrag von 461,70 € mit dem bestehenden Gewinnvortrag
von
7.432,77 € zu verrechnen,
1.4 der
Geschäftsführung der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der
Geschäftsführung der nbso GmbH aufgestellten Jahresabschluss 2020 wurde nach auftragsgemäßer
Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Im
Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des durch die nbso GmbH treuhänderisch
verwalteten Vermögens ergab keine Beanstandungen seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der Bestand des Treuhandkontos zum 31.12.2020 beläuft sich auf 181.630,75
€.
Gemäß § 5 Abs. 2
lit. e) + f) i. V. m. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso GmbH
beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der
Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung
des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines
Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der nbso GmbH haben in ihren Sitzungen am 01.07.2021 den Jahresabschluss vorberaten und vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gebilligt.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Die nbso GmbH wird im Rahmen der Entwicklung des Geländes der neuen bahnstadt opladen im Namen und für Rechnung der Stadt Leverkusen tätig. Dementsprechend spiegeln die Zahlen im Jahresabschluss lediglich die die nbso GmbH selbst betreffenden Geschäftsvorfälle wider.
Die eigentlichen Projektmaßnahmen sind im Haushalt der Stadt Leverkusen etatisiert.
Sowohl die Erlöse als auch die Aufwendungen liegen um rund 6 % unter dem Planansatz.
Vergleich Vorjahr/lfd. Jahr:
Dem Jahresergebnis vor Steuern werden im Besteuerungsverfahren insbesondere die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen (gesamt rund 19.900 € in 2020) als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben hinzugerechnet, sodass es zu - in Relation zum eigentlichen Ergebnis hohen - Steuerbelastungen kommt.
Abschließende
Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der nbso GmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der nbso GmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
OB Uwe Richrath
Rf. Roswitha Arnold
Rf. Ina Biermann-Tannenberger
Rh. Markus Beisicht
Rh. Markus Pott
Rh. Erhard T. Schoofs
Rh. Dirk Löb
Rh. Jörg Berghöfer
Rh. Yannick Noe
Rh. Oliver Faber
Rh. Mohammed Rifi
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |