Jahresabschluss 2020 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2020 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2020 in Höhe von 12.557.644,53 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 10.200.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 2.357.644,53 € in die Kapitalrücklagen.
(Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen SPL wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)
c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020.
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.
3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (EVL GmbH) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2020 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,
b) Verwendung des Jahresüberschusses 2020 in Höhe von 2.037,00 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),
c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
(zugleich in Vertretung
des Stadtkämmerers)
Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG (zu Ziffer 1. und 2. des Beschlussentwurfes)
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der Geschäftsführung der EVL aufgestellten Jahresabschluss 2020 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG, Köln, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 8 lit. h) + i) des Gesellschaftsvertrages der EVL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, einschließlich Gewinnverwendung, sowie über die Entlastung von Aufsichtsrat und Komplementärin sowie deren Geschäftsführung. Die Bestellung der Abschlussprüfer obliegt nach § 13.2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat.
Die Beschlussfassung in den Organen der EVL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 14.06.2021 - und damit vor der Sitzung des Rates - durch Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreterinnen und Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen der EVL und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz
2020 (Werte in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
Die allgemeine wirtschaftliche Situation der EVL sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen dargestellt:
Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind dem aktuellen Beteiligungsbericht zu entnehmen.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der EVL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die EVL GmbH & Co. KG die Bilanz zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 sowie der Lagebericht beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat
der EVL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates der EVL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43
Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2). Dies gilt auch für den
Oberbürgermeister.
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu
beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist
notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der
Oberbürgermeister sowie die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der EVL
tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Uwe Richrath
Rf. Milanie Kreutz
Rh. Gerhard Wölwer
Rh. Stefan Hebbel
Rh. Erhard T. Schoofs
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs-
und Beteiligungsgesellschaft mbH
(zu Ziffer 3. des Beschlussentwurfes)
Dem von der Geschäftsführung der EVL GmbH aufgestellten Jahresabschluss 2020 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBH AG, Köln, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 8 lit. j) + l) des Gesellschaftsvertrages der EVL GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, einschließlich Gewinnverwendung, die Entlastung der Geschäftsführer sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Der Jahresabschluss 2020 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht sind als Anlagen 5 - 7 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 8 zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Die
Gesellschaftsanteile an der EVL sind im Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen
wirtschaftlich zugeordnet. Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im
Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet. Sie dienen der
Finanzierung der dort anfallenden Aufgaben. Ausfallende oder sinkende
Ausschüttungen führen somit entsprechend zu einem erhöhten Fremdkapitalbedarf
seitens des Sportparks Leverkusen.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung
erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |