Betreff
Jahresabschluss 2020 der wupsi GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2021/0857
Aktenzeichen
201-01-07-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2020 gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.

 

b) Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts.

 

c) Entnahme eines Betrages von 1.397.224,64 € aus der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und Verwendung eines Teilbetrages in Höhe von 323.008,64 € zum Ausgleich des Bilanzverlustes und im Übrigen für eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 1.074.216,00 €.

 

d) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020.

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss zu billigen.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung

Richrath                                                                 Molitor

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorhergehender Beratung der Berichte des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH, Köln, hat die Prüfberichte zum Jahres- bzw. Konzernabschluss 2020 vorgelegt und mit Datum vom 02.06.2021 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der wupsi GmbH hat sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung am 25.06.2021 befasst.

 

Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 25.06.2021. Die vom Rat bestellten Vertreterinnen bzw. Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei gem. § 11 Abs. 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages einheitlich, vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen der wupsi GmbH und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2020

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2020

* davon in 2019: 5.693.344,80 € und in 2020: 1.718.745,35 € Zuschreibungen auf die RWE-Aktien


 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation der wupsi GmbH sei anhand der folgenden Übersicht dargestellt:

 

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der wupsi GmbH zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Abschließende Hinweise:

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die wupsi GmbH die Bilanz zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzern-Lagebericht beigefügt. Die Anlagen 4 und 5 führen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des wupsi-Konzerns auf.

 

Die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse für die wupsi GmbH und den Konzern stehen als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 6 und 7 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar der Prüfberichte zur Verfügung.

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der wupsi GmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der wupsi GmbH gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der wupsi GmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Jannik Klein

Rh. Oliver Ruß

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 121301 Sachkonto: 465100 und 531200

Aufwendungen für die Maßnahme: 537.108

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein