- Verwendung des Jahresüberschusses 2020
- Entlastung der Organe
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss
2020 in Höhe von 2.416.967,61 € einen Teilbetrag in Höhe von 750.000,00 €
brutto unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25
Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen sowie einen Teilbetrag von 1.666.967,61 €
in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.
2.
Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat,
Vorstand) für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
(zugleich in Vertretung des Stadtkämmerers)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Angesichts der hohen Ungewissheit über die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erneut am 15. und am 18.12.2020 empfohlen, mit Ausschüttungen von Dividenden und Gewinnen sehr restriktiv umzugehen und bis 30.09.2021 keine oder nur begrenzte Ausschüttungen vorzunehmen. Für Mitgliedssparkassen des RSGV gilt außerdem die Vorgabe, dass eine grüne Einstufung im Kennzahlensystem des Risikomonitoring per 30.09.2020 vorliegt. Diese Vorgabe ist eingehalten. Zudem ist es verpflichtend, eine mögliche gesellschaftsrechtlich bindende Beschlussfassung zur Gewinnausschüttung durch den Träger bei der BaFin, der Deutschen Bundesbank und dem RSGV vorab anzuzeigen. Die Anzeige erfolgte mündlich am 02. bzw. 07.06.2021; die schriftliche Anzeige erfolgte mit Datum 09.06.2021.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat vor dem Hintergrund der geschilderten Empfehlung der BaFin die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 16.06.2021 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 750.000,00 € (31 %) unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 631.312,50 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zweck verwandt. Die Empfehlung des Verwaltungsrates entspricht nicht der Veranschlagung der Ausschüttung im Haushaltsplan 2021.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.666.967,61 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Aufwendungen der Jahre 2019 und 2020 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:
|
2020 |
2019 |
Veränderung Vorjahr |
Personalaufwand |
34.834 T€ |
36.192 T€ |
-1.358 T€ |
Andere
Verwaltungsaufwendungen |
17.476 T€ |
18.254 T€ |
-778 T€ |
Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
1.263 T€ |
1.209 T€ |
+54 T€ |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
1.454 T€ |
1.584 T€ |
-130 T€ |
Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
8.672 T€ |
0 T€ |
+8.672 T€ |
Bei den „anderen Verwaltungsaufwendungen“ konnten die Mehraufwendungen im Zusammenhand mit der Covid-19-Pandemie für notwendige räumliche und sonstige Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen sowie weitere unvermeidliche Kostensteigerungen durch Einsparungen aufgrund von verschobenen Maßnahmen, Projekten und Veranstaltungen überkompensiert werden. Der überwiegende Teil der Abschreibungen und Wertberichtigungen entfällt auf das Kreditgeschäft u. a. als Folge der Forderungsbewertung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, aber auch durch die Aufstockung der Pauschalwertberichtigungen.
Die Erträge der Sparkasse Leverkusen stellen sich im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 wie folgt dar:
|
2020 |
2019 |
Veränderung Vorjahr |
Zinsüberschuss und laufende
Erträge |
56.430 T€ |
54.987 T€ |
+1.443 T€ |
Provisionsüberschuss |
21.476 T€ |
19.791 T€ |
+1.685 T€ |
Sonstige betriebliche
Erträge |
3.821 T€ |
2.788 T€ |
+1.033 T€ |
Zu der Erhöhung des Zinsüberschusses gegenüber dem Vorjahr führte im Wesentlichen die Reduzierung des Zinsaufwandes, u. a. durch gesunkene Absicherungskosten aus dem Abschluss von Swapgeschäften. Im Zinsertrag konnte dem erwarteten Rückgang durch die umfangreichen Neugeschäfte entgegengewirkt werden.
Beim Provisionsüberschuss führten verbesserte Erträge, u. a. im Wertpapiergeschäft und ein verminderter Provisionsaufwand für Vermittlungen im Kundengeschäft zu einer deutlichen Verbesserung gegenüber 2019.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen
und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen
somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Uwe Richrath
Rh. Erhard T.
Schoofs
Rf. Dr. Monika
Ballin-Meyer-Ahrens
Rh. Sven
Tahiri
Rh. Karl
Schweiger
Rh. Rüdiger
Scholz
Rf. Roswitha
Arnold
Rh. Dirk Löb
Rh. Stephan
Adams
Der Jahresabschluss 2020 wird in der Sitzung des Finanz- und
Digitalisierungsausschusses am 23.08.2021 kurz vorgestellt. Für eventuelle
Rückfragen steht an dem Tag der Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse zur
Verfügung.
Abschließende Hinweise:
Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 16.06.2021, die Bilanz zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung 2020, der Lagebericht 2020 sowie der Anhang 2020 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 151601
Sachkonto: 465100
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |