Betreff
Jahresabschluss 2020 der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH und der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2021/0870
Aktenzeichen
020-01-18-14-th
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von

339.275 .885,49 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.135.461,69 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2020 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.135.461,69 € wird wie folgt verwendet:

 

       Abführung an die Stadt Leverkusen         5.502.000,00 €

zum 30.06.2020,

 

       in die Bauerneuerungsrücklage                              0,00 €,

 

       in andere Gewinnrücklagen                     - 366.538.31 €,

 

       Vortrag auf neue Rechnung                                                0,00 ,

                                                                                - 366.538.31 €.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung
erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreuAG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2021 bestellt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

II. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH (WGL Service) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 2.026.285,72 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 90.148,11 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2020 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 von 90.148,11 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL Service wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2021 bestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                                In Vertretung

Richrath                                                            Adomat

                                                                            (zugleich in Vertretung

                                                                            des Stadtkämmerers)

Begründung

 

WGL GmbH

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2020 der WGL geprüft und am 11.05.2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 16 lit. d), e), f) und i) des Gesellschaftsvertrages der WGL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung. Nach § 11 (2) lit. f) des Gesellschaftsvertrages ist der Aufsichtsrat für Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zuständig.

 

Die Beratung und Beschlussfassung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WGL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 09.06.2021 - und damit vor der Sitzung des Rates - erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgte jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

In der nachfolgenden Übersicht werden ausgewählte Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

 

Bilanz 2020 (Werte in T€)

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

 

Jahresüberschuss 2020:                                                                            5.135.461,69 €.

 

Gesellschaftsvertragliche Rücklagen 2020:                                             8.810.800,00 €.

 

Gezeichnetes Eigenkapital 2020:                                                                        17.621.600,00 €.

 

Damit sind die gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen zur Rücklagenbildung gemäß § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages in Höhe der Hälfte des Stammkapitals erfüllt.

 

Somit konnten aufgrund der Beschlüsse des Rates der Stadt Leverkusen vom 22.03.2021 und 31.05.2021 die im Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 etatisierten Ausschüttungen nach Beschlussfassung in den Organen der WGL wie folgt zum 30.06.2021 zur Auszahlung kommen:

 

1.  Ausschüttung in Höhe von brutto 2.970.000 Euro,

2.  Sonderausschüttung in Höhe von brutto 4.752.000 Euro,

3.  Ausschüttung aufgrund des reduzierten Gewerbesteuerhebesatzes in
Höhe von brutto 156.000 Euro.

 

Aufgrund des steuerlichen Querverbunds zwischen dem BgA Kita und der WGL wurden deren Geschäftsanteile in den Betrieb gewerblicher Art eingelegt. Somit wurden die Ausschüttungen auch dort vereinnahmt.

 

Folgende Bruttoausschüttungen der WGL an die Stadt Leverkusen für die weiteren Jahre 2022 bis 2024 sind in der folgenden Höhe eingeplant:

 

Jahr

2022

2023

2024

Geplante Ausschüttung (in €)

4.752.000

4.752.000

4.752.000

Geplante Ausschüttung aufgrund eingesparter Gewerbesteuerzahlung wegen Senkung des Hebesatzes (in €)

156.000

156.000

156.000

Sonderausschüttung

0

0

0

Summe (in €)

4.908.000

4.908.000

4.908.000

 

 

Der Gewinnverwendungsvorschlag der Gesellschaft entspricht dem Vorgehen der Vergangenheit.

 

Verwendung des Jahresüberschusses 2020 in Höhe von 5.135.461,69 € erfolgt wie folgt:

 

a)    Abführung an die Stadt Leverkusen                         5.502.00,00 €

zum 30.06.2020,

b)    in die Bauerneuerungsrücklage                                0,00 € (Vorjahr: 2.503.400,00 €),

b)    in andere Gewinnrücklagen                                      - 366.538.31 € (Vorjahr: 2.503.400,00 €) und

c)    Vortrag auf neue Rechnung                                      0,00 € (Vorjahr: 47,46 €),

                                                                                             - 366.538.31 €.

 

 

Abschließende Hinweise:

 

Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage die Bilanz der WGL GmbH zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 sowie der Lagebericht beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses der WGL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

 

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WGL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WGL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der WGL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Rh. Bernd Miesen

Rf. Gisela Schumann

Rh. Erhard Schoofs

Rh. Stefan Baake

Rf. Laura Willsch

Rh. Oliver Faber

Rh. Yannick Noe

Rf. Milanie Kreutz

 

 


Die allgemeine wirtschaftliche Situation der WGL GmbH sei anhand der dargestellten Finanzkennzahlen dargestellt:

 

Finanzkennzahlen zum 31.12.2019 und zum 31.12.2020

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der WGL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Begründung:

 

WGL Service

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2020 der WGL Service geprüft und am 11.05.2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 lit. c), d), und g) des Gesellschaftsvertrages der WGL Service beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes und die Entlastung der Geschäftsführung. Nach § 10 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung für Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zuständig.

 

Die Beratung und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der WGL Service über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 09.06.2021 - und damit vor der Sitzung des Rates - erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgte jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag von T€ 90,1 erzielt, wodurch das Eigenkapital zum 31.12.2020 vollständig aufgezehrt war und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von T€ 120,0 ausgewiesen wird.

 

Dieser resultiert aus den entstandenen Anlaufverlusten infolge der Neugründung der Gesellschaft und der Finanzierung von Investitionen in das Anlagevermögen, vorwiegend mittels langfristigem Fremdkapital (Gesellschafterdarlehen). Das von der Gesellschaft gewährte Darlehen valutierte zum Stichtag mit T€ 2.000,00 und hat eine Laufzeit bis 31.12.2026. Der Tilgungsplan sieht keine laufenden Tilgungen vor. Die Gesellschafterin hat zugesichert, weitere langfristige Liquiditätshilfen zur Finanzierung notwendiger Investitionen zu gewähren. Zudem sehen die langfristigen Planungsunterlagen die Erwirtschaftung von Überschüssen vor.

 

Als Anlagen 5 - 7 sind dieser Vorlage die Bilanz der WGL Service GmbH zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 sowie der Lagebericht beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses der WGL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 8 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 151601 Sachkonto465100

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 beschlossen. Im Haushalt 2021 ist eine Ausschüttung der WGL wie folgt veranschlagt:

 

Jahr

2021

Ausschüttung in Höhe von brutto

2.970.000,00

Ausschüttung aufgrund eingesparter Gewerbesteuerzahlung wegen Senkung des Hebesatzes in Höhe von brutto

   156.000,00

Sonderausschüttung in Höhe von Brutto

4.752.000,00

Summe Brutto Ausschüttungen und Sonderausschüttung in Höhe von

7.878.000,00

 

[Summe Netto Ausschüttungen Sonderausschüttung in Höhe 5.800.177,50 €]

 

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein