- Freier Eintritt in das Freibad am Freizeitbad CaLevornia und in das Freibad Wiembachtal für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre in der Zeit vom 09.08. bis 17.08.2021
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Kinder und Jugendliche bis
einschließlich 17 Jahre erhalten freien Eintritt in das Freibad am Freizeitbad CaLevornia und in das Freibad Wiembachtal in
der Zeit vom 09.08. bis 17.08.2021.
Die Einführung der als Anlagen 1 (Freibad am Freizeitbad CaLevornia) und 2 (Freibad Wiembachtal) der Vorlage beigefügten Entgeltordnungen wird beschlossen.
Leverkusen, 30.07.2021
gezeichnet:
Richrath Rf. Kreutz Rh. Schönberger
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Kinder und Jugendliche mussten Corona bedingt insbesondere in der ersten Jahreshälfte zahlreiche Einschränkungen in Kauf nehmen. Kitas und Schulen waren geschlossen bzw. durften nur in Ausnahmefällen oder unter Beachtung strenger Auflagen besucht werden. Ebenso durften Schwimmbäder, Kinos, Jugendhäuser, die Musikschule und andere Freizeiteinrichtungen nicht öffnen. Der Besuch von Sportstätten oder das Vereinsleben waren weitgehend untersagt. Kontakte zu Freunden und Bekannten mussten stark reduziert werden. Urlaube in den Oster- oder Sommerferien konnten und können möglicherweise nicht wie gewohnt stattfinden.
Nachdem seit Juni nach und nach zahlreiche Lockerungen im Rahmen der Pandemie in Kraft traten und der Alltag ein Stück weit mehr Normalität bekam, traf die Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 zahlreiche Familien in Leverkusen und Umgebung unerwartet und brachte zum Teil große finanzielle Verluste mit sich. Erneut werden viele Kinder und Jugendliche mit einer Ausnahmesituation und zahlreichen Einschränkungen konfrontiert.
Darum möchte der Sportpark Leverkusen den Kindern und Jugendlichen mit kostenlosen Eintritten in das Freibad am Freizeitbad CaLevornia und das Freibad Wiembachtal zum Abschluss der Sommerferien im Zeitraum 09.08. bis 17.08.2021 die Möglichkeit zur kostenfreien Freizeitgestaltung geben.
Die entgangenen Entgelte werden von der Kernverwaltung kompensiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Die Mindereinnahmen beim Sportpark Leverkusen werden über die
coronaspezifische Abrechnung mit der Kernverwaltung abgebildet. Die entgangenen
Entgelte werden über den Corona-Zuschuss 2021 kompensiert.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung
erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die Vorlage wurde aufgrund der aktuellen Umstände für Kinder und Jugendliche erstellt. Damit die Maßnahme zum vorgesehenen Zeitpunkt beginnen kann, ist eine dringliche Entscheidung erforderlich.