Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erweiterung des Containergebäudes der Feuerwehr am Standort Stixchesstraße 162
Vorlage
0726/2010
Aktenzeichen
650-mp
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die für die Erweiterung der vorhandenen Bürocontainer an der Stixchesstraße 162 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € werden im Finanzplan außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Deckungsmittel stehen zur Verfügung bei folgenden Finanzstellen:

 

65000170011002 – Neubau Feuerwache Lützenkirchen                                    30.000 €

65000170011051 – Ausstattung Rathaus-Galerie                                               80.000 €

 

Leverkusen, den 19.10.10

 

gezeichnet:

Häusler                                               Rf. von Styp-Rekowski                     Rh. Bast

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

 

Für den Rat:

 

Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Begründung:

 

Im Rahmen einer Brandschau gemäß § 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) im September 2008 wurden u. a. Verstöße gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes festgestellt und der Eigentümer zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Die ursprünglich für die Mängelbeseitigung gesetzten Fristen wurden auf Antrag des FB 65 verlängert, weil zum damaligen Zeitpunkt noch die Erweiterung der Feuerwache und die Sanierung der Bestandsgebäude etatisiert waren und die Beseitigung der Mängel im Zuge des Bauvorhabens erfolgen sollte. Da die Mittel für die Erweiterung der Feuerwache im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2010 gestrichen wurden, müssen die in den Bestandsgebäuden vorhandenen Mängel unabhängig von der geplanten Erweiterung beseitigt werden.

 

Aufgrund der noch ungeklärten Standortfrage für die Feuerwache werden die ursprünglich geplanten Maßnahmen nicht in dem vorgesehenen Umfang durchgeführt. Zunächst werden nur die aus Gründen des Arbeitsschutzes und die baurechtlich erforderlichen Maßnahmen vollzogen. Dazu waren umfangreiche Umplanungen erforderlich.

Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist die Herstellung eines Schwarz-/Weißbereiches unbedingt erforderlich. Hierfür sind im vorhandenen Gebäudebestand keine Kapazitäten vorhanden, so dass die Schaffung zusätzlicher Raumressourcen unabdingbar ist.

Die unter den gegebenen Umständen sinnvollste Lösung ist die Aufstockung der vorhandenen Bürocontainer. Eine Anfrage bei der Herstellerfirma hat ergeben, dass es sich bei den vorhandenen Containern um Sondermaße handelt, so dass die für die Aufstockung erforderlichen Container nur auf Kauf- und nicht auf Mietbasis angeboten werden.

 

Um die Anforderungen des Arbeitsschutzes gewährleisten zu können, ist eine Aufstockung der Container unbedingt erforderlich.

 

Da die für die Erweiterung der Feuerwache im Finanzplan vorgesehenen Mittel nicht etatisiert worden sind, müssen die für die Erweiterung der vorhandenen Bürocontainer erforderlichen Mittel in Höhe von 110.000 € außerplanmäßig im Finanzplan bereitgestellt werden.

Die ansonsten für die Beseitigung der beanstandeten baulichen Zustände erforderlichen Mittel, 50.000 € im Jahr 2010 und 500.000 € in 2011, sind im Ergebnisplan auf dem Sachkonto 523107 etatisiert.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0726/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Klaus Mintrop / FB 65 / 6580…………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

s. Begründung

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Außerplanmäßige Bereitstellung

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Im Rahmen des Vermieter-/Mietermodells sind für Feuer-/Rettungswachen kalkulatorische Mieten in Höhe von 11,56 €/m²/Monat und Betriebskosten in Höhe von 5,24 €/m²/Monat ermittelt worden. Es wird eine zusätzliche Fläche von 110 m² entstehen, so dass sich Folgekosten von 22.176 € jährlich ergeben.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist zur Herstellung des gesetzlich geforderten Arbeitsschutzes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr und des Rettungsdienstes unabweisbar und insoweit ist eine Entscheidung erst in der nächsten erreichbaren Ratssitzung am 06.12.2010 zu spät.

Die kurzfristige Mittelbereitstellung ist erforderlich um die Bestellung der Container zu ermöglichen. Die Errichtung der Container ist unabdingbare Voraussetzung für die im Bestandsgebäude erforderlichen baulichen Maßnahmen.