Betreff
Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des Sportpark Leverkusen
Vorlage
0727/2010
Aktenzeichen
kos
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Die am 01.01.2010 in Kraft getretene Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des Sportpark Leverkusen (Anlage 1) wird zum 31.12.2010 aufgehoben.

 

2.         Die Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des Sportpark

Leverkusen (Anlage 2) wird beschlossen und tritt am 01.01.2011 in Kraft.

 

gezeichnet:

Häusler                                                                                               Adomat

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Die Entgelte für schwimmsporttreibende Vereine, die dem SportBund Leverkusen e.V. angehören, wurden seit über 15 Jahren nicht mehr angepasst.

 

Die seither stark veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die enorme Preissteigerungsrate im Energiebereich und bei den Betriebsmitteln sowie steigende Personalkosten, machen eine Anpassung der Entgelte für schwimmsporttreibende Vereine, die dem SportBund Leverkusen e.V. angehören, unumgänglich.

 

Die gestiegenen Kosten können durch den SPL nicht länger alleine aufgefangen werden, sondern müssen über die Entgelte an die schwimmsportreibenden Vereine teil-weise weitergegeben werden.

 

Eine Erhöhung der Entgelte für die Nutzergruppen „Erwachsene“ und „Kinder“ sowie des Preises für die Minigruppenkarte ist bereits mit der Vorlage Nr. 0107/2009 zum 01.01.2010 vorgenommen worden. Im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Betriebes und  Erhöhung des Kostendeckungsgrades des Hallenbades Wiembachtal ist im nächsten Schritt auch eine Anpassung der Entgelte für die Vereine zwingend erforderlich. 

 

In der Vorlage Nr. 0107/2009 ist auch bereits darauf hingewiesen worden, dass mit Beginn des Betriebes des neuen Hallen- und Freibades Wiembachtal zusammen mit dem SportBund Leverkusen e.V. und den  betroffenen Vereinen neben grundsätzlich Fragen der Vereinsnutzung der Bäder, ein neues Tarifsystem für die Nutzung der Hallen- und Freibäder durch die Vereine entwickelt wird. Dieser Abstimmungsprozess ist erfolgt und hat einvernehmlich zu der vorliegenden Vorlage mit Anpassung der Entgelte für die

Vereine geführt.

 

Die Anpassung der Entgelte für schwimmsporttreibende Vereine ist auch Gegenstand der Haushaltskonsolidierung der Stadt Leverkusen (HSK Stadt Leverkusen 2010 – 2015) und wird dort als laufende Maßnahme-Nr. 197 – „Erhöhung Überlassungsentgelte für Sportstätten & Schwimmvereine“- gelistet.

 

Auf Basis der bisherigen Vereinsnutzung des Jahres 2009 wird durch die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen eine Umsatzsteigerung von ca. 11.000 €/Jahr ab dem Jahr 2011 erwartet.

 

 

Erläuterungen der Entgeltanpassungen

 

Mit der neuen Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des SPL

bleiben die Entgelte für die Nutzergruppen „Erwachsene“ und „Kinder“ sowie der Preis für die Minigruppenkarte unverändert.

 

Das Angebot „Saunabaden“ im Bereich der Hallenbäder des SPL ist mit der

Schließung des Hallenbades Opladen entfallen. Insofern wird das Angebot „Saunabaden“ in der neuen Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des SPL nicht mehr berücksichtigt.

 

► Das Entgelt für die Nutzung der Mehrzweckbecken  durch Vereine, die dem Sport

Bund Leverkusen e.V. angehören und Schwimmtraining für Vereinsmitglieder im Rahmen des Vereinsbeitrages anbieten, wird von 2,50 €/Stunde auf 3,50 €/Stunde angehoben.

 

► Das Entgelt für die Nutzung der Lehrschwimmbecken durch Vereine, die dem Sport

     Bund Leverkusen e.V. angehören und Schwimmtraining für Vereinsmitglieder im

     Rahmen des Vereinsbeitrages anbieten, wird von 7,50 €/Stunde auf 10,50 €/Stunde

     angehoben.

 

► Das Entgelt für die Nutzung der Schwimmhalle Robert-Blum-Straße durch Vereine,

     die dem SportBund Leverkusen e.V. angehören und Schwimmtraining

     für Vereinsmitglieder im Rahmen des Vereinsbeitrages anbieten, wird von

     10 €/Stunde auf 14 €/Stunde angehoben.

 

► Das Entgelt für die Nutzung der Mehrzweckbecken durch Vereine, die dem Sport

Bund Leverkusen e.V. angehören und Schwimmtraining im Rahmen des Vereins-beitrages sowie zusätzliche Kursangebote gegen eine Kursgebühr für Vereins- und Nichtvereinsmitglieder, anbieten, wird von 2,50 €/Stunde auf 5 €/Stunde angehoben.

 

► Das Entgelt für die Nutzung der Lehrschwimmbecken durch Vereine, die dem

SportBund Leverkusen e.V. angehören und Schwimmtraining im Rahmen des Vereinsbeitrages sowie zusätzliche Kursangebote gegen eine Kursgebühr für Vereins- und Nichtvereinsmitglieder, anbieten, wird von 7,50 €/Stunde auf 15 €/Stunde angehoben.

 

► Das Entgelt für die Nutzung der Schwimmhalle Robert-Blum-Straße durch Vereine,

die dem SportBund Leverkusen e.V. angehören und Schwimmtraining im Rahmen des Vereinsbeitrages sowie zusätzliche Kursangebote gegen eine Kursgebühr für Vereins- und Nichtvereinsmitglieder, anbieten, wird von 10 €/Stunde auf

     20 €/Stunde angehoben.

 

► Nach Fertigstellung des Schwimmbades auf dem Gelände des Klinikum Leverkusen

     erfolgt eine Verlagerung des Vereins- und Schulsportes aus der Schwimmhalle

     Robert-Blum-Straße hin zur neuen Schwimmhalle am Klinikum Leverkusen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  727/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Maßnahme ist Gegenstand der Haushaltskonsolidierung der Stadt Leverkusen (HSK Stadt Leverkusen 2010 – 2015) und wird dort als laufende Maßnahme-Nr. 197 – „Erhöhung Überlassungsentgelte für Sportstätten & Schwimmvereine“- gelistet.

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird im Jahr der Umsetzung eine Umsatzsteigerung von ca. 11.000 €/Jahr erwartet.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Die Umsetzung der Maßnahme eröffnet die Möglichkeit einen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu erreichen. In den Folgejahren ist eine Umsatzsteigerung von 11.000 €/Jahr zu erwarten.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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