Beschlussentwurf:
Der Sperrvermerk im Haushaltsplan wird aufgehoben, sodass die gesamte Grundförderung in Höhe von 485.000 Euro freigegeben und an die Einrichtungen der freien Träger in Leverkusen ausgezahlt werden kann.
Die Verteilung der Mittel wurde 2019 in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII besprochen und von den Mitgliedern einstimmig befürwortet.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die Mittel für die Zuschusszahlungen zu den Personal-, Sach- und Betriebskosten (Grundförderung) der freien Träger in Leverkusen wurden 2019 im Haushaltsplan um 135.000 Euro erhöht. 40.000 Euro dieser 135.000 Euro sind im Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Sperrvermerk kann nur vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss aufgehoben werden. Daher wird darum gebeten, über die Aufhebung des Sperrvermerks zu entscheiden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 061001 Sachkonto: 531800
Aufwendungen für die Maßnahme: 40.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 40.000 €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Bearbeitungsschritte noch zeitnah vorbereiten zu können, ist angeraten, noch in diesem Sitzungsturnus eine Entscheidung herbeizuführen. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.