Betreff
Stellplatzsatzung für Leverkusen
Vorlage
2021/0897
Aktenzeichen
we
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der beigefügte Entwurf der Stellplatzsatzung der Stadt Leverkusen wird gemäß der §§ 48 Abs. 1 und 89 Abs. 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. 2018 S. 241), in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994, in der zurzeit geltenden Fassung, als Satzung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Die vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung vom 28.06.2021 beschlossene Stellplatzsatzung konnte noch nicht veröffentlicht werden, da zum 02.07.2021 eine neue Bauordnung in Kraft getreten ist. Daher ist der Satzungsentwurf an die neue Rechtslage anzupassen. Dies ist mit der vorliegenden Vorlage geschehen. Die vorgenommenen Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die geänderten Rechtsvorschriften und sind nachfolgend dargestellt.

 

Beschluss vom 28.06.2021

Neue Fassung

Rechtsgrundlagen:

-          §§ 48 Abs. 3 und 89 Abs. 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 [GV. NRW. 2018 S. 421/ SGV.NRW. 232) in der zurzeit geltenden Fassung

Rechtsgrundlagen:

-          §§ 48 Abs. 1 und 89 Abs. 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 [GV. NRW. 2018 S. 421/ SGV.NRW. 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 

§ 2 Herstellungspflicht und Begriffe

(5) Die Regelungen zur Herstellung von Stellplätzen für Menschen mit Behinderung, deren Anzahl sowie deren Anforderungen nach § 48 Abs. 2 Satz 1 Landesbauordnung NRW und §§ 13, 88 Sonderbauverordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.

 

 

 

 

 

(5) Die Regelungen zur Herstellung von Stellplätzen für Menschen mit Behinderung, deren Anzahl sowie deren Anforderungen nach §§ 13, 88 Sonderbauverordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.

 

§ 6 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 20 Landesbauordnung NRW handelt, wer entgegen …

 

 

 

 

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 22 Landesbauordnung NRW handelt, wer entgegen ….

 

Anlage 2: Besondere Maßnahmen zur Verringerung des Stellplatzbedarfs

 

Schaffung von Fahrradabstellplätzen

Nach § 48 Abs. 3 besteht die Möglichkeit bis zu einem Viertel der notwendigen Kfz-Stellplätze durch die Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen zu ersetzen. Dabei müssen für jeden ersetzten Kfz-Stellplatz vier Fahrradabstellplätze hergestellt werden.

 

 

 

 

Es besteht die Möglichkeit bis zu einem Viertel der notwendigen Kfz-Stellplätze durch die Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen zu ersetzen. Dabei müssen für jeden ersetzten Kfz-Stellplatz vier Fahrradabstellplätze hergestellt werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein