Betreff
Gnehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Anpassung der Kulturförderrichtlinien
Vorlage
2021/0900
Aktenzeichen
KSL
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die Richtlinien für den Fördertopf „Corona-Kulturhilfen“ bleiben unverändert und werden lediglich insoweit angepasst:

 

Notfallhilfen für Kulturvereine und -initiativen:

Grundvoraussetzung für die Beantragung einer Notfallhilfe aus diesem Fonds ist das Vorliegen einer durch die Corona-Pandemie (neu: oder durch die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021) entstandenen Notlage.

 

Der Fördertopf wird umbenannt in „Corona- und Hochwasserkatastrophe-Kulturhilfen“.

 

Im Zuge dieser Anpassung wird auch die Fristgebung der Richtlinie auf 2021 aktualisiert und der nächste Abgabeschluss für Anträge vom 15. auf den 31. August 2021 verlegt.

 

Leverkusen, 09.08.2021

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat                                                Rf. Arnold                                  Rf. Di Padova

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

 

 

II.      Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Aufgrund der aktuellen Hochwasserkatastrophe wird der Fördertopf „Corona Kulturhilfen“ auch Kultureinrichtungen zugänglich gemacht, die unter den Folgen des Hochwassers vom 14./15.07.2021 in Leverkusen leiden. Das erklärte Ziel des Fonds, durch die „Kulturhilfen“ den Fortbestand der Institutionen und Initiativen der freien Kulturszene in Leverkusen zu sichern, kann gleichermaßen auf die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe übertragen werden, welche den Fortbestand von kulturellen Einrichtungen derzeit gefährden.

 

Die Förderrichtlinien (siehe Anlage) bleiben unverändert und werden lediglich insoweit angepasst:

 

Notfallhilfen für Kulturvereine und -initiativen:

Grundvoraussetzung für die Beantragung einer Notfallhilfe aus diesem Fonds ist das Vorliegen einer durch die Corona-Pandemie (neu: oder durch die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021) entstandenen Notlage.

 

Der Fördertopf wird umbenannt in „Corona- und Hochwasserkatastrophe-Kulturhilfen“. Über die Vergabe der Mittel in diesem Fonds entscheiden die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, deren Einverständnis zu o. g. Vorgehen im Vorfeld eingeholt wurde.

 

Da die Gelder für den Fördertopf „Corona-Kulturhilfen“ in 2021 zum Teil auch aus nicht verbrauchten Projektgeldern des Fördertopfes „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ stammen, wurde auch das Einverständnis der hier zuständigen Jury (u. a. gewählte Mitglieder der freien Kulturszene Leverkusen) eingeholt.

 

Beide Jurys stimmten einstimmig zu.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat auch die Kultureinrichtungen in Leverkusen getroffen. Um schnell helfen zu können, ist es notwendig, betroffenen Institutionen Mittel zugänglich zu machen.