Betreff
5. Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Vorlage
2021/0911
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung von Kindern in der Tagespflege wird, wie in Anlage 1 der Vorlage ausgeführt, geändert.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                              Molitor                                             Adomat

Begründung:

 

Die 5. Satzungsänderung im Jahr 2021 (ab 01.08.2021) besagt, dass die Kindertagespflegeperson die Kindseltern im Rahmen ihrer Kompetenzen zu wichtigen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes berät. Dies ist eine erweiterte Leistung. Zur Unterstützung der Beratungsgespräche dient die Bildungsdokumentation, die für jedes betreute Kind angefertigt werden soll. Dies ist angelehnt an § 18 Abs. 1 Satz 3 KiBiz.

 

Weiter ist die Streichung der koordinierenden Fachkraft in § 14, erfahrungsgemäß mit Abrechnungsproblemen und fehlender Weisungsbefugnis gegenüber den Tagespflegepersonen verbunden. Ersetzend dazu gilt, dass Kindertagespflege auch mit angestellten Kindertagespflegepersonen angeboten werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Anstellungsträger ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, dass bei freien anerkannten Trägern der Jugendhilfe ein Kooperationsvertrag mit dem Fachbereich Kinder und Jugend besteht oder abgeschlossen wird und dass die vertragliche und pädagogische Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson gewährleistet wird. Der Anstellungsträger muss zudem eine Schulung nach QHB (Curriculum für die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen/Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) vorweisen.

 

Großtagespflegestellen oder Einzeltagespflegestellen im Verbund mit mindestens zwei Kindertagespflegepersonen können für ihre Vertretung und/oder die Übernahme einfacher hauswirtschaftlicher Tätigkeiten eine Vertretungskraft auf Basis eines Mini-Jobs anstellen. Diese Vertretungskraft muss alle Voraussetzungen nach § 43 SGB VIII erfüllen. Die tatsächlichen Kosten für die Vertretungskraft können dem Fachbereich Kinder und Jugend in Rechnung gestellt werden. Ob hier Kosten anfallen und wie hoch diese ausfallen, kann aktuell noch nicht kalkuliert werden, da unklar ist, wie viele Kindertagespflegestellen von diesem Angebot Gebrauch machen werden.

 

Da die Aufstockung des Urlaubs auf 30 Tage - bezogen auf das Kalenderjahr - bei voller Betreuungsleistung rechtlich nicht zu beanstanden ist, wird dem stattgegeben. Mit zunehmender Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen durch die QHB-Maßnahmen und der zwei Tage zur weiteren Schulung für die Fachkräfte wird von den Kindertagespflegepersonen mehr pädagogisch inhaltliche Arbeit durch Beratung und Dokumentation erwartet. Dieser neuen Belastung wird durch die Erhöhung der Urlaubstage Rechnung getragen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: IA: 510006050101 Sachkonto: SK: 533 400

Aufwendungen für die Maßnahme: 202.097,20 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle

 in Höhe von      

 

2021: 98.057,20 EURO

2022: 104.040 EURO

 

2021: 98.057,20 EURO, dies setzt sich zusammen aus einer Erhöhung der Geldleistung ab dem 01.08.2021 um jeweils 0,10 EURO pro Betreuungsstunde plus eine Förderleistung von 17 EURO pro Betreuungsmonat pauschalierte Anerkennung der Förderleistungen. Kalkuliert wurde mit einer wahrscheinlichen Betreuungszahl von 400 Kindern und einer Durchschnittsbetreuungszeit von 33 Stunden. Die Mittelanmeldung ist durch 513 erfolgt.

 

2022: 104.040 EURO, hier sind enthalten eine Erhöhung der Geldleistung um 0,10 EURO im laufenden Förderjahr 2021/2022, und ab dem 01.08.2022 eine im KiBiz festgeschriebene Erhöhung um 0,20 EURO pro geleistete Betreuungsstunde plus eine Förderleistung von 17 EURO pro Betreuungsmonat pauschalierte Anerkennung der Förderleistungen. Kalkuliert wurde mit einer wahrscheinlichen Betreuungszahl von 400 Kindern und einer Durchschnittsbetreuungszeit von 33 Stunden.

Die Mittel sind für 2022 im Haushalt mit angemeldet. Enthalten in SK: 533 400.

 

Die Höhe der finanziellen Mittel, die für geringfügig Beschäftigte in Hauswirtschaft und Vertretung kalkuliert werden muss, kann noch nicht angegeben werden, da unklar ist, wie viele Kindertagespflegestellen von diesem Angebot zur Unterstützung und Vertretung Gebrauch machen werden.

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von internen Abstimmungsbedarfen war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger fertig zu stellen. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus angeraten ist, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.