Betreff
Richtlinien für die Förderung spontaner kultureller Projekte der Leverkusener Kulturszene
Vorlage
2021/0925
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die in der Anlage beschriebenen Richtlinien für die Förderung spontaner kultureller Projekte der Leverkusener Kulturszene werden beschlossen. Sie treten mit Datum des Ratsbeschlusses in Kraft.

 

 

gezeichnet:

                                                                                          In Vertretung

Richrath                                                                          Adomat

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 22.03.2021 beschlossen, dass die KulturStadtLev ab 2021 eine dauerhafte Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro erhält, um Kulturförderungen zu ermöglichen, die nicht unter die Kulturförderrichtlinien „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ fallen (siehe Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nr. 2021/0510 vom 04.03.2021 zur Vorlage Nr. 2021/0400 „Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021“). Entgegen der ursprünglichen Beschlussfassung soll nicht der Betriebsausschuss der KulturStadtLev, sondern das Gremium der kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher über die Vergabe der Mittel entscheiden. Dem Betriebsausschuss wird regelmäßig über die Vergabe berichtet.

 

Gemeinsam mit den kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern wurde die in der Anlage beschriebene eigene Richtlinie für diesen Fördertopf entwickelt.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme: 10.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle „Kernverwaltung Stadt Leverkusen“

 in Höhe von 10.000 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 10.000 €

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein