Betreff
Ersatzneubau des Durchlasses am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche (Burscheider Str. 400)
Vorlage
2021/0985
Aktenzeichen
TBL-693-Los
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Ersatzneubau des Durchlasses am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche (Burscheider Str. 400) wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Allgemeines:

Im Stadtteil Bergisch-Neukirchen existiert am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche ein Durchlass, mit dem der Wirtschaftsweg (Stichstraße von der Burscheider Straße zur Haus Nr. 400) unterquert wird. Der Durchlass mit der internen Bauwerksnummer W80 wurde – vermutlich (Bestandsunterlagen liegen nicht vor) - in den 1970er Jahren erbaut und wird von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) unterhalten. Es handelt sich um ein 8,5m langes Betonrohr mit einem Durchmesser von 80 cm (DN 800).

 

Massive Regenfälle haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Straße und die angrenzenden Bereiche des Durchlasses überströmt wurden. Dieses führte dazu, dass die Böschungen am Ein- und Auslauf des Durchlasses und die Bankette der Straße nachgesackt sind und dadurch die vorhandene Absturzsicherung und die Asphaltdecke beschädigt wurden. Außerdem haben die Setzungen dazu geführt, dass sich einzelne Rohrelemente gegeneinander verschoben haben.

 

Die Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Durchlasses hat ergeben, dass lediglich ca. 35 % des bei einem 100-jährigen Regenereignis anfallenden Wassers über den Durchlass abgeleitet werden könnten, so dass auch aus diesem Grund Handlungsbedarf besteht. Beim letzten Starkregenereignis im Juli 2021 wurde das gesamte Bauwerk durch den Ölbach überströmt und es sind massive Ausspülungen der Böschung und Unterhöhlungen der Straße entstanden, die eine sofortige Sperrung der Straßenverbindungen zur Folge hatten. Der Durchlass wurde in Teilen durch das Regenereignis zerstört

 

Technische Einzelheiten:

Der neue Durchlass soll südlich des bestehenden angelegt werden. Mit der Erneuerung erfolgt somit gleichzeitig eine Begradigung des Bachlaufes. Der Durchlass soll eine Länge von 8,0 m haben und ist somit gegenüber dem vorhandenen Bauwerk 0,5 m kürzer. Er soll auf eine Belastung von SLW 60 (60 t Gesamtlast) ausgelegt werden. Eine Belastung durch Feuerwehrfahrzeuge und Müllwagen wäre somit weiterhin gesichert.

 

Das Profil soll aus 4 U-Profilen mit den äußeren Abmessungen 2,58 m x 2,10 mm (B x H) hergestellt werden. Die lichte Breite soll 1,98 m betragen. Die Gewässersohle soll eine durchgängige Substratschicht in einer Stärke von ca. 0,80 m erhalten. Zur Überwindung des Höhenunterschiedes von ca. 3,0 m sollen an den Stirnseiten Winkelstützwände errichtet werden. Außerdem sollen Wasserbausteine das Gerinne an dem Ein- und Auslauf des Durchlasses sichern.

 

Die Fahrbahn soll analog zum Bestand eine Breite von 3,0 m haben und wird auf einer Länge von ca. 20 m erneuert. Als Absturzsicherung soll ein Füllstabgeländer eingebaut werden.

 

Baubeginn und Bauablauf:

Die Bauarbeiten sollen aufgrund der Dringlichkeit Anfang 2022 beginnen Die Bauzeit hängt stark von der Witterung ab und beträgt voraussichtlich ca. 6-8 Wochen.

 

Verkehrslenkung während der Bauzeit:

Aufgrund des derzeit mangelhaften Zustands ist das Bauwerk voll gesperrt. Im Rahmen der Baumaßnahme wird die Vollsperrung aufrechterhalten. Die Erreichbarkeit des Gebäudes Burscheider Straße 400 ist gewährleistet. Die Maßnahme wurde mit dem Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr abgestimmt.

 

Finanzierung:

Die Projektkosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

-       Durchlassbauwerk incl. Straßenwiederherstellung:     ca. 241.000,- €

-       Planungskosten:                                                                 ca.   20.000,- €

-       Bodengutachten, Suchgräben, Baumfällung                ca.   10.000,- €

-       Honorar TBL:                                                                        ca.   10.000,- €

-       Mittelreserve:                                                                        ca.   19.000,- €

Summe:                                                                                 ca. 300.000,- €

 

 

Mit der voraussichtlichen Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2021 durch die Bezirksregierung Köln stehen für das Projekt im investiven Teil des Haushalts im Bereich der Produktgruppe PN 1205, Finanzstelle 66710205021001, Finanzposition 783200, insgesamt 300.000 € zur Verfügung. Eine mögliche Förderung der Maßnahme wurde bei der Bezirksregierung angefragt. Fördermittel konnten allerdings nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Sonstiges:

Für die Maßnahme wurde beim Fachbereich Umwelt ein „Antrag auf Erlaubnis der Anlage am Gewässer“ gemäß § 22 Landeswassergesetz (LWG) gestellt. Die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde, die in dem Verfahren auch die Untere Naturschutzbehörde beteiligt hat, wird zeitnah in Aussicht gestellt. Für die Umsetzung der Maßnahme werden anliegende Grundstücke in Anspruch genommen. Entsprechende Vereinbarungen mit deren Eigentümerinnen/Eigentümern liegen vor. Grunderwerb ist nicht erforderlich.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle: 66710205021001 Finanzposition: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 300.000,- €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: 241.000,- € / 80 Jahre = 3.012,50 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da eine Beschlussfassung noch im laufenden September-Turnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht. Die Wegeverbindung musste nach dem Hochwasserereignis gesperrt werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist nur möglich, wenn auch der Durchlass erneuert wird.