Beschlussentwurf:
Dem Ersatzneubau des Durchlasses am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche (Burscheider Str. 400) wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Allgemeines:
Im Stadtteil Bergisch-Neukirchen existiert am Ölbach in Höhe der Herta-Teiche ein Durchlass, mit dem der Wirtschaftsweg (Stichstraße von der Burscheider Straße zur Haus Nr. 400) unterquert wird. Der Durchlass mit der internen Bauwerksnummer W80 wurde – vermutlich (Bestandsunterlagen liegen nicht vor) - in den 1970er Jahren erbaut und wird von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) unterhalten. Es handelt sich um ein 8,5m langes Betonrohr mit einem Durchmesser von 80 cm (DN 800).
Massive Regenfälle haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Straße und die angrenzenden Bereiche des Durchlasses überströmt wurden. Dieses führte dazu, dass die Böschungen am Ein- und Auslauf des Durchlasses und die Bankette der Straße nachgesackt sind und dadurch die vorhandene Absturzsicherung und die Asphaltdecke beschädigt wurden. Außerdem haben die Setzungen dazu geführt, dass sich einzelne Rohrelemente gegeneinander verschoben haben.
Die Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Durchlasses hat ergeben, dass lediglich ca. 35 % des bei einem 100-jährigen Regenereignis anfallenden Wassers über den Durchlass abgeleitet werden könnten, so dass auch aus diesem Grund Handlungsbedarf besteht. Beim letzten Starkregenereignis im Juli 2021 wurde das gesamte Bauwerk durch den Ölbach überströmt und es sind massive Ausspülungen der Böschung und Unterhöhlungen der Straße entstanden, die eine sofortige Sperrung der Straßenverbindungen zur Folge hatten. Der Durchlass wurde in Teilen durch das Regenereignis zerstört
Technische Einzelheiten:
Der neue Durchlass soll südlich des bestehenden angelegt werden. Mit der
Erneuerung erfolgt somit gleichzeitig eine Begradigung des Bachlaufes. Der
Durchlass soll eine Länge von 8,0 m haben und ist somit gegenüber dem
vorhandenen Bauwerk 0,5 m kürzer. Er soll auf eine Belastung von SLW 60
(60 t Gesamtlast) ausgelegt werden. Eine Belastung durch Feuerwehrfahrzeuge und
Müllwagen wäre somit weiterhin gesichert.
Das Profil soll aus 4 U-Profilen mit den äußeren Abmessungen 2,58 m x 2,10 mm (B x H) hergestellt werden. Die lichte Breite soll 1,98 m betragen. Die Gewässersohle soll eine durchgängige Substratschicht in einer Stärke von ca. 0,80 m erhalten. Zur Überwindung des Höhenunterschiedes von ca. 3,0 m sollen an den Stirnseiten Winkelstützwände errichtet werden. Außerdem sollen Wasserbausteine das Gerinne an dem Ein- und Auslauf des Durchlasses sichern.
Die Fahrbahn soll analog zum Bestand eine Breite von 3,0 m haben und wird auf einer Länge von ca. 20 m erneuert. Als Absturzsicherung soll ein Füllstabgeländer eingebaut werden.
Baubeginn und Bauablauf:
Die
Bauarbeiten sollen aufgrund der Dringlichkeit Anfang 2022 beginnen Die Bauzeit hängt
stark von der Witterung ab und beträgt voraussichtlich ca. 6-8 Wochen.
Verkehrslenkung
während der Bauzeit:
Aufgrund
des derzeit mangelhaften Zustands ist das Bauwerk voll gesperrt. Im Rahmen der
Baumaßnahme wird die Vollsperrung aufrechterhalten. Die Erreichbarkeit des
Gebäudes Burscheider Straße 400 ist gewährleistet. Die Maßnahme wurde mit dem
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr abgestimmt.
Finanzierung:
Die Projektkosten setzen sich wie folgt
zusammen:
-
Durchlassbauwerk incl. Straßenwiederherstellung: ca. 241.000,- €
-
Planungskosten: ca. 20.000,- €
-
Bodengutachten,
Suchgräben, Baumfällung ca. 10.000,- €
-
Honorar TBL: ca. 10.000,- €
-
Mittelreserve: ca. 19.000,- €
Summe: ca.
300.000,- €
Mit der voraussichtlichen Genehmigung des
Haushalts für das Jahr 2021 durch die Bezirksregierung Köln stehen für das
Projekt im investiven Teil des Haushalts im Bereich der Produktgruppe PN
1205, Finanzstelle 66710205021001, Finanzposition 783200, insgesamt 300.000 € zur Verfügung. Eine mögliche Förderung der
Maßnahme wurde bei der Bezirksregierung angefragt. Fördermittel konnten
allerdings nicht in Aussicht gestellt werden.
Sonstiges:
Für die Maßnahme wurde beim Fachbereich Umwelt ein „Antrag auf Erlaubnis
der Anlage am Gewässer“ gemäß § 22 Landeswassergesetz (LWG) gestellt. Die
Genehmigung der Unteren Wasserbehörde, die in dem Verfahren auch die Untere
Naturschutzbehörde beteiligt hat, wird zeitnah in Aussicht gestellt. Für die
Umsetzung der Maßnahme werden anliegende Grundstücke in Anspruch genommen.
Entsprechende Vereinbarungen mit deren Eigentümerinnen/Eigentümern liegen vor. Grunderwerb
ist nicht erforderlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle: 66710205021001 Finanzposition: 783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 300.000,- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Bilanzielle Abschreibungen: 241.000,- € / 80 Jahre = 3.012,50 €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da eine Beschlussfassung noch im laufenden September-Turnus
angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht. Die Wegeverbindung musste nach dem Hochwasserereignis gesperrt werden.
Eine Aufhebung der Sperrung ist nur möglich, wenn auch der Durchlass erneuert
wird.