Betreff
Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Wiesdorf für 2022 bis 2026
Vorlage
2021/0986
Aktenzeichen
361-64-12-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die Verlängerung der Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Leverkusen-Wiesdorf von Donnerstag vor Totensonntag bis zum 30. Dezember für die Jahre 2022 bis 2026. Am 24. Dezember soll der Weihnachtsmarkt von 11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet haben. Am Totensonntag, am 25. und 26. Dezember ist der Weihnachtsmarkt geschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                In Vertretung

Richrath                                                            Molitor

Begründung:

 

Ein Antragsteller, der als Veranstaltender u. a. von Weihnachtsmärkten tätig ist, stellte coronabedingt erst Mitte 2021 den Antrag auf die weitere Festsetzung des Wiesdorfer Christkindchenmarktes für den Zeitraum von fünf Jahren. Gemäß der §§ 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gewerbeüberwachung vom 10.12.74 (SGV NW 7101) - jeweils in der neuesten Fassung - ist der Weihnachtsmarkt als Spezialmarkt anzusehen und muss auf Antrag eines Veranstaltenden gewerberechtlich festgesetzt werden.

 

Durch Beschluss des Rates am 25. Juni 2021 zur Vorlage Nr. 2020/3525 wurde der Christkindchenmarkt bereits für die Jahre 2020 – 2024 festgesetzt. Aufgrund der Verbote von Großveranstaltungen in der Corona-Pandemie konnten die Vergaben in 2020 und 2021 bisher nicht erfolgen. Um eine ordnungsgemäße Vergabe eines Weihnachtsmarktes zu gewährleisten, ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich.

 

Damit sich auch Veranstaltende im Vergabeverfahren melden, muss zumindest eine grundsätzliche Planungssicherheit vorliegen. Diese wird benötigt, um ein vielfältiges Angebot an interessanten Händlerinnen und Händlern zu gewährleisten, diese an sich zu binden sowie das gewünschte Erscheinungsbild des Christkindchenmarktes mit gleichförmigen Hütten, stimmiger Beleuchtung, Sicherheitskonzepten etc. entsprechend umzusetzen. Dazu reicht in der Regel keine Zeitspanne von drei Jahren, welche für die Jahre 2022 bis 2024 aus dem zuvor genannten Ratsbeschluss verbleiben.

 

Daher wird die Verlängerung der Festsetzung des Wiesdorfer Weihnachtsmarktes um zwei Jahre, demnach bis 2026, beantragt. Aufgrund der überregionalen Bedeutung und der Größe des Wiesdorfer Christkindchenmarktes wird die Festsetzung dem Rat der Stadt Leverkusen vorgelegt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein