Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Verlängerung der Festsetzung des Weihnachtsmarktes in Leverkusen-Wiesdorf von Donnerstag vor Totensonntag bis zum 30. Dezember für die Jahre 2022 bis 2026. Am 24. Dezember soll der Weihnachtsmarkt von 11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet haben. Am Totensonntag, am 25. und 26. Dezember ist der Weihnachtsmarkt geschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Ein Antragsteller, der als Veranstaltender u. a. von Weihnachtsmärkten tätig ist, stellte coronabedingt erst Mitte 2021 den Antrag auf die weitere Festsetzung des Wiesdorfer Christkindchenmarktes für den Zeitraum von fünf Jahren. Gemäß der §§ 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gewerbeüberwachung vom 10.12.74 (SGV NW 7101) - jeweils in der neuesten Fassung - ist der Weihnachtsmarkt als Spezialmarkt anzusehen und muss auf Antrag eines Veranstaltenden gewerberechtlich festgesetzt werden.
Durch Beschluss des Rates am 25. Juni 2021 zur Vorlage Nr. 2020/3525 wurde der Christkindchenmarkt bereits für die Jahre 2020 – 2024 festgesetzt. Aufgrund der Verbote von Großveranstaltungen in der Corona-Pandemie konnten die Vergaben in 2020 und 2021 bisher nicht erfolgen. Um eine ordnungsgemäße Vergabe eines Weihnachtsmarktes zu gewährleisten, ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich.
Damit sich auch Veranstaltende im Vergabeverfahren melden, muss zumindest eine grundsätzliche Planungssicherheit vorliegen. Diese wird benötigt, um ein vielfältiges Angebot an interessanten Händlerinnen und Händlern zu gewährleisten, diese an sich zu binden sowie das gewünschte Erscheinungsbild des Christkindchenmarktes mit gleichförmigen Hütten, stimmiger Beleuchtung, Sicherheitskonzepten etc. entsprechend umzusetzen. Dazu reicht in der Regel keine Zeitspanne von drei Jahren, welche für die Jahre 2022 bis 2024 aus dem zuvor genannten Ratsbeschluss verbleiben.
Daher wird die Verlängerung der Festsetzung des Wiesdorfer Weihnachtsmarktes um zwei Jahre, demnach bis 2026, beantragt. Aufgrund der überregionalen Bedeutung und der Größe des Wiesdorfer Christkindchenmarktes wird die Festsetzung dem Rat der Stadt Leverkusen vorgelegt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |