Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt (Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107) – der Ausführung folgender Baumaßnahmen über 30.000,- € in 2011 zu:
1. Dhünnberg 15, KGS Thomas-Morus-Schule: Sanierung der Außentoiletten – 120.000,- €
2. Morsbroicher Straße 14, GGS: Sanierung des Sanitärgebäudes – 200.000,- €
3. Mülheimer Straße 52, Friedhof: Sanierung der Friedhofsmauer – 50.000,- €
4. Theodor-Heuss-Ring 132, Kindertagesstätte: Sanierung der Fassade – 60.000,- €
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Zu 1.:
Die Toilettenanlage ist mehr als 40 Jahre alt. Obwohl im Laufe der Zeit einige Sanitärobjekte erneuert wurden, ist jetzt eine Grundrenovierung erforderlich, um wieder einen hygienisch einwandfreien Zustand herzustellen. Darüber hinaus sind die Fenster und das Dach sanierungsbedürftig.
Das Gebäude soll innen und außen vollständig saniert werden. Durch Einhaltung der Energieeinsparverordnung werden die Betriebskosten durch diese Sanierungsmaßnahme gesenkt.
Die Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und zur Vermeidung von Folgeschäden erforderlich.
Kostenüber
Dach 30.000,- €
Fenster 25.000,- €
Außentüren 8.000,- €
Rückbau innen 4.000,- €
Fliesen 12.000,- €
Trennwände 5.000,- €
Anstrich 3.000,- €
Elektroinstallation 15.000,- €
Sanitärinstallation 15.000,- €
Reinigung (inkl. Fassade) 3.000,- €
120.000,- €
Ausführung: Sommerferien 2011
Zu 2.:
In den letzten Jahren wurden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an den Schulgebäuden und der Turnhalle durchgeführt. Der WC-Trakt ist das letzte noch nicht sanierte Gebäude.
Die Anlage ist in einem dem Alter (ca. 50 Jahre) entsprechenden Zustand. Das Dach ist undicht, die Fenster sind marode. Eine Sanierung und eine Neustrukturierung der Sanitärräume ist erforderlich. Das Gebäude wird den heutigen Anforderungen an die Nutzung und die Hygiene angepasst. Es wird ein Behinderten-WC eingebaut.
Das Gebäude soll vollständig saniert und der heute gültigen Energieeinsparverordnung angepasst werden. Die Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und zur Vermeidung von Folgeschäden erforderlich.
Kostenüber
Baustelleneinrichtung, Gerüst 3.500,- €
Maurer 3.500,- €
Dachdecker 25.000,- €
Wärmedämmverbundsystem 30.000,- €
Fliesen 25.000,- €
Estrich 2.500,- €
WC-Trennwände 6.000,- €
Fenster- und Türanlagen 30.000,- €
Anstrich 1.500,- €
Trockenbauarbeiten 1.000,- €
Sanitärinstallationen 29.000,- €
Heizung 15.000,- €
Elektroarbeiten 8.000,- €
Architekten- und Ingenieurleistungen 20.000,- €
200.000,- €
Ausführung: Sommerferien 2011
Zu 3.:
Die Friedhofsmauer besteht aus
verputztem Mauerwerk mit Metallzaunelementen zwi
Ein weiterer Verfall der Mauer des ältesten Leverkusener Kommunalfriedhofes (seit 1823) kann nur durch eine grundlegende Sanierung aufgehalten werden.
Es ist geplant, die losen Steine neu zu vermörteln, teilweise neues Mauerwerk herzustellen und einen neuen Putz aufzubringen
Die Kosten der Maßnahme werden auf 50.000,- € ge
Zu 4.:
Die Kindertagesstätte ist ein Gebäude aus Fertigelementen und über 35 Jahre alt.
Die asbesthaltigen Fassadenplatten der
Kindertagesstätte sind zu großen Teilen be
Die Holzfenster sind teilweise verfault und nicht mehr aufzuarbeiten. Diese Fenster müssen ersetzt werden. Die übrigen Fenster sollen überarbeitet und gestrichen werden.
Die Maßnahme ist erforderlich, um Folgeschäden zu vermeiden und das Gebäude zu erhalten.
Kostenüberschlag:
Fassadenplatten erneuern 27.000,- €
Fenster erneuern 20.000,- €
Fenster überarbeiten und Anstrich 7.000,- €
Ingenieurleistung (Asbestsanierung) 6.000,- €
60.000,- €
Ausführung:
Sommerferien 2011. Während der Asbestsanierung bleibt die Kindertagesstätte geschlossen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
0740/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Petra Springer-Liedtke /65 /
6536
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
zu 1.:
Die Toilettenanlage ist mehr als 40 Jahre alt. Obwohl im Laufe der Zeit einige Sanitärobjekte erneuert wurden, ist jetzt eine Grundrenovierung erforderlich, um wieder einen hygienisch einwandfreien Zustand herzustellen. Darüber hinaus sind die Fenster und das Dach sanierungsbedürftig.
Das Gebäude soll innen und außen vollständig saniert werden. Durch Einhaltung der Energieeinsparverordnung werden die Betriebskosten durch diese Sanierungsmaßnahme gesenkt. Die Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und zur Vermeidung von Folgeschäden erforderlich.
zu 2.:
Die Anlage ist in einem dem Alter (ca. 50 Jahre) entsprechenden Zustand. Das Dach ist undicht, die Fenster sind marode. Eine Sanierung und eine Neustrukturierung der Sanitärräume ist erforderlich. Das Gebäude wird den heutigen Anforderungen an die Nutzung und die Hygiene angepasst. Es wird ein Behinderten-WC eingebaut.
Das Gebäude soll vollständig saniert und der heute gültigen Energieeinsparverordnung angepasst werden. Die Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und zur Vermeidung von Folgeschäden erforderlich.
zu 3.:
Die Friedhofsmauer besteht aus verputztem Mauerwerk mit Metallzaunelementen zwischen den Pfeilern. Die korrodierenden Mauerwerksanker der Zaunelemente sprengen teilweise die Pfeiler, der Putz ist beschädigt, teilweise brechen Steinen heraus. Ein weiterer Verfall der Mauer des ältesten Leverkusener Kommunalfriedhofes (seit 1823) kann nur durch eine grundlegende Sanierung aufgehalten werden.
zu 4.:
Die Kindertagesstätte ist ein Gebäude aus Fertigelementen und über 35 Jahre alt.
Die asbesthaltigen Fassadenplatten der
Kindertagesstätte sind zu großen Teilen be
Die Holzfenster sind teilweise verfault und nicht mehr aufzuarbeiten. Diese Fenster müssen ersetzt werden. Die übrigen Fenster sollen überarbeitet und gestrichen werden.
Die Maßnahme ist erforderlich, um Folgeschäden zu vermeiden und das Gebäude zu erhalten.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
430.000,- € in 2011
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Bezirksvertretung wünscht, möglichst frühzeitig über anstehende Baumaßnahmen informiert zu werden. Wegen personeller Engpässe war es nicht möglich, die Vorlage eher zu erstellen.