Beschlussentwurf:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss bestellt als
Schriftführer: Herrn Kai Uckert,
1. Stellvertreter/-in: Frau Eva Bergerhoff,
2. Stellvertreterin: Frau Ouafae Abdellaoui.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt der Ausschuss die Schriftführerin/den Schriftführer und die Stellvertreterinnen/die Stellvertreter.
Die Niederschriften sind von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von internen Abstimmungen zur Besetzung der Positionen war es leider nicht möglich, die Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt zu erstellen. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.