Beschlussentwurf:
Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, überplanmäßig Finanzmittel i. H. V. 3 Mio. € bei der FiStelle PN0170/FiPosition 723107 zur Verfügung zu stellen, damit die notwendigen Arbeiten kurzfristig beauftragt werden können. Die entsprechenden Deckungsmittel stehen haushaltsneutral bei der FiStelle PN1605/FiPosition 750000 bzw. FiStelle PN0929/FiPosition 730000 zur Verfügung. Im Weiteren wird auf die Ausführungen unter den finanziellen Auswirkungen verwiesen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der FB 65 benötigt für Auftragsvergaben zur Beseitigung von Schäden an städtischen Gebäuden (siehe Vorlage Nr. 2021/0968) Finanzmittel i. H. v. 3 Mio. €. Da seitens des Bundes und des Landes bisher keine finanziellen Unterstützungen mit Ausnahme der Direkthilfe i. H. v. 1 Mio. € ausgezahlt wurden, muss die Mittelbereitstellung überplanmäßig und die Deckung aus dem städtischen Haushalt 2021 erfolgen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: PN0170 Sachkonto: 523107
Aufwendungen für die Maßnahme: 3.000.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN1605/559110
Verzinsung gem AO
in Höhe von 1.600.000 €
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN0929/531700 Stadtentwicklungs-gesellschaft
in Höhe von 1.400.000 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim
Krings 20 12
Bisher hat die Stadt Leverkusen nur 1 Mio.€ seitens des Landes zur Beseitigung von Schäden am gemeindlichen Vermögen erhalten. Diese zweckgebundene Zuwendung wurde bereits dem FB 65 kurzfristig zur Verfügung gestellt. Da die Stadt bisher keine weiteren Finanzmittel erhalten hat, jedoch mit der Beauftragung der Instandsetzungsarbeiten nicht weiter warten kann, erfolgt die jetzige Mittelbereitstellung aus dem städtischen Haushalt. Sollten die jetzt zur Verfügung gestellten Finanzmittel jedoch für den eigentlichen Zweck benötigt werden, stellt die Verwaltung andere Deckungsmittel zur Verfügung, sodass die Haushaltsneutralität weiterhin gewahrt bleibt.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da die Beauftragung sehr zeitnah erfolgen muss, bedarf die überplanmäßige Mittelbereitstellung der besonderen Dringlichkeit