Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Beseitigung von Flutschäden an städtischen Gebäuden
Vorlage
2021/1050
Aktenzeichen
-200-01-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat bevollmächtigt die Verwaltung, überplanmäßig Finanzmittel i. H. V. 3 Mio. € bei der FiStelle PN0170/FiPosition 723107 zur Verfügung zu stellen, damit die notwendigen Arbeiten kurzfristig beauftragt werden können. Die entsprechenden Deckungsmittel stehen haushaltsneutral bei der FiStelle PN1605/FiPosition 750000 bzw. FiStelle PN0929/FiPosition 730000 zur Verfügung. Im Weiteren wird auf die Ausführungen unter den finanziellen Auswirkungen verwiesen.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der FB 65 benötigt für Auftragsvergaben zur Beseitigung von Schäden an städtischen Gebäuden (siehe Vorlage Nr. 2021/0968) Finanzmittel i. H. v. 3 Mio. €. Da seitens des Bundes und des Landes bisher keine finanziellen Unterstützungen mit Ausnahme der Direkthilfe i. H. v. 1 Mio. € ausgezahlt wurden, muss die Mittelbereitstellung überplanmäßig und die Deckung aus dem städtischen Haushalt 2021 erfolgen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN0170 Sachkonto: 523107

Aufwendungen für die Maßnahme: 3.000.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN1605/559110 Verzinsung gem AO

 in Höhe von 1.600.000 €

Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN0929/531700 Stadtentwicklungs-gesellschaft in Höhe von 1.400.000 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Bisher hat die Stadt Leverkusen nur 1 Mio.€ seitens des Landes zur Beseitigung von Schäden am gemeindlichen Vermögen erhalten. Diese zweckgebundene Zuwendung wurde bereits dem FB 65 kurzfristig zur Verfügung gestellt. Da die Stadt bisher keine weiteren Finanzmittel erhalten hat, jedoch mit der Beauftragung der Instandsetzungsarbeiten nicht weiter warten kann, erfolgt die jetzige Mittelbereitstellung aus dem städtischen Haushalt. Sollten die jetzt zur Verfügung gestellten Finanzmittel jedoch für den eigentlichen Zweck benötigt werden, stellt die Verwaltung andere Deckungsmittel zur Verfügung, sodass die Haushaltsneutralität weiterhin gewahrt bleibt.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Beauftragung sehr zeitnah erfolgen muss, bedarf die überplanmäßige Mittelbereitstellung der besonderen Dringlichkeit