Betreff
Änderung der „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ und der „Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“
Vorlage
2021/1099
Aktenzeichen
sr-ha
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Die am 01.01.2017 in Kraft getretene „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1 der Vorlage) wird zum 31.12.2021 aufgehoben.

 

2.         Die am 01.06.2019 in Kraft getretene „Entgeltordnung für die Benutzung der

Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2 der Vorlage) wird zum 31.12.2021 aufgehoben.

 

3.         Die „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

4.         Die „Entgeltordnung für die Hallenbäder und das Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 4 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                         Molitor                                             Adomat

 

Begründung:

 

Neben der Möglichkeit zur sportlichen Betätigung innerhalb oder außerhalb von Schwimmvereinen oder dem Schulsport sind Schwimmbäder heutzutage ein wichtiger Eckpfeiler für gesundheitliche Prävention, Rehabilitation und Kommunikation. Die Bereitstellung von Bädern, welche diesem modernen Freizeit- und Gesundheitsbewusstsein gerecht werden, ist eine grundlegende Aufgabe des Sportpark Leverkusen (SPL).

 

Bäder sind kostenintensive Betriebe mit aufwendiger Technik und hohem Personalbedarf. Trotz verstärktem Einsatz moderner Energiespartechnik verursachen sie hohe Kosten. Darum werden, im Hinblick auf mögliche Kosteneinsparungen, der Energie- und Personalbedarf in den einzelnen Einrichtungen regelmäßig überprüft und an die jeweiligen Bedingungen angepasst.

 

Im Zuge des Stärkungspaktgesetzes hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY WPG) mit der Überprüfung der Optimierungs- und Einsparpotenziale des SPL beauftragt. Der Abschlussbericht der EY WPG (Vorlage 2016/0999) empfiehlt u.a. erstmalig ab 2016 eine regelmäßige Anhebung der Eintrittsgelder in den Bädern, beispielsweise in einem zweijährigen Turnus, zur Anpassung an die Ausgabensteigerungen bzw. an das Angebot der Marktbegleiter.

 

Darum wird das wettbewerbliche Umfeld der Bäder und der Sauna regelmäßig beobachtet. 2018, 2019 und 2020 wurde im Sinne einer Kundenbindung auf Entgelterhöhungen verzichtet. 2021 wurden die Preise wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen erheblichen Einschränkungen im Leistungsangebot des SPL nicht erhöht. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation des SPL ist jedoch auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der EY WPG eine Erhöhung der Entgelte aus Sicht des SPL unerlässlich. Bei den vorgeschlagenen Preisen wird bewusst auf eine lineare Kostenerhöhung in allen Tarifen verzichtet. Vielmehr orientieren sich die vorgeschlagenen Preise, die moderat ausfallen, an den Nutzern und dem Nutzerverhalten. 

 

Wie bereits im Wirtschaftsplan 2021 werden auch im Wirtschaftsplan 2022 u.a. die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Jahresergebnis des SPL dargestellt. Es wird erneut erläutert, dass der am 21.11.2011 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Zuschussdeckel auf der Grundlage des Kapitalbedarfs von 5.700.000 € nicht eingehalten werden kann. Des Weiteren sind durch die derzeit hohe Inflation in Deutschland bereits Teuerungen beispielsweise bei den Betriebs- und Energiekosten sowie den Personalkosten ersichtlich und weiterhin zu erwarten. Auch vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des SPL unumgänglich, die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten der Unterhaltung und Dienstleistungen in einem sozial vertretbaren Rahmen zu beteiligen. Damit soll erreicht werden, dass die Kostendeckung erhöht und folglich die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel reduziert wird.

 

Nach einer ca. vierteljährlichen coronabedingten Schließung der Schwimmbäder im Frühjahr 2020 und dem anschließenden Betrieb unter Pandemiebedingungen folgte ab 02.11.2020 bis Juni 2021 eine erneute Bäderschließung im Rahmen des zweiten Lockdowns. Auch in diesem Jahr war eine Wiedereröffnung nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) mit den entsprechenden Einschränkungen, wie z.B. in der Auslastung, bei der Durchführung von Schwimmkursen, höheren Kosten durch die Umsetzung der Hygienekonzepte, möglich. Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden.

 

Um die durch die Schließungen verursachten negativen finanziellen Folgen für den SPL abzumildern und um den Besucherinnen und Besuchern während der Freibadsaison ein Sport- und Freizeitangebot bereitzustellen, wurden am 03.06.2021 das Freibad Wiembachtal teilweise (ab 14.06.2021 vollständige Freibadöffnung) und am 14.06.2021 das Freibad am Freizeitbad CaLevornia unter Pandemiebedingungen geöffnet. Da ein Kombibetrieb sowohl im Hallen- und Freibad Wiembachtal als auch im Freizeitbad CaLevornia nicht zulässig war, wurde das Freibad am Freizeitbad CaLevornia wie bereits im Vorjahr eigenständig betrieben. Die dafür erforderliche Entgeltordnung orientierte sich an der Entgeltordnung des Freibad Wiembachtal.

 

Zu den finanziellen Verlusten durch die fehlenden Einnahmen kamen neben den laufenden fixen und variablen Kosten auch Ausgaben für ein Online-Ticketsystem. Dieses war zwingend notwendig, um das Besucheraufkommen in den Freibädern regulieren zu können. Weitere Umsatzverluste verzeichnete der SPL im Juli aufgrund von Schließungen nach der Hochwasserkatastrophe und der Explosion im Currenta-Entsorgungszentrum. Neben den Umsatzeinbußen entstanden unvorhergesehene Kosten für notwendige Reparaturen. Derzeit ist nicht absehbar, ob und wenn ja in welchem Umfang die entgangenen Umsätze und Reparaturaufwendungen durch Dritte erstattet werden.

 

Die jährlichen Instandsetzungsmaßnahmen, die im Normalfall während der regelmäßigen Revisionsschließung der Bäder im Herbst durchgeführt werden, erfolgten während des Lockdowns. Dadurch konnte die standardmäßige Schließung im September vermieden und diese Zeit zur Generierung von Umsätzen genutzt werden.

 

Freizeitbad CaLevornia und Park-Sauna

Das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna sind nach wie vor besucherstarke Sport- und Freizeitanlagen in der Region. Die Besucher- und Umsatzzahlen haben sich, ohne Betrachtung der coronabedingten Auswirkungen, in den letzten Wirtschaftsjahren auf einem zufriedenstellenden Niveau stabilisiert. Die Besucherzahlen der Schwimmlandschaft tendieren nur in Jahren mit konstant gutem Sommerwetter deutlich nach oben.

 

Die Preise in der Schwimmlandschaft wurden letztmalig zum 01.01.2016 erhöht. Bei der vorgesehenen Entgelterhöhung beträgt der Eintrittspreis für Kinder von 0 bis 3 Jahre unverändert 1,00 €. Die Tarife für Kinder und Jugendliche erhöhen sich jeweils um 0,50 €, die für Erwachsene jeweils um 0,60 € und die Minigruppenkarten im jeweiligen Tarif um 2,00 €. Die Park-Sauna steht in einem starken Wettbewerbsumfeld, was ständig wachsende Anforderungen an die Qualität der Dienstleistungen und Angebote mit sich bringt. Trotz der coronabedingten Einschränkungen wurde die Park-Sauna sowohl im vergangenen als auch in diesem Jahr gut besucht, wobei auch eine Vielzahl an Neukunden gewonnen werden konnte.

 

Eine Voraussetzung zum Erhalt bzw. der Verbesserung des bewährten Standards ist ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Preise der Park-Sauna wurden zuletzt zum 01.01.2017 angepasst. Abgesehen vom 4-Stunden-Tarif, welcher um 1,50 € erhöht werden soll, wird eine Anpassung der anderen Tarife um je 1,00 € vorgeschlagen.

 

Verglichen mit den Preisen anderer Marktbegleiter zeigt sich, dass die Park-Sauna ihren Kundinnen und Kunden trotz der geplanten Erhöhung weiterhin ein gutes Preis-Leistung-Verhältnis bietet. Darüber hinaus können die Kunden weiterhin die bewährten-Prepaid-Vorteilskarten zu den bisherigen Preisen erwerben und erhalten damit eine entsprechende Rabattierung auf die Eintrittspreise (Bronze 5 %, Silber 10 %, Gold 15 %, Platin 30 %).

 

Hallen- und Freibad Wiembachtal

Das Hallen- und Freibad Wiembachtal ist das zentrale Bad für sport- und gesundheitsbewusste Schwimmerinnen und Schwimmer sowie für den Schul- und Vereinssport. Trotz derzeit eingeschränkter Marketingmaßnahmen und reduzierter Schwimmkurse wird versucht, das Image als „Sport- und Gesundheitsbad“ weiter auszubauen.

 

Die letzte Entgelterhöhung im Hallen- und Freibad Wiembachtal erfolgte zum 01.01.2016 für Erwachsene sowie für schwimmsporttreibende Vereine, die dem SportBund Leverkusen e. V. angehören und Kurse/entsprechend befristete Angebote gegen eine Gebühr/einen Beitrag für Vereins- und Nichtvereinsmitglieder anbieten. Vereine, die dem SportBund angehören und Schwimmtraining für Vereinsmitglieder im Rahmen des Vereinsbeitrages anbieten, zahlen seit dem 01.01.2014 die gleichen Beträge. Eine Preisanpassung für die Sportvereine ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Einzelpreise für Kinder und Erwachsene um jeweils 0,50 € anzuheben. Die Preisanpassung der Zwölferkarte und Minigruppenkarte erfolgt analog. Die Erhöhung des Preises für die Jahreskarte ist um 30,00 € geplant. Auch für die Sommerferienkarte wird eine Preissteigerung um 5,00 € empfohlen, was im Verhältnis zur möglichen Nutzung noch immer ein kostengünstiges Angebot darstellt.

 

Rabattierungen

Die bestehenden Rabattierungen für die Inhaberinnen und Inhaber einer Jugendleiterkarte, einer Ehrenamtskarte oder eines „Leverkusen für alle“-Passes sollen weiterhin in gleicher prozentualer Höhe gelten, d.h. 50 % bei Vorlage einer Jugendleiterkarte oder 20 % bei Vorlage einer Ehrenamtskarte oder des „Leverkusen für alle“-Passes.

 

Pfand

Aufgrund der mittlerweile kostengünstigen Anfertigung von Mehrwert- und Gutscheinkarten wird das bisherige Pfand in Höhe von 5,00 € pro Karte ersatzlos gestrichen. Die geringfügigen Kosten für die Erstellung der Karten sind gegenüber den Einsparungen im Verwaltungsaufwand vertretbar.

 

Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die neuen Tarife am wettbewerblichen Umfeld im Bereich der Bäder und der Sauna orientieren. Die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen erfolgen aus Sicht des SPL in einem angemessenen Umfang. Vor dem Hintergrund steigender Ausgaben, weiterhin zu erwartender finanzieller Verluste durch die coronabedingten Einschränkungen, der hohen Inflationsrate sowie der Umsetzung der Empfehlungen der EY WPG ist die Erhöhung der Entgelte aus Sicht des SPL unumgänglich.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

     Berücksichtigung im Wirtschaftsplan des SPL

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein