Beschlussentwurf:
1. Die am 01.01.2017 in Kraft getretene „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1 der Vorlage) wird zum 31.12.2021 aufgehoben.
2. Die am 01.06.2019 in Kraft getretene „Entgeltordnung für die Benutzung der
Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2 der Vorlage) wird zum 31.12.2021 aufgehoben.
3. Die „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.
4. Die „Entgeltordnung für die Hallenbäder und das Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 4 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Neben der Möglichkeit zur sportlichen Betätigung innerhalb
oder außerhalb von Schwimmvereinen oder dem Schulsport sind Schwimmbäder
heutzutage ein wichtiger Eckpfeiler für gesundheitliche Prävention, Rehabilitation und
Kommunikation. Die Bereitstellung von Bädern, welche diesem modernen Freizeit-
und Gesundheitsbewusstsein gerecht werden, ist eine grundlegende Aufgabe des
Sportpark Leverkusen (SPL).
Bäder sind
kostenintensive Betriebe mit
aufwendiger Technik und hohem Personalbedarf. Trotz verstärktem Einsatz moderner
Energiespartechnik verursachen sie hohe Kosten. Darum werden, im Hinblick auf
mögliche Kosteneinsparungen, der Energie- und Personalbedarf in den einzelnen
Einrichtungen regelmäßig überprüft und an die jeweiligen Bedingungen angepasst.
Im Zuge des Stärkungspaktgesetzes hat die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(EY WPG) mit der Überprüfung der Optimierungs- und Einsparpotenziale des SPL beauftragt.
Der Abschlussbericht der EY WPG (Vorlage
2016/0999) empfiehlt u.a. erstmalig ab 2016 eine regelmäßige Anhebung der
Eintrittsgelder in den Bädern, beispielsweise in einem zweijährigen Turnus, zur
Anpassung an die Ausgabensteigerungen bzw. an das Angebot der Marktbegleiter.
Darum wird das wettbewerbliche Umfeld der Bäder und der Sauna regelmäßig beobachtet. 2018, 2019 und 2020 wurde im Sinne einer Kundenbindung auf Entgelterhöhungen verzichtet. 2021 wurden die Preise wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen erheblichen Einschränkungen im Leistungsangebot des SPL nicht erhöht. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation des SPL ist jedoch auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der EY WPG eine Erhöhung der Entgelte aus Sicht des SPL unerlässlich. Bei den vorgeschlagenen Preisen wird bewusst auf eine lineare Kostenerhöhung in allen Tarifen verzichtet. Vielmehr orientieren sich die vorgeschlagenen Preise, die moderat ausfallen, an den Nutzern und dem Nutzerverhalten.
Wie bereits im Wirtschaftsplan 2021 werden
auch im Wirtschaftsplan 2022 u.a. die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das
Jahresergebnis des SPL dargestellt. Es wird erneut erläutert, dass der am
21.11.2011 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Zuschussdeckel auf der
Grundlage des Kapitalbedarfs von 5.700.000 € nicht eingehalten werden kann. Des
Weiteren sind durch die derzeit hohe Inflation in Deutschland bereits
Teuerungen beispielsweise bei den Betriebs- und Energiekosten sowie den
Personalkosten ersichtlich und weiterhin zu erwarten. Auch vor diesem
Hintergrund ist es aus Sicht des SPL unumgänglich, die Bürgerinnen und Bürger
an den Kosten der Unterhaltung und Dienstleistungen in einem sozial
vertretbaren Rahmen zu beteiligen. Damit soll erreicht werden, dass die
Kostendeckung erhöht und folglich die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel
reduziert wird.
Nach einer ca. vierteljährlichen
coronabedingten Schließung der Schwimmbäder im Frühjahr 2020 und dem
anschließenden Betrieb unter Pandemiebedingungen folgte ab 02.11.2020 bis Juni
2021 eine erneute Bäderschließung im Rahmen des zweiten Lockdowns. Auch in
diesem Jahr war eine Wiedereröffnung nur unter Einhaltung der jeweils geltenden
Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) mit den entsprechenden Einschränkungen,
wie z.B. in der Auslastung, bei der Durchführung von Schwimmkursen, höheren
Kosten durch die Umsetzung der Hygienekonzepte, möglich. Veranstaltungen
konnten nicht durchgeführt werden.
Um die durch die Schließungen verursachten
negativen finanziellen Folgen für den SPL abzumildern und um den Besucherinnen
und Besuchern während der Freibadsaison ein Sport- und Freizeitangebot
bereitzustellen, wurden am 03.06.2021 das Freibad Wiembachtal teilweise (ab
14.06.2021 vollständige Freibadöffnung) und am 14.06.2021 das Freibad am
Freizeitbad CaLevornia unter Pandemiebedingungen geöffnet. Da ein Kombibetrieb
sowohl im Hallen- und Freibad Wiembachtal als auch im Freizeitbad CaLevornia
nicht zulässig war, wurde das Freibad am Freizeitbad CaLevornia wie bereits im
Vorjahr eigenständig betrieben. Die dafür erforderliche Entgeltordnung
orientierte sich an der Entgeltordnung des Freibad Wiembachtal.
Zu den finanziellen Verlusten durch die
fehlenden Einnahmen kamen neben den laufenden fixen und variablen Kosten auch
Ausgaben für ein Online-Ticketsystem. Dieses war zwingend notwendig, um das
Besucheraufkommen in den Freibädern regulieren zu können. Weitere
Umsatzverluste verzeichnete der SPL im Juli aufgrund von Schließungen nach der
Hochwasserkatastrophe und der Explosion im Currenta-Entsorgungszentrum. Neben
den Umsatzeinbußen entstanden unvorhergesehene Kosten für notwendige
Reparaturen. Derzeit ist nicht absehbar, ob und wenn ja in welchem Umfang die
entgangenen Umsätze und Reparaturaufwendungen durch Dritte erstattet werden.
Die jährlichen Instandsetzungsmaßnahmen, die im Normalfall während der regelmäßigen Revisionsschließung der Bäder im Herbst durchgeführt werden, erfolgten während des Lockdowns. Dadurch konnte die standardmäßige Schließung im September vermieden und diese Zeit zur Generierung von Umsätzen genutzt werden.
Freizeitbad CaLevornia und Park-Sauna
Das Freizeitbad
CaLevornia und die Park-Sauna sind nach wie vor besucherstarke Sport- und
Freizeitanlagen in der Region. Die Besucher- und Umsatzzahlen haben sich, ohne
Betrachtung der coronabedingten Auswirkungen, in den letzten Wirtschaftsjahren
auf einem zufriedenstellenden Niveau stabilisiert. Die Besucherzahlen der
Schwimmlandschaft tendieren nur in Jahren mit konstant gutem Sommerwetter
deutlich nach oben.
Die Preise in der
Schwimmlandschaft wurden letztmalig zum 01.01.2016 erhöht. Bei der vorgesehenen
Entgelterhöhung beträgt der Eintrittspreis für Kinder von 0 bis 3 Jahre unverändert
1,00 €. Die Tarife für Kinder und Jugendliche erhöhen sich jeweils um
0,50 €, die für Erwachsene jeweils um 0,60 € und die Minigruppenkarten im
jeweiligen Tarif um 2,00 €. Die Park-Sauna steht in einem starken Wettbewerbsumfeld, was ständig wachsende
Anforderungen an die Qualität der Dienstleistungen und Angebote mit sich
bringt. Trotz der coronabedingten Einschränkungen wurde die Park-Sauna sowohl
im vergangenen als auch in diesem Jahr gut besucht, wobei auch eine Vielzahl an
Neukunden gewonnen werden konnte.
Eine Voraussetzung zum Erhalt bzw. der Verbesserung des bewährten Standards ist ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Preise der Park-Sauna wurden zuletzt zum 01.01.2017 angepasst. Abgesehen vom 4-Stunden-Tarif, welcher um 1,50 € erhöht werden soll, wird eine Anpassung der anderen Tarife um je 1,00 € vorgeschlagen.
Verglichen mit den Preisen anderer Marktbegleiter zeigt sich, dass die Park-Sauna
ihren Kundinnen und Kunden trotz der geplanten Erhöhung weiterhin ein gutes
Preis-Leistung-Verhältnis bietet. Darüber hinaus können die Kunden weiterhin
die bewährten-Prepaid-Vorteilskarten zu den bisherigen Preisen erwerben und
erhalten damit eine entsprechende Rabattierung auf die Eintrittspreise (Bronze
5 %, Silber 10 %, Gold 15 %, Platin 30 %).
Hallen- und Freibad Wiembachtal
Das
Hallen- und Freibad Wiembachtal ist das zentrale Bad für sport- und
gesundheitsbewusste Schwimmerinnen und Schwimmer sowie für den Schul- und
Vereinssport. Trotz derzeit eingeschränkter Marketingmaßnahmen und reduzierter
Schwimmkurse wird versucht, das Image als „Sport- und Gesundheitsbad“ weiter
auszubauen.
Die letzte Entgelterhöhung im Hallen- und Freibad
Wiembachtal erfolgte zum 01.01.2016 für Erwachsene sowie für
schwimmsporttreibende Vereine, die dem SportBund Leverkusen e. V. angehören und
Kurse/entsprechend befristete Angebote gegen eine Gebühr/einen Beitrag für
Vereins- und Nichtvereinsmitglieder anbieten. Vereine, die dem SportBund
angehören und Schwimmtraining für Vereinsmitglieder im Rahmen des Vereinsbeitrages
anbieten, zahlen seit dem 01.01.2014 die gleichen Beträge. Eine
Preisanpassung für die Sportvereine ist derzeit nicht vorgesehen.
Es
wird vorgeschlagen, die Einzelpreise für Kinder und Erwachsene um jeweils 0,50
€ anzuheben. Die Preisanpassung der Zwölferkarte und Minigruppenkarte erfolgt
analog. Die Erhöhung des Preises für die Jahreskarte ist um 30,00 € geplant.
Auch für die Sommerferienkarte wird eine Preissteigerung um 5,00 € empfohlen,
was im Verhältnis zur möglichen Nutzung noch immer ein kostengünstiges Angebot
darstellt.
Rabattierungen
Die bestehenden Rabattierungen für die Inhaberinnen und Inhaber einer
Jugendleiterkarte, einer Ehrenamtskarte oder eines „Leverkusen für alle“-Passes
sollen weiterhin in gleicher prozentualer Höhe gelten, d.h. 50 % bei Vorlage
einer Jugendleiterkarte oder 20 % bei Vorlage einer Ehrenamtskarte oder des
„Leverkusen für alle“-Passes.
Pfand
Aufgrund der mittlerweile kostengünstigen Anfertigung von Mehrwert- und
Gutscheinkarten wird das bisherige Pfand in Höhe von 5,00 € pro Karte ersatzlos
gestrichen. Die geringfügigen Kosten für die Erstellung der Karten sind
gegenüber den Einsparungen im Verwaltungsaufwand vertretbar.
Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die neuen Tarife am wettbewerblichen Umfeld im Bereich der Bäder und der Sauna orientieren. Die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen erfolgen aus Sicht des SPL in einem angemessenen Umfang. Vor dem Hintergrund steigender Ausgaben, weiterhin zu erwartender finanzieller Verluste durch die coronabedingten Einschränkungen, der hohen Inflationsrate sowie der Umsetzung der Empfehlungen der EY WPG ist die Erhöhung der Entgelte aus Sicht des SPL unumgänglich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Berücksichtigung im Wirtschaftsplan des
SPL
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |