Betreff
Programm zur Verbesserung des Verkehrsflusses durch digitale Ampelsteuerung
Vorlage
2021/1124
Aktenzeichen
sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Stadt Leverkusen beteiligt sich nicht an dem „Programm zur Verbesserung des Verkehrsflusses an Landesstraßen durch digitale Ampelsteuerung“ des Landes NRW, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Richrath                                                                   Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage:

Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 05.12.2017 den Landesbetrieb Straßenbau NRW über das „Programm zur Verbesserung des Verkehrsflusses an Landesstraßen durch digitale Ampelsteuerung“ informiert (siehe Anlage 1 der Vorlage); die Stadt Leverkusen hat dieses Schreiben nachrichtlich erhalten. In dem Vermerk vom 11.09.2019 des Verkehrsministeriums wurde das oben erwähnte Programm näher erläutert (siehe Anlage 2 der Vorlage).

 

Mit Vorlage Nr. 2021/0622 wurde der Rat der Stadt Leverkusen bezüglich einer Anfrage des Landesbetriebes Straßenbau NRW für einen Termin mit dem Fachbereich Tiefbau zum Thema „Digitalisierung der Lichtsignalanlage auf der B 8 im Zuge der K 5 (Willy-Brandt-Ring)“ informiert. Der Rat hat folgenden Sachverhalt in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen:

 

„Mit Schreiben vom 14.10.2020 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Stadt Leverkusen um eine verbindliche Äußerung gebeten, ob seitens der Stadt Leverkusen dem Programm des Landes NRW zur Verbesserung des Verkehrsflusses an Landesstraßen durch digitale Ampelsteuerung (hier: B 8 sowie Willy-Brandt-Ring) beigetreten wird. Mit Schreiben vom 29.10.2020 hat hierzu Frau Beigeordnete Deppe dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geantwortet, dass die Stadt Leverkusen selbstverständlich eine Digitalisierung der Ampelsteuerung auf der B 8 und dem Willy-Brandt-Ring befürwortet, sich dieser Streckenabschnitt jedoch in einem verkehrlich hoch sensiblen Bereich befindet, sodass hier noch Abstimmungsbedarf gesehen und so um ein möglichst kurzfristig anberaumtes Gespräch gebeten wird. Am 01.03.2021 erfolgte dann eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Fachbereichsleiter des Fachbereichs Tiefbau für eine Terminabstimmung. Die Verwaltung befürwortet die Teilnahme an dem Termin durch Vertreterinnen und Vertreter des Fachbereichs Tiefbau. Im Anschluss an den Termin soll dem Projektbeirat zum Autobahnausbau in seiner nächsten Sitzung über das Gesprächsergebnis berichtet werden.“

 

Inzwischen hat der Termin am 13.07.2021 stattgefunden (vgl. Anlage 3 zu dieser Vorlage, Besprechungsprotokoll des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 13.07.2021).

 

Aufgrund des obigen Termins ergab sich folgender Sachstand:

 

·           Der Landesbetrieb hat dargestellt, dass er seine eigenen Anlagen in jedem Fall digitalisieren und bis Ende des 1. Quartals 2022 umrüsten wird.

·           Es sollen verschiedene Signalprogramme erstellt werden, um die unterschiedlichen Lastfälle (morgendliche/abendliche Verkehrsspitze, ÖPNV, Feuerwehr, Stadion-Pendelverkehr etc.) abzubilden.

·           Ein weiteres Signalprogramm betrifft den Lastfall „Autobahnsperrung durch die Autobahn GmbH“. Unter welchen Bedingungen die unterschiedlichen Programme zum Einsatz kommen ist noch nicht geklärt.

·           Straßenbauliche Umgestaltungen sind nicht vorgesehen.

·           Die Stadt Köln plant weiterhin, an dem Projekt teilzunehmen (Stand 21.10.2021).

·           Die Planungskosten für die Maßnahme übernimmt der Landesbetrieb. Für die Stadt Leverkusen verbleiben grob geschätzte Kosten in Höhe von 500.000 € – 600.000 € für die Umrüstung der vorhandenen Lichtsignalanlagen auf LED-Technik und moderne Steuergeräte. Diese Kosten sind bisher im mittelfristigen Haushalt nicht etatisiert.

 

Fragen aus der Politik

Zudem wurden durch die Politik die folgenden Fragen mit der Bitte um Klärung durch die Verwaltung gestellt:

 

·         Was geschieht, wenn das Ergebnis der Planung nicht den Vorstellungen der Stadt Leverkusen entspricht und der Rat der Stadt Leverkusen hier dann anders entscheidet?

·         Wer ist Herr des Verfahrens nach Installation der Möglichkeit einer Vorrangschaltung? Leverkusen oder der Landesbetrieb Straßenbau?

·         Unter welchen Bedingungen greift die Umleitungspriorisierung auf der Autobahn? Bei Vollsperrungen, Staus oder schon vorgreifend bei erhöhtem Verkehrsaufkommen?

 

Auf die obigen Fragen antwortete der Landesbetrieb mit Mail vom 20.10.2021 wie folgt:

 

-          „Wie bereits besprochen werden die Gespräche „bilateral“ zwischen den beteiligten Partnern besprochen. Es werden verschiedene Lastfälle (z.B. Feuerwehrausfahrt, ÖPNV, Stadionverkehr, Werksverkehr, BAB-Verkehrsaufkommen) mit einer Wertigkeit priorisiert und festgelegt. Diese zusammen beschlossene Priorisierung bildet dann die Grundlage der Schaltungen der LSA auf der Strecke. Es spielt dann keine Rolle mehr von welchem Verkehrsrechner ausgeschaltet wird, denn die Schaltungshoheit hat dann der festgelegte priorisierte eintretende Lastfall.

Deshalb ist es unerlässlich für den Fortgang des Projekts, dass ihre Abteilung die volle fachtechnische Entscheidungshoheit durch die Stadt Leverkusen erhält.

 

-          Was ist hier mit „Vorrangschaltung“ gemeint? Die verschiedenen Lastfälle wie z.B. „Vorrangschaltung ÖPNV“ werden in den gemeinsamen Gesprächen festgelegt.

-          Die „Umleitungspriorisierung“ der BAB ist eine von mehreren Lastfällen und steht nicht an der Spitze der priorisierten Lastfälle, wie z. B. den Lastfall der möglichen Feuerwehrausfahrten. Bei welchen Verkehrsaufkommen die Umleitung von der BAB überhaupt zu einem Lastfall wird (Belegungsgrad der detektierten Spuren) wird ebenfalls in einem gemeinsamen Gespräch festgelegt.

 

Ich hoffe Ihnen alle offenen Fragen gründlich beantwortet zu haben und hoffe hiermit die Entscheidung der Politik, ihnen die volle fachtechnische Entscheidungshoheit in ihrer Abteilung zu gewähren, positiv beeinflusst zu haben.

 

Zur Durchführung der planerischen Maßnahme bedarf es zunächst eines konkreten Ratsbeschlusses Ihrerseits, dass Sie sich verpflichtet sehen, die Untersuchung und die erforderliche Erstellung der signaltechnischen Planung durch ihre fachtechnisch versierten Kollegen aus Ihrer Verwaltung zu begleiten und die gemeinsam entwickelte koordinierte Steuerung auch an den Anlagen Ihres Zuständigkeitsbereiches zu implementieren sowie die Kosten der Umsetzung zu übernehmen. Nach rund einjähriger Entscheidungsfindung ist nunmehr zwingend ein abschließender Beschluss herbei zu führen, der allen Beteiligten eine Umsetzungssicherheit der Maßnahme mit oder ohne Lichtsignalanlagen auf ihrem Stadtgebiet bietet.“

 

Da sich aufgrund der obigen Antwort des Landesbetriebes Unklarheiten gegenüber den vorherigen Gesprächen ergaben, wurden von Seiten der Verwaltung folgende Nachfragen gestellt:

 

·         „In unserem gemeinsamen Gespräch im Juli 2021 wurde von Ihrer Seite das Kriterium für den Lastfall „Umleitung“ mit einer Vollsperrung der Autobahn definiert. In Ihrer aktuellen Mail werden nunmehr Detektorwerte als Maßstab herangezogen. Welches Kriterium gilt nun und hat die Stadt Leverkusen ernsthaft Mitspracherecht, ab welchen Detektorwerten der Lastfall „Umleitung“ eintreten soll?

·         In Ihrer Mail fordern Sie nunmehr einen politischen Beschluss zur baulichen Umsetzung dieses Vorhabens. In der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Leverkusen sind die Kosten für die bauliche Umsetzung bisher nicht enthalten; daher die Frage: Bis wann muss die Umsetzung von Seiten der Stadt denn erfolgt sein?“

 

Von Seiten des Landesbetriebes wurde hierauf mit Mail vom 28.10.2021 wie folgt geantwortet:

 

„Unserer Erinnerung nach wurde in diesem benannten Gesprächstermin entgegen Ihrer Aussage nicht „nur“ von Vollsperrung der BAB gesprochen, sondern diese mögliche Vollsperrung der BAB nur als Beispiel für einen Lastfall angenommen. (Protokoll vom 13.07.21: „Es werden diverse Lastfälle in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln und der Stadt Leverkusen definiert (z. B. Stadionverkehr, Schichtverkehr, Berufsverkehr, Autobahnsperrungen durch die Autobahn GmbH)“).

Selbstverständlich werden alle Lastfälle, auch eine mögliche Umleitung des BAB-Verkehrs, gemeinsam mit Ihnen und der Stadt Köln abgestimmt.

Die Umsetzung und Anpassung der städtischen LSA sollte mittelfristig erfolgen.

Wir hoffen Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben und erwarten Ihren finalen Beschluss bis spätestens 15.12.21 um unsererseits bis Ende des Jahres abschließend zu entscheiden, ob wir den Planungsauftrag mit oder ohne Berücksichtigung Ihrer Lichtsignalanlagen erteilen.“

 

Zusammenfassung:

 

·           Der Landesbetrieb beabsichtigt, im Rahmen des in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage beschriebenen Programms seine 7 LSA, die sich allesamt auf Kölner Stadtgebiet befinden, zu optimieren/digitalisieren.

·           Die Stadt Köln beteiligt sich hierbei mit ihren 2 LSA.

·           Eine Beteiligung der Stadt Leverkusen als Straßenbaulastträger an diesem Programm würde sich auf 4 LSA auf der B8 und 8 LSA auf dem Willy-Brandt-Ring beziehen.

·           Die Kosten der Planungen übernimmt der Landesbetrieb; für die bauliche Umsetzung sind die Straßenbaulastträger zuständig.

·           Es sollen im Rahmen dieses Programms für unterschiedliche Lastfälle (morgendliche/abendliche Verkehrsspitze, ÖPNV, Feuerwehr, Stadion-Pendelverkehr etc.) Signalprogramme geplant werden.

·           Ein weiterer planungsrelevanter Lastfall ist die Autobahnsperrung durch die Autobahn GmbH/BAB-Umleitungsverkehr; hierbei soll der Autobahnverkehr über die B8 und den Willy-Brandt-Ring geleitet werden. Aus der Anlage 2 ist zu entnehmen, dass dieser Lastfall laut Ministerium nur bei einer unfallbedingten Sperrung der A3 auftreten soll und dass dies im Jahr 2018 achtmal aufgetreten ist. Von diesem Kriterium „Autobahnsperrung“ weicht aus Sicht der Stadt Leverkusen der Landesbetrieb inzwischen ab; dieser Lastfall soll bereits bei bestimmten Detektorbelegungen auftreten, d. h., bei einem bestimmten verminderten Verkehrsfluss (siehe obige Antworten des Landesbetriebes). Aus Sicht der Verwaltung wird dieser verminderte Verkehrsfluss aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der noch jahrelang dauernden Bautätigkeiten auf den Leverkusener Autobahnen zukünftig sehr viel häufiger bzw. regelmäßig auftreten.

·           Die Entscheidung, wann konkret der Last BAB-Umleitungsverkehr geschaltet wird, soll lt. Landesbetrieb gemeinsam mit den Straßenbaulastträgern abgestimmt werden. Ob diese Abstimmung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange der Beteiligten einvernehmlich erfolgen kann, ist aus Sicht der Stadt Leverkusen zweifelhaft.

·           Laut dem Landesbetrieb soll die Stadt die Verpflichtung eingehen, die insgesamt 12 auf städtischem Gebiet befindlichen LSA entsprechend einer abgestimmten Planung mittelfristig umzurüsten. Nach einer äußerst groben Kostenschätzung belaufen sich die Kosten hierbei auf ca. 600.000 €. Diese Mittel sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung nicht etatisiert.

·           Der Landesbetrieb erwartet die Entscheidung der Stadt Leverkusen bis zum 15.12.2021

 

Fazit:

Aus Sicht der Verwaltung ist das „Programm zur Verbesserung des Verkehrsflusses an Landesstraßen durch digitale Ampelsteuerung (Digitalisierung LSA B8/Willy-Brandt-Ring“) mit dem Mobilitätskonzept der Stadt Leverkusen und den unterschiedlichen städtischen Bedürfnissen schwer zu vereinbaren, vor allem der Lastfall „BAB-Umleitungsverkehr“ hat weiterhin Unwägbarkeiten hinsichtlich seiner Einsatzkriterien, die eine nicht gewollte Zunahme des Verkehrs auf städtischen Straßen befürchten lassen.

 

Vor diesem Hintergrund und der darüber hinaus zurzeit ungeklärten Finanzierung schlägt die Verwaltung der Politik vor, sich an diesem Programm nicht zu beteiligen. 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der noch abzuwartenden Abstimmungen war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger fertig zu stellen. Da eine Entscheidung jedoch noch in diesem Sitzungsturnus notwendig ist (siehe Begründung), wird die Vorlage zum Nachtragstermin noch eingebracht.