Beschlussentwurf:
Die Stadt Leverkusen beteiligt sich nicht an dem „Programm zur Verbesserung des Verkehrsflusses an Landesstraßen durch digitale Ampelsteuerung“ des Landes NRW, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Ausgangslage:
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit
Schreiben vom 05.12.2017 den Landesbetrieb Straßenbau NRW über das „Programm
zur Verbesserung des Verkehrsflusses an Landesstraßen durch digitale
Ampelsteuerung“ informiert (siehe Anlage 1 der Vorlage); die Stadt Leverkusen
hat dieses Schreiben nachrichtlich erhalten. In dem Vermerk vom 11.09.2019 des
Verkehrsministeriums wurde das oben erwähnte Programm näher erläutert (siehe
Anlage 2 der Vorlage).
Mit Vorlage Nr. 2021/0622 wurde der Rat der Stadt Leverkusen bezüglich
einer Anfrage des Landesbetriebes Straßenbau NRW für einen Termin mit dem
Fachbereich Tiefbau zum Thema „Digitalisierung der Lichtsignalanlage auf der B
8 im Zuge der K 5 (Willy-Brandt-Ring)“ informiert. Der Rat hat folgenden
Sachverhalt in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen:
„Mit Schreiben vom 14.10.2020 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW die
Stadt Leverkusen um eine verbindliche Äußerung gebeten, ob seitens der Stadt
Leverkusen dem Programm des Landes NRW zur Verbesserung des Verkehrsflusses an
Landesstraßen durch digitale Ampelsteuerung (hier: B 8 sowie Willy-Brandt-Ring)
beigetreten wird. Mit Schreiben vom 29.10.2020 hat hierzu Frau Beigeordnete
Deppe dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geantwortet, dass die Stadt Leverkusen
selbstverständlich eine Digitalisierung der Ampelsteuerung auf der B 8 und dem
Willy-Brandt-Ring befürwortet, sich dieser Streckenabschnitt jedoch in einem
verkehrlich hoch sensiblen Bereich befindet, sodass hier noch Abstimmungsbedarf
gesehen und so um ein möglichst kurzfristig anberaumtes Gespräch gebeten wird.
Am 01.03.2021 erfolgte dann eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem
Fachbereichsleiter des Fachbereichs Tiefbau für eine Terminabstimmung. Die
Verwaltung befürwortet die Teilnahme an dem Termin durch Vertreterinnen und
Vertreter des Fachbereichs Tiefbau. Im Anschluss an den Termin soll dem Projektbeirat
zum Autobahnausbau in seiner nächsten Sitzung über das Gesprächsergebnis
berichtet werden.“
Inzwischen hat der Termin am 13.07.2021 stattgefunden (vgl. Anlage 3 zu
dieser Vorlage, Besprechungsprotokoll des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom
13.07.2021).
Aufgrund des obigen Termins ergab sich folgender Sachstand:
·
Der Landesbetrieb hat
dargestellt, dass er seine eigenen Anlagen in jedem Fall digitalisieren und bis
Ende des 1. Quartals 2022 umrüsten wird.
·
Es sollen verschiedene
Signalprogramme erstellt werden, um die unterschiedlichen Lastfälle
(morgendliche/abendliche Verkehrsspitze, ÖPNV, Feuerwehr, Stadion-Pendelverkehr
etc.) abzubilden.
·
Ein weiteres
Signalprogramm betrifft den Lastfall „Autobahnsperrung durch die Autobahn
GmbH“. Unter welchen Bedingungen die unterschiedlichen Programme zum Einsatz
kommen ist noch nicht geklärt.
·
Straßenbauliche Umgestaltungen
sind nicht vorgesehen.
·
Die Stadt Köln plant
weiterhin, an dem Projekt teilzunehmen (Stand 21.10.2021).
·
Die Planungskosten für
die Maßnahme übernimmt der Landesbetrieb. Für die Stadt Leverkusen verbleiben
grob geschätzte Kosten in Höhe von 500.000 € – 600.000 € für die Umrüstung der
vorhandenen Lichtsignalanlagen auf LED-Technik und moderne Steuergeräte. Diese
Kosten sind bisher im mittelfristigen Haushalt nicht etatisiert.
Fragen aus der Politik
Zudem wurden durch die Politik die folgenden Fragen mit der Bitte um
Klärung durch die Verwaltung gestellt:
·
Was geschieht, wenn das Ergebnis der Planung nicht den Vorstellungen der
Stadt Leverkusen entspricht und der Rat der Stadt Leverkusen hier dann anders
entscheidet?
·
Wer ist Herr des Verfahrens nach Installation der Möglichkeit einer
Vorrangschaltung? Leverkusen oder der Landesbetrieb Straßenbau?
·
Unter welchen Bedingungen greift die Umleitungspriorisierung auf der
Autobahn? Bei Vollsperrungen, Staus oder schon vorgreifend bei erhöhtem
Verkehrsaufkommen?
Auf die obigen Fragen antwortete der Landesbetrieb mit Mail vom
20.10.2021 wie folgt:
-
„Wie bereits
besprochen werden die Gespräche „bilateral“ zwischen den beteiligten Partnern
besprochen. Es werden verschiedene Lastfälle (z.B. Feuerwehrausfahrt, ÖPNV,
Stadionverkehr, Werksverkehr, BAB-Verkehrsaufkommen) mit einer Wertigkeit
priorisiert und festgelegt. Diese zusammen beschlossene Priorisierung
bildet dann die Grundlage der Schaltungen der LSA auf der Strecke. Es spielt
dann keine Rolle mehr von welchem Verkehrsrechner ausgeschaltet wird, denn die
Schaltungshoheit hat dann der festgelegte priorisierte eintretende Lastfall.
Deshalb ist es
unerlässlich für den Fortgang des Projekts, dass ihre Abteilung die volle
fachtechnische Entscheidungshoheit durch die Stadt Leverkusen erhält.
-
Was ist hier mit
„Vorrangschaltung“ gemeint? Die verschiedenen Lastfälle wie z.B.
„Vorrangschaltung ÖPNV“ werden in den gemeinsamen Gesprächen festgelegt.
-
Die
„Umleitungspriorisierung“ der BAB ist eine von mehreren Lastfällen und steht
nicht an der Spitze der priorisierten Lastfälle, wie z. B. den Lastfall der
möglichen Feuerwehrausfahrten. Bei welchen Verkehrsaufkommen die Umleitung von
der BAB überhaupt zu einem Lastfall wird (Belegungsgrad der detektierten
Spuren) wird ebenfalls in einem gemeinsamen Gespräch festgelegt.
Ich hoffe Ihnen alle offenen Fragen
gründlich beantwortet zu haben und hoffe hiermit die Entscheidung der Politik,
ihnen die volle fachtechnische Entscheidungshoheit in ihrer Abteilung zu
gewähren, positiv beeinflusst zu haben.
Zur Durchführung der planerischen Maßnahme
bedarf es zunächst eines konkreten Ratsbeschlusses Ihrerseits, dass Sie sich
verpflichtet sehen, die Untersuchung und die erforderliche Erstellung der
signaltechnischen Planung durch ihre fachtechnisch versierten Kollegen aus
Ihrer Verwaltung zu begleiten und die gemeinsam entwickelte koordinierte
Steuerung auch an den Anlagen Ihres Zuständigkeitsbereiches zu implementieren
sowie die Kosten der Umsetzung zu übernehmen. Nach rund einjähriger
Entscheidungsfindung ist nunmehr zwingend ein abschließender Beschluss herbei
zu führen, der allen Beteiligten eine Umsetzungssicherheit der Maßnahme mit
oder ohne Lichtsignalanlagen auf ihrem Stadtgebiet bietet.“
Da sich aufgrund der obigen Antwort des Landesbetriebes Unklarheiten
gegenüber den vorherigen Gesprächen ergaben, wurden von Seiten der Verwaltung folgende
Nachfragen gestellt:
·
„In unserem
gemeinsamen Gespräch im Juli 2021 wurde von Ihrer Seite das Kriterium für den
Lastfall „Umleitung“ mit einer Vollsperrung der Autobahn definiert. In Ihrer
aktuellen Mail werden nunmehr Detektorwerte als Maßstab herangezogen. Welches
Kriterium gilt nun und hat die Stadt Leverkusen ernsthaft Mitspracherecht, ab
welchen Detektorwerten der Lastfall „Umleitung“ eintreten soll?
·
In Ihrer Mail fordern
Sie nunmehr einen politischen Beschluss zur baulichen Umsetzung dieses
Vorhabens. In der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Leverkusen sind die
Kosten für die bauliche Umsetzung bisher nicht enthalten; daher die Frage: Bis
wann muss die Umsetzung von Seiten der Stadt denn erfolgt sein?“
Von Seiten des Landesbetriebes wurde hierauf mit Mail vom 28.10.2021 wie
folgt geantwortet:
„Unserer Erinnerung nach wurde in diesem
benannten Gesprächstermin entgegen Ihrer Aussage nicht „nur“ von
Vollsperrung der BAB gesprochen, sondern diese mögliche Vollsperrung der BAB
nur als Beispiel für einen Lastfall angenommen. (Protokoll vom 13.07.21: „Es werden diverse Lastfälle in
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln und der Stadt Leverkusen definiert (z. B.
Stadionverkehr, Schichtverkehr, Berufsverkehr, Autobahnsperrungen durch die
Autobahn GmbH)“).
Selbstverständlich werden alle Lastfälle,
auch eine mögliche Umleitung des BAB-Verkehrs, gemeinsam mit Ihnen und der
Stadt Köln abgestimmt.
Die Umsetzung und Anpassung der städtischen
LSA sollte mittelfristig erfolgen.
Wir hoffen Ihre Fragen damit ausreichend
beantwortet zu haben und erwarten Ihren finalen Beschluss bis spätestens
15.12.21 um unsererseits bis Ende des Jahres abschließend zu entscheiden, ob
wir den Planungsauftrag mit oder ohne Berücksichtigung Ihrer Lichtsignalanlagen
erteilen.“
Zusammenfassung:
·
Der Landesbetrieb
beabsichtigt, im Rahmen des in den Anlagen 1 und 2 der Vorlage beschriebenen
Programms seine 7 LSA, die sich allesamt auf Kölner Stadtgebiet befinden, zu
optimieren/digitalisieren.
·
Die Stadt Köln beteiligt
sich hierbei mit ihren 2 LSA.
·
Eine Beteiligung der Stadt
Leverkusen als Straßenbaulastträger an diesem Programm würde sich auf 4 LSA auf
der B8 und 8 LSA auf dem Willy-Brandt-Ring beziehen.
·
Die Kosten der Planungen
übernimmt der Landesbetrieb; für die bauliche Umsetzung sind die
Straßenbaulastträger zuständig.
·
Es sollen im Rahmen
dieses Programms für unterschiedliche Lastfälle (morgendliche/abendliche Verkehrsspitze,
ÖPNV, Feuerwehr, Stadion-Pendelverkehr etc.) Signalprogramme geplant werden.
·
Ein weiterer planungsrelevanter
Lastfall ist die Autobahnsperrung durch die Autobahn GmbH/BAB-Umleitungsverkehr;
hierbei soll der Autobahnverkehr über die B8 und den Willy-Brandt-Ring geleitet
werden. Aus der Anlage 2 ist zu entnehmen, dass dieser Lastfall laut
Ministerium nur bei einer unfallbedingten Sperrung der A3 auftreten soll und
dass dies im Jahr 2018 achtmal aufgetreten ist. Von diesem Kriterium
„Autobahnsperrung“ weicht aus Sicht der Stadt Leverkusen der Landesbetrieb
inzwischen ab; dieser Lastfall soll bereits bei bestimmten Detektorbelegungen
auftreten, d. h., bei einem bestimmten verminderten Verkehrsfluss (siehe obige
Antworten des Landesbetriebes). Aus Sicht der Verwaltung wird dieser
verminderte Verkehrsfluss aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der noch
jahrelang dauernden Bautätigkeiten auf den Leverkusener Autobahnen zukünftig
sehr viel häufiger bzw. regelmäßig auftreten.
·
Die Entscheidung, wann
konkret der Last BAB-Umleitungsverkehr geschaltet wird, soll lt. Landesbetrieb
gemeinsam mit den Straßenbaulastträgern abgestimmt werden. Ob diese Abstimmung unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange der Beteiligten einvernehmlich
erfolgen kann, ist aus Sicht der Stadt Leverkusen zweifelhaft.
·
Laut dem Landesbetrieb soll
die Stadt die Verpflichtung eingehen, die insgesamt 12 auf städtischem Gebiet
befindlichen LSA entsprechend einer abgestimmten Planung mittelfristig
umzurüsten. Nach einer äußerst groben Kostenschätzung belaufen sich die Kosten
hierbei auf ca. 600.000 €. Diese Mittel sind in der mittelfristigen
Haushaltsplanung nicht etatisiert.
·
Der Landesbetrieb erwartet
die Entscheidung der Stadt Leverkusen bis zum 15.12.2021
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung ist das „Programm zur Verbesserung des
Verkehrsflusses an Landesstraßen durch digitale Ampelsteuerung (Digitalisierung
LSA B8/Willy-Brandt-Ring“) mit dem Mobilitätskonzept der Stadt Leverkusen und
den unterschiedlichen städtischen Bedürfnissen schwer zu vereinbaren, vor allem
der Lastfall „BAB-Umleitungsverkehr“ hat weiterhin Unwägbarkeiten hinsichtlich seiner
Einsatzkriterien, die eine nicht gewollte Zunahme des Verkehrs auf städtischen
Straßen befürchten lassen.
Vor diesem Hintergrund und der darüber hinaus zurzeit ungeklärten
Finanzierung schlägt die Verwaltung der Politik vor, sich an diesem Programm
nicht zu beteiligen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der noch abzuwartenden Abstimmungen war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger fertig zu stellen. Da eine Entscheidung jedoch noch in diesem Sitzungsturnus notwendig ist (siehe Begründung), wird die Vorlage zum Nachtragstermin noch eingebracht.