Betreff
Temporäres Durchfahrtsverbot auf der Menchendahler Straße
Vorlage
2021/1126
Aktenzeichen
20-01-mg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Das Durchfahrtsverbot auf der Menchendahler Straße wird nach sechsmonatigem Erprobungszeitraum aufgehoben. Die beschlossene Einrichtung der Fahrradstraße auf der Menchendahler Straße sowie dem Friesenweg soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Zudem soll die Volhardstraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Kölner Straße ausgewiesen werden.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Molitor

 

Begründung:

 

Aufgrund eingegangener Beschwerden über eine sehr hohe Verkehrsdichte auf der Menchendahler Straße wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 02.02.2021 eine unechte Einbahnstraße in Form eines Einfahrtverbots für Kraftfahrzeuge aller Art in Fahrtrichtung Birkenbergstraße, werktags in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr, für einen Zeitraum von sechs Monaten beschlossen. Anwohnende konnten hierbei ihre Ausfahrten in beide Fahrtrichtungen verlassen.

 

Nach Ablauf der sechs Monate sollte nun erneut über die Verkehrsführung beraten werden. Die Erfahrungen der letzten Monate sowie durchgeführte Verkehrsmessungen haben gezeigt, dass sich weder Anwohnende, noch der Individualverkehr an das angeordnete Durchfahrtsverbot halten. Nach Aussage der Polizei kann aufgrund geringer personeller Kapazitäten keine Überwachung der Verkehrsregelung erfolgen. Auch eine mögliche Kontrolle durch die städtische Semistation kommt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht in Betracht. Aus diesen Gründen wird die bestehende Verkehrsregelung nicht angenommen. Um die Anwohnenden zu entlasten, soll die bestehende Beschilderung daher wieder entfernt werden.

 

Bei einem Ortstermin am 26.10.2021 mit der Verwaltung und Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wurde sich ein Bild vor Ort gemacht, welcher die o. g. Ausführungen nochmals bestätigte. Ziel des Termins war es, bis zum Umbau der Menchendahler Straße ab dem Jahr 2024 über eine mögliche Alternativlösung zu beraten. Beim geplanten Umbau der Menchendahler Straße soll ein neues Verkehrskonzept mit einer Bürgerbeteiligung erstellt werden.

 

Wie bereits durch die Politik beschlossen, soll die Menchendahler Straße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Dies sollte schnellstmöglich umgesetzt werden, um die Menchendahler Straße für den Durchgangsverkehr unattraktiver zu gestalten. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die Volhardstraße in eine Einbahnstraße umzuwandeln, sodass der Verkehr von der Kölner Straße aus kommend nicht mehr in das Wohngebiet einfahren kann. Es wurde bei dem Ortstermin festgestellt, dass der Großteil des Verkehrs über die Hans-Schlehahn-Straße auf die Menchendahler Straße einfährt. Durch die Einrichtung der Einbahnstraße soll dies unterbunden werden und zudem den Verkehr auf der Hans-Schlehahn-Straße im Bereich der Schule entzerren.

 

Bei Beschluss dieser Maßnahme erfolgt ein weiterer Erprobungszeitraum von sechs Monaten.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 36000230012006 Finanzposition/en: 782700

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.500 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein