Betreff
Ausschussumbesetzungen
Vorlage
2021/1129
Aktenzeichen
011-21-00-he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt/bestellt:

 

Kinder- und Jugendhilfeausschuss

a)        Mitglieder des Rates und in der Jugendhilfe erfahrene und tätige Frauen und Männer

 

lfd. Nr. 7                    Vertreter

                                   bisher: Wolfinger, Birgit (BÜRGERLISTE)

                                   neu: Rh. Viertel, Peter (BÜRGERLISTE)

 

 

b)        Vertreter aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und dem Bereich der Wohlfahrtsverbände

 

lfd. Nr. 13                  Mitglied

                                   bisher: Haacke, Max (BDKJ)

                                   neu: Kierdorf, Simon (BDKJ)

 

                                   Vertreter

                                   bisher: Gasteier, Adél (BDKJ)

                                   neu: Rothäuser, Anna (BDKJ)

 

 

c)         Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend

 

lfd. Nr. 5                    Mitglied

                                   bisher: Tsiantes, Stavroula (Agentur für Arbeit)

                                   neu: Niederle, Vera (Agentur für Arbeit)

 

                                   Vertreter:

                                   bisher: Scholz, Brigitte (Agentur für Arbeit)

                                   neu: NN

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die im Beschlussentwurf genannten Umbesetzungen im Kinder- und Jugendhilfeausschuss wurden von der Fraktion BÜRGERLISTE und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) gewünscht.

 

Scheidet eine Person aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW auf Vorschlag der Fraktion bzw. Gruppe, welche/r das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in.

 

Gem. § 5G-KJHG in Verbindung mit § 4 Absatz 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen gehört dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss u. a. eine Vertreterin/einen Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem Direktor des zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird, an.

 

Hiervon nimmt der Rat lediglich Kenntnis.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Da die Umbesetzungen erst kurzfristig gemeldet wurden, konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin erstellt werden.