- Wirtschaftsplan 2022
- Verlustabdeckung 2022
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2022 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2022 einen Betrag in Höhe von maximal 1.000.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2022 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WfL 2022 vorliegt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Wirtschaftsplan 2022
Nach §
19 des Gesellschaftsvertrages der WfL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen
Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der
Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung
und Zustimmung vorzulegen. Die
Beschlussfassung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den Organen
der WfL erfolgte in der Sitzung des
Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am 08.11.2021 und steht
unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der
Stadt Leverkusen.
Erfolgsplan 2021 -2025
(Kern) Wirtschaftsförderung
Erfolgsplan 2021 – 2025 (Kern)
Wirtschaftsförderung |
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2019 |
2020 |
2021 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Beträge
in Euro |
Ist |
Ist |
Plan |
Prognose |
Plan |
Plan |
Plan |
Plan |
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Summe Erträge |
59.811 |
9.587 |
10.000 |
6.517 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
Summe Aufwendungen |
-940.604 |
-916.614 |
-1.055.915 |
-924.815 |
-1.802.528 |
-1.776.384 |
-1.808.591 |
-1.850.741 |
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Jahresergebnis Kern - Wirtschaftsförderung |
-880.793 |
-907.027 |
-1.045.915 |
-918.298 |
-1.792.528 |
-1.766.384 |
-1.798591 |
-1.840.741 |
Das in 2021
prognostizierte Defizit liegt ca. 127.000 € unter dem Planansatz 2021. Dies ist
begründet durch die Vakanz der Stelle der Geschäftsführung bis zum 01.07.2021
sowie der Vakanz der Stelle Ansiedlungsmanagement, die spätestens in 2022 nachbesetzt
wird und im Stellenplan 2022 berücksichtigt ist.
Die in der Prognose
2021 erhöhten Instandhaltungskosten der betrieblichen Räume der WfL im
Probierwerk und der damit verbundene Umbau (+49 T€) und die erhöhten Kosten für
Fremdleistungen wie Unternehmensberatung, Steuer-, Rechtsberatung (+43 T€), konnten
durch Einsparungen bei Werbekosten wie z. B. Veröffentlichungen, Broschüren (-34
T€), Fahrzeugkosten (-6 T€) und Kosten für Standortmarketing,
Strukturentwicklung (-41 T€), weitestgehend kompensiert werden.
Durch die
Neuausrichtung der WfL und das Gutachten von ExpertConsult wurde vom
Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung in der Sitzung am 09.06.2021
eine Erhöhung der Personalkosten um eine Planstelle E15 Ü (durchschnittliches
Arbeitgeber Brutto 120 T€) gegenüber der bisherigen Personalkostenplanung 2022
beschlossen.
Ab 2022 sind in der
Kern-WFL auch die Personalkosten des Probierwerkes enthalten und zum 2 Quartal
2022 soll der Zusammenschluss von Dönhoffstraße (WfL-Gebäude) und
Stauffenbergstr. 14 - 24 (Probierwerk) erfolgt sein. Der alleinige Sitz der WfL
ist dann die
Stauffenbergstr. 14 - 24. Aus
dem Grund werden die Mietkosten und Nebenkosten der Stauffenbergstr. 14 - 24 in
Gänze der WfL zugeschrieben. Für das Gebäude der Dönhoffstraße wird eine
Nachmieterin/ein Nachmieter gesucht, da der bestehende Mietvertrag erst zum
31.12.2023 endet.
Durch die
Neuausrichtung der WfL und das Ergebnis des Gutachtens von ExpertConsult sind
weitere Marketingkosten, u. a. für die Gewerbesteuerkampagne 250, in einer Gesamthöhe
von 259 T€ angesetzt worden.
Immobilien
Erfolgsplan 2021 – 2025 Immobilien |
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2019 |
2020 |
2021 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Beträge in Euro |
Ist |
Ist |
Plan |
Prognose |
Plan |
Plan |
Plan |
Plan |
Bioplex |
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Summe Erträge |
814.330 |
806.288 |
803.686 |
733.686 |
753.686 |
758.686 |
763.686 |
768.686 |
Summe Aufwendungen |
-475.893 |
-443.202 |
-476.652 |
-456.680 |
-499.326 |
-487.582 |
-507.408 |
-513.837 |
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Ergebnis (ohne Personalaufwendungen) |
338.437 |
363.085 |
327.034 |
277.006 |
254.360 |
271.104 |
256.278 |
254.849 |
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Immobilienverkäufe |
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Erlös Verkauf Ludwig-Erhard-Platz |
215.000 |
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Aufwand Abgang Umlaufvermögen |
-109.145 |
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Ergebnis |
105.855 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
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|
Ergebnis Vermittlung
Immobilien |
89.672 |
4.289 |
20.000 |
6.500 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
|
|
|
|
|
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|
|
Ergebnis Bioplex (ohne Personalaufwendungen WfL) |
338.437 |
363.085 |
327.034 |
277.006 |
254.360 |
271.104 |
256.278 |
254.849 |
Ergebnis Immobilienverkäufe |
105.855 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Ergebnis Vermittlung von Immobilien |
89.672 |
4.289 |
20.000 |
6.500 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
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|
Jahresergebnis
Immobilien |
533.964 |
367.374 |
347.034 |
283.506 |
264.360 |
281.104 |
266.278 |
264.849 |
Die Entwicklung der
Bioplex-Immobilie ist dem Projekt Gewerbesteuer 250 untergeordnet, mit dem
Ziel, jederzeit ansiedlungswilligen Unternehmen Büroflächen zur Verfügung
stellen zu können. Der Vermietungsstand im Bioplex beträgt per 30.10.2021 80 %.
Künftige Ansiedlungen sind eine Folge der Gewerbesteuersenkung im
Wirtschaftsjahr 2020 und nicht planbar. Ab Januar 2022 ist mit einem
fluktuationsbedingten Leerstand in neugebauten Immobilien am Standort
Leverkusen zu rechnen. Aufgrund der Normalisierung der Ansiedlungen von neuen Unternehmen
wird ab 2023 wieder mit einem Vermietungsstand von fast 100 % und langfristigen
Mietverhältnissen geplant.
Probierwerk
Erfolgsplan 2021 – 2025 Probierwerk |
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2019 |
2020 |
2021 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Beträge
in Euro |
Ist |
Ist |
Plan |
Prognose |
Plan |
Plan |
Plan |
Plan |
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Summe Erträge |
137.214 |
129.184 |
97.550 |
67.800 |
96.000 |
101.500 |
110.500 |
114.500 |
Summe Personalaufwendungen |
-145.733 |
-115.315 |
-176.629 |
-185.871 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe übrige Aufwendungen |
-224.597 |
-176.207 |
-244.546 |
-186.146 |
-44.800 |
-40.800 |
-46.800 |
-47.800 |
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|
Jahresergebnis Probierwerk |
-233.117 |
-162.338 |
-323.625 |
-304.217 |
51.200 |
60.700 |
63.700 |
66.700 |
Die Aufgaben des
Probierwerks werden ab 2022 neu definiert und der Aufgabe Gewerbesteuer 250
untergeordnet. Die neue Spartenrechnung des Probierwerks sieht wie folgt aus:
Der Sparte
Probierwerk werden die Nutzugseinnahmen der Büronutzenden, Existenzgründenden,
Startups und Veranstaltungseinnahmen sowie die Einnahmen aus der Nutzung der
Seminarräume, des Meeting-Raums des Probierlabs, des ZDI-Labors und der
Werkstatt zugeordnet. Als Aufwendungen werden die Kosten für die Organisation
und Durchführung von Veranstaltungen, Referentinnen/Referenten und Catering
gegengerechnet. Die Summe der Aufwendungen sinkt ab 2022 durch die Zuordnung
der Miet- und Nebenkosten des Probierwerks (mtl. ca.12.166 €) zur WfL.
Jahresergebnis Gesamt WfL
Erfolgsplan 2021 – 2025 Jahresergebnis
Gesamt WfL |
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2019 |
2020 |
2021 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Beträge
in Euro |
Ist |
Ist |
Plan |
Prognose |
Plan |
Plan |
Plan |
Plan |
|
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|
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Jahresergebnis Gesamt WfL |
-579.946 |
-701.990 |
-1.022.506 |
-939.009 |
-1.476.968 |
-1.424.580 |
-1.468.613 |
-1.509.192 |
Der Wirtschaftsplan 2022 der WfL schließt mit einem
Ergebnis von -1.476.968 € ab. Laut Haushaltsverfügung vom 10.09.2021 sind im
Hinblick auf die erforderliche Konso-lidierung die im Haushalt etatisierten
Zuschüsse für städtische Gesellschaften möglichst zu vermeiden. Im Haushalt
ausgewiesene Beträge zur Verlustabdeckung sind als Obergrenze zu verstehen und
dürfen nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden.
Bei der Planung der WfL ergäbe sich für die Stadt für das Jahr 2022 theoretisch eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 1.167 T€ (-1.476.968 x 79 %= 1.167 T€), sodass aufgrund der etatisierten Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. € zunächst ein Defizit für 2022 in Höhe von 167 T€ verbleibt.
Auf die Sparkasse Leverkusen entfiele ein Verlustanteil in Höhe von rd. 295 T€ (1.476.968 x 20 %), von dem die Sparkasse jedoch lediglich maximal 141 T€ ausgleichen wird, sodass hier ein weiteres Defizit in Höhe von rd. 154 T€ für 2022 entsteht. Hinzu kommt der 1 %-Verlustanteil der Currenta, die üblicherweise keinerlei Verlustausgleich leistet, in Höhe von rd. 15 T€.
Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2022 damit eine Unterdeckung von 336 T€ (167 T€ + 154 T€ + 15 T€), die insoweit zum Eigenkapitalverzehr führt (Stand 31.12.2020, EK 1.372 T€).
Vermögens – und
Finanzplan 2021-2025
Der Zuschuss der
WfL wurde im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Rat der
Stadt Leverkusen am 22.03.2021, Vorlage Nr. 2021/0400, um 150.000 € von
bisher 850.000 € auf neu 1.000.000 € in 2021 festgesetzt. Die Stadt Leverkusen
stellt der WfL diesen Betrag in Höhe von maximal 1. Mio. €, in Abhängigkeit des
von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages, zur
Verfügung. Somit ist die Verlustabdeckung seitens der Stadt Leverkusen
gedeckelt.
Zusätzlich zu der
ohnehin gegebenen strukturellen Unterfinanzierung (vgl. Ausführungen zu
Jahresergebnis Gesamt WfL) ergibt sich durch die Neuausrichtung der WfL und das
Ergebnis des Gutachtens von ExpertConsult eine Erhöhung des jährlichen
Kapitalbedarfs ab 2022 in Höhe von mindestens 379 T€ (Werbekampagne 259 T€,
zusätzliche Stelle 120 T€).
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.000.000,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN 1507
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bedingt durch die intern notwendigen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht zu einem früheren Zeitpunkt fertig gestellt werden. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.