Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW - WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL)
- Wirtschaftsplan 2022
- Verlustabdeckung 2022
Vorlage
2021/1164
Aktenzeichen
201-01-17-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2022 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2022 einen Betrag in Höhe von maximal 1.000.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2022 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WfL 2022 vorliegt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Molitor

Begründung:

 

Wirtschaftsplan 2022

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der WfL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen. Die Beschlussfassung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den Organen der WfL erfolgte in der Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am 08.11.2021 und steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Erfolgsplan 2021 -2025

 

(Kern) Wirtschaftsförderung

 

Erfolgsplan 2021 – 2025

(Kern) Wirtschaftsförderung

2019

2020

2021

2021

2022

2023

2024

2025

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 

Summe Erträge

59.811

9.587

10.000

6.517

10.000

10.000

10.000

10.000

Summe Aufwendungen

-940.604

-916.614

-1.055.915

-924.815

-1.802.528

-1.776.384

-1.808.591

-1.850.741

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis Kern - Wirtschaftsförderung

-880.793

-907.027

-1.045.915

-918.298

-1.792.528

-1.766.384

-1.798591

-1.840.741

 

Das in 2021 prognostizierte Defizit liegt ca. 127.000 € unter dem Planansatz 2021. Dies ist begründet durch die Vakanz der Stelle der Geschäftsführung bis zum 01.07.2021 sowie der Vakanz der Stelle Ansiedlungsmanagement, die spätestens in 2022 nachbesetzt wird und im Stellenplan 2022 berücksichtigt ist.

 

Die in der Prognose 2021 erhöhten Instandhaltungskosten der betrieblichen Räume der WfL im Probierwerk und der damit verbundene Umbau (+49 T€) und die erhöhten Kosten für Fremdleistungen wie Unternehmensberatung, Steuer-, Rechtsberatung (+43 T€), konnten durch Einsparungen bei Werbekosten wie z. B. Veröffentlichungen, Broschüren (-34 T€), Fahrzeugkosten (-6 T€) und Kosten für Standortmarketing, Strukturentwicklung (-41 T€), weitestgehend kompensiert werden.

 

Durch die Neuausrichtung der WfL und das Gutachten von ExpertConsult wurde vom Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung in der Sitzung am 09.06.2021 eine Erhöhung der Personalkosten um eine Planstelle E15 Ü (durchschnittliches Arbeitgeber Brutto 120 T€) gegenüber der bisherigen Personalkostenplanung 2022 beschlossen.

 

Ab 2022 sind in der Kern-WFL auch die Personalkosten des Probierwerkes enthalten und zum 2 Quartal 2022 soll der Zusammenschluss von Dönhoffstraße (WfL-Gebäude) und Stauffenbergstr. 14 - 24 (Probierwerk) erfolgt sein. Der alleinige Sitz der WfL ist dann die Stauffenbergstr. 14 - 24. Aus dem Grund werden die Mietkosten und Nebenkosten der Stauffenbergstr. 14 - 24 in Gänze der WfL zugeschrieben. Für das Gebäude der Dönhoffstraße wird eine Nachmieterin/ein Nachmieter gesucht, da der bestehende Mietvertrag erst zum 31.12.2023 endet.

 

Durch die Neuausrichtung der WfL und das Ergebnis des Gutachtens von ExpertConsult sind weitere Marketingkosten, u. a. für die Gewerbesteuerkampagne 250, in einer Gesamthöhe von 259 T€ angesetzt worden.

 

Immobilien

 

Erfolgsplan 2021 – 2025

Immobilien

 

2019

2020

2021

2021

2022

2023

2024

2025

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 Bioplex

 

Summe Erträge

814.330

806.288

803.686

733.686

753.686

758.686

763.686

768.686

Summe Aufwendungen

-475.893

-443.202

-476.652

-456.680

-499.326

-487.582

-507.408

-513.837

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis (ohne Personalaufwendungen)

338.437

363.085

327.034

277.006

254.360

271.104

 

256.278

254.849

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Immobilienverkäufe

 

 

 

 

 

 

 

 

Erlös Verkauf Ludwig-Erhard-Platz

215.000

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand Abgang Umlaufvermögen

-109.145

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

105.855

0

0

0

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis Vermittlung Immobilien

89.672

4.289

20.000

6.500

10.000

10.000

10.000

10.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis Bioplex (ohne Personalaufwendungen WfL)

338.437

363.085

327.034

277.006

254.360

271.104

256.278

254.849

Ergebnis Immobilienverkäufe

105.855

0

0

0

0

0

0

0

Ergebnis Vermittlung von Immobilien

89.672

4.289

20.000

6.500

10.000

10.000

10.000

10.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis Immobilien

533.964

367.374

347.034

283.506

264.360

281.104

266.278

264.849

 

Die Entwicklung der Bioplex-Immobilie ist dem Projekt Gewerbesteuer 250 untergeordnet, mit dem Ziel, jederzeit ansiedlungswilligen Unternehmen Büroflächen zur Verfügung stellen zu können. Der Vermietungsstand im Bioplex beträgt per 30.10.2021 80 %. Künftige Ansiedlungen sind eine Folge der Gewerbesteuersenkung im Wirtschaftsjahr 2020 und nicht planbar. Ab Januar 2022 ist mit einem fluktuationsbedingten Leerstand in neugebauten Immobilien am Standort Leverkusen zu rechnen. Aufgrund der Normalisierung der Ansiedlungen von neuen Unternehmen wird ab 2023 wieder mit einem Vermietungsstand von fast 100 % und langfristigen Mietverhältnissen geplant.

 

 

 

Probierwerk

 

Erfolgsplan 2021 – 2025

Probierwerk

2019

2020

2021

2021

2022

2023

2024

2025

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 

 

Summe Erträge

137.214

129.184

97.550

67.800

96.000

101.500

110.500

114.500

Summe Personalaufwendungen

-145.733

-115.315

-176.629

-185.871

0

0

0

0

Summe übrige Aufwendungen

-224.597

-176.207

-244.546

-186.146

-44.800

-40.800

-46.800

-47.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis Probierwerk

-233.117

-162.338

-323.625

-304.217

51.200

60.700

63.700

66.700

 

Die Aufgaben des Probierwerks werden ab 2022 neu definiert und der Aufgabe Gewerbesteuer 250 untergeordnet. Die neue Spartenrechnung des Probierwerks sieht wie folgt aus:

 

Der Sparte Probierwerk werden die Nutzugseinnahmen der Büronutzenden, Existenzgründenden, Startups und Veranstaltungseinnahmen sowie die Einnahmen aus der Nutzung der Seminarräume, des Meeting-Raums des Probierlabs, des ZDI-Labors und der Werkstatt zugeordnet. Als Aufwendungen werden die Kosten für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Referentinnen/Referenten und Catering gegengerechnet. Die Summe der Aufwendungen sinkt ab 2022 durch die Zuordnung der Miet- und Nebenkosten des Probierwerks (mtl. ca.12.166 €) zur WfL.

 

Jahresergebnis Gesamt WfL

 

Erfolgsplan 2021 – 2025

Jahresergebnis Gesamt WfL

2019

2020

2021

2021

2022

2023

2024

2025

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis Gesamt WfL

-579.946

-701.990

-1.022.506

-939.009

-1.476.968

-1.424.580

-1.468.613

-1.509.192

 

Der Wirtschaftsplan 2022 der WfL schließt mit einem Ergebnis von -1.476.968 € ab. Laut Haushaltsverfügung vom 10.09.2021 sind im Hinblick auf die erforderliche Konso-lidierung die im Haushalt etatisierten Zuschüsse für städtische Gesellschaften möglichst zu vermeiden. Im Haushalt ausgewiesene Beträge zur Verlustabdeckung sind als Obergrenze zu verstehen und dürfen nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden.

 

Bei der Planung der WfL ergäbe sich für die Stadt für das Jahr 2022 theoretisch eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 1.167 T€ (-1.476.968 x 79 %= 1.167 T€), sodass aufgrund der etatisierten Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. € zunächst ein Defizit für 2022 in Höhe von 167 T€ verbleibt.

Auf die Sparkasse Leverkusen entfiele ein Verlustanteil in Höhe von rd. 295 T€ (1.476.968 x 20 %), von dem die Sparkasse jedoch lediglich maximal 141 T€ ausgleichen wird, sodass hier ein weiteres Defizit in Höhe von rd. 154 T€ für 2022 entsteht. Hinzu kommt der 1 %-Verlustanteil der Currenta, die üblicherweise keinerlei Verlustausgleich leistet, in Höhe von rd. 15 T€.

 

Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2022 damit eine Unterdeckung von 336 T€ (167 T€ + 154 T€ + 15 T€), die insoweit zum Eigenkapitalverzehr führt (Stand 31.12.2020, EK 1.372 T€).

 

Vermögens – und Finanzplan 2021-2025

Der Zuschuss der WfL wurde im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Rat der Stadt Leverkusen am 22.03.2021, Vorlage Nr. 2021/0400, um 150.000 € von bisher 850.000 € auf neu 1.000.000 € in 2021 festgesetzt. Die Stadt Leverkusen stellt der WfL diesen Betrag in Höhe von maximal 1. Mio. €, in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages, zur Verfügung. Somit ist die Verlustabdeckung seitens der Stadt Leverkusen gedeckelt.

 

Zusätzlich zu der ohnehin gegebenen strukturellen Unterfinanzierung (vgl. Ausführungen zu Jahresergebnis Gesamt WfL) ergibt sich durch die Neuausrichtung der WfL und das Ergebnis des Gutachtens von ExpertConsult eine Erhöhung des jährlichen Kapitalbedarfs ab 2022 in Höhe von mindestens 379 T€ (Werbekampagne 259 T€, zusätzliche Stelle 120 T€).

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto: 549170

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.000.000,00

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN 1507

 in Höhe von 1.000.000,00  

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bedingt durch die intern notwendigen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht zu einem früheren Zeitpunkt fertig gestellt werden. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.