Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM)
Vorlage
2021/1165
Aktenzeichen
020-schw
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der SWM die Weisung,

 

1. Frau/Herrn ___________________ zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von fünf Jahren zur Geschäftsführerin/zum Geschäftsführer der SWM zu bestellen und mit ihr/ihm die entsprechenden Anstellungsbedingungen auszuhandeln. Das vorsitzende Mitglied des Aufsichtsrates der SWM wird beauftragt, mit Frau/Herrn ___________________ einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen.

 

2. Herrn Beigeordneten Michael Molitor nach Beschluss zu 1. mit Ablauf des Tages, der der Bestellung von Frau/Herrn ___________________ vorangeht, als Geschäftsführer der SWM abzuberufen. Das vorsitzende Mitglied des Aufsichtsrates der SWM wird beauftragt, den Anstellungsvertrag mit Herrn Molitor zu kündigen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hält 100% der Anteile an der SWM. Herr Beigeordneter Michael Molitor ist nach Weisung des Rates (Vorlage Nr. 2020/0191) vom 28.06.2021 mit Wirkung zum 05.07.2021 durch die Gesellschafterversammlung als Interimsgeschäftsführer bestellt worden.

 

Eine Personalberatungsfirma wurde beauftragt, einer Findungskommission – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen im Rat der Stadt Leverkusen -  Bewerbervorschläge zu unterbreiten. Die Besetzung dieser Kommission erfolgte nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren wie folgt:

 

3 CDU,

3 SPD,

2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

1 BÜRGERLISTE,

1 OP,

1 AfD,

1 FDP.

 

Die Findungskommission hat sich am 23.11.2021 mit großer Mehrheit für einen Kandidaten entschieden. Sobald dieser verbindlich zugesagt hat, wird dessen Name bis zur Ratssitzung am 13.12.2021 über eine Ergänzungsvorlage nachgereicht. Der Lebenslauf wird als nichtöffentliche Anlage zu dieser Ergänzungsvorlage ebenfalls beigefügt. Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie die Festlegung der Anstellungsbedingungen obliegen gem. § 6 Abs. 2 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung, wobei deren Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder nach Weisung des Rates der Stadt Leverkusen handeln.

 

Nach § 14 (5) des Gesellschaftsvertrages werden die Anstellungsverträge mit den Mitgliedern der Geschäftsführung durch das vorsitzende Mitglied des Aufsichtsrates geschlossen.

 

Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen hat sich der Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Vorlage Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführergehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen. Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführergehältern eingehalten werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein