Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)
Vorlage
0763/2010
Aktenzeichen
201-01-18-03-va
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den Vertretern in den zuständigen Organen der WGL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, in der nächsten Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung nachfolgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1.) Der Geschäftsführer der WGL – Herr Heiko Leonhard - wird mit Ablauf des 31.12.2010 abberufen.

                                                                                                                          

2.) Herr Jürgen Heinzel und Herr Stefan Altenbach werden zum 01.01.2011 zu Geschäftsführern der WGL bestellt. 

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Herr Heiko Leonhard hat dem Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WGL, Herrn Uwe Richrath, sowie Herrn Oberbürgermeister Buchhorn am 22.10.2010 persönlich erklärt, er sei aus familiären Gründen nicht in der Lage, seine Geschäftsführertätigkeit bis zum Ende des Vertragsverhältnisses wahrzunehmen. Er bittet darum, ihn als Geschäftsführer mit Ablauf des 31.12.2010 abzuberufen.

 

Um die Handlungsfähigkeit der WGL sicherzustellen, ist die Bestellung einer neuen Geschäftsführung zum 01.01.2011 zwingend erforderlich. Die Prokuristen der WGL – Herr Jürgen Heinzel und Herr Stefan Altenbach – werden bis auf Weiteres zu Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt.

 

Bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern handelt es sich um weisungsabhängige Geschäftsvorfälle im Sinne der Vorlage R 90 (Beschlussfassung des Rates vom 24.04.1995 / siehe Anlage 2 des aktuellen Beteiligungsberichtes). 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 763/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Vaßen, Finanzen, 02171/406-2040.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Siehe Vorlage

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

 

./.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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