Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass die Verwaltung zur Förderung des Trödelmarktwesens in Leverkusen die Gebührensätze ab einer Vergabe im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens für zwei Jahre (um jeweils 50 %) reduzieren kann.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor
(zugleich in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.04.2019 (RAT/045/2019) aufgrund des Antrags der SPD-Fraktion vom 08.02.2019 (Antrag Nr. 2019/2751) folgendes beschlossen: „Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge, was in Zukunft noch unternommen werden kann, um die Stadt Leverkusen wieder zu einem attraktiven Ort für Trödelmärkte zu machen. Sollte das Hauptproblem in der finanziellen Belastung der Anbieter durch die zu erstellende Baugenehmigung bestehen, legt sie dar, welche Kompromisse gefunden werden können, um dieses Problem zu lösen. Hierbei tauscht sie sich mit umliegenden Kommunen aus, in denen dieses Problem offenkundig gelöst worden ist und Trödelmärkte stattfinden. Die Verwaltung wird beauftragt, aktiv auf die Trödelmarktveranstalter zuzugehen.“
Der damalige Fachbereich Recht und Ordnung führte 2019 erfolgreiche Gespräche mit mehreren Trödelmarktbetreibenden. Vom Fachbereich wurden die Standorte ausgewählt, an denen keine Baugenehmigung erforderlich ist und die zu erwartenden Probleme mit dem Straßenverkehr überschaubar sind. Vier Veranstalter (Melan West, Tommys Trödelmärkte, Veranstaltungsagentur Marco Rieder, Rhein-Antik Torsten Höderath) erklärten sich bereit, ab dem Jahr 2020 (ggf. bereits Herbst 2019) Trödelmärkte in Leverkusen auszurichten.
Den Veranstaltenden war eine langjährige Zusammenarbeit mit der Stadt Leverkusen wichtig. Sie hatten die folgenden Plätze/Gebäude ausgewählt:
- Marie-Curie-Straße (sechs Veranstaltungen),
- Marktplatz Opladen (fünf - sechs Veranstaltungen),
- Marktplatz Schlebusch (sechs - acht Veranstaltungen),
- Vorplatz Schloss Morsbroich oder Forum (Antikmarkt).
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Flächengröße und betragen 1.849,58 € (Marktplatz in Opladen), 2.481,78 € (Marktplatz in Schlebusch) sowie 3.611,91 €
(Marie-Curie-Straße). Hinzukommen die Verwaltungsgebühren und die Kosten für die Beschilderung. Die Veranstaltenden waren jedoch nicht bereit, die Trödelmärkte zu den städtischen Konditionen durchzuführen. Insbesondere die Sondernutzungsgebührensätze wären überhöht und nicht finanzierbar. Zudem hätten die Veranstaltenden anfänglich erhöhte Kosten für die Werbung der Märkte.
Die Stadt Leverkusen hat die Möglichkeit, auf die Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten, wenn ein städtisches Interesse vorliegt.
Durch die Wiedereinführung von Trödelmärkten wird die Lebensqualität im jeweiligen Stadtgebiet gesteigert. Den finanziellen Belastungen der Veranstaltenden bei der Etablierung eines Marktes gerade in der Startphase sollte daher Rechnung getragen werden. Bei der Reduzierung der Gebühren sollte eine Benachteiligung der Betreibenden anderer Veranstaltungen (z. B. Kirmes etc.) jedoch verhindert werden. Dies geschieht durch eine zeitlich und prozentual gestaffelte Rabattierung bei den Trödelmärkten. Daher wird seitens der Verwaltung eine Reduzierung der Gebühren vorgeschlagen. Im ersten Jahr sollte der Nachlass 75 % und im zweiten Jahr 50 % der jeweils geltenden Gebührensätze betragen. Anschließend sollte über die Gebührenhöhe neu verhandelt werden.
Dies hat der Rat der Stadt Leverkusen im Jahr 2019 mit der Vorlage Nr. 2019/3062 beschlossen. Durch die von Corona bestimmten Pandemielage und den Verboten von größeren Veranstaltungen konnten bisher nur zwei Trödelmärkte stattfinden.
Aus vergaberechtlicher Sicht erscheint eine Ausschreibung für die Vergabe von öffentlichen Flächen für die Ausrichtung von Trödelmärkten sinnvoll, insbesondere wenn die Trödelmärkte in regelmäßigen Zeitabständen stattfinden sollen. In diesem Zusammenhang sollten die Rahmenbedingungen festgelegt, gleichzeitig jedoch auch den verschiedenen Anbietenden von Trödelmärkten Planungssicherheit durch die Festsetzung für einen mittelfristigen Zeitraum ermöglicht werden. Dementsprechend wird eine entsprechende öffentliche Ausschreibung vorbereitet und für die oben genannten Flächen Lose gebildet, auf welche sich die einzelnen Veranstaltenden mit ihren Konzepten bewerben können. In diesem Zusammenhang soll zur Förderung des Trödelmarktwesens eine Gebührenreduzierung (um jeweils 50 %) für die Dauer von zwei Jahren ab Vertragsbeginn mit den Veranstaltenden gelten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr: 2022
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): ca. 8.000 €
Produkt: 023001
Sachkonto 432100
Aufgrund der
Erfahrungen der letzten Jahre im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Erträge
aus den Genehmigungen der Trödelmärkte nicht im Haushalt eingeplant, so dass
bei Genehmigung der Vorlage und Durchführung der Trödelmärkte in Leverkusen von
Mehrerträgen auszugehen ist.
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |