Betreff
Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG) - Zuschussgewährung
Vorlage
2021/1226
Aktenzeichen
020-li/schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt:

 

1. die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.500.000 € bei Innenauftrag 820015160109, Sachkonto 531700,

 

2. der LPG noch in diesem Jahr einen weiteren Zuschuss in Höhe von 2.500.000 € aus dem städtischen Haushalt auszuzahlen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG) wurden gemäß den Ratsbeschlüssen vom 14.12.2020 (Vorlage Nr. 2020/0191) und 20.02.2021 (Vorlage Nr. 2021/0447) im Laufe des Jahres 2021 Mittel in Höhe von insgesamt 1.040.000 € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienten insbesondere der Abdeckung von Verlusten aus den Leerstandsimmobilien in der City C („Haben und Halten“).

 

Diese Immobilien sollen noch in diesem Jahr durch die Stadt Leverkusen zu einem durch ein Gutachten ermittelten Wert in Höhe von 2.100.000 € (zzgl. Grunderwerbsnebenkosten) erworben werden (Vorlage Nr. 2021/1093).

 

Um die LPG in die Lage zu versetzen, die verbleibenden Kredite tilgen zu können und die Gefahr einer möglichen Überschuldung abzuwenden, soll der LPG zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 2.500.000 € möglichst kurzfristig gewährt und ausgezahlt werden.

 

Die Finanzierung erfolgt durch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel auf Innenauftrag 820015160109, Sachkonto 531700.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 151601 Sachkonto: 531700

Aufwendungen für die Maßnahme: 2.500.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von       € -> siehe Hinweise Dez. II/FB 20

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings, Tel.: 20 12

 

Die Mittel werden haushaltsneutral durch Minderaufwendungen/Mehrerträge gedeckt. Die genauen Deckungsmittel können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da erfahrungsgemäß zum Ende des Jahres noch fiskalische Verschiebungen stattfinden.




 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um der LPG seitens des Gesellschafters Stadt Leverkusen eine gesicherte Finanz- und Liquiditätsplanung zu gewährleisten, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten.